Waffe erworben, Besitzerlaubnis noch nicht eingetragen, Wettkampfteilnahme?

  • Diskussion eben auf dem Stand:


    Schütze hat heute beim Händler eine Kurzwaffe nach Voreintrag auf Grün erworben. Am Wochenende möchte er damit an einem Wettkampf in einiger Entfernung teilnehmen.

    Die Waffenbehörde hat auf telefonische Nachfrage ausgeschlossen, die Waffe noch vor dem Wochenende in die WBK eintragen zu können (Besitzerlaubnis).


    Kann der Schütze mit der neuen Waffe an dem Wettkampf teilnehmen?

    Also die Waffe erlaubnisfrei führen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 WaffG?

    Oder reicht hier das Mitführen der WBK mit Voreintrag und Überlassungsanzeige mit Rechnung des Händlers entsprechend § 38 Abs. 1 Nr. 1 WaffG?

    Oder sollte er lieber die Waffe nicht nutzen, solange die Besitzerlaubnis nicht durch die Behörde eingetragen/der Erwerb abgestempelt ist?

  • Nach dem Kauf mit Voreintrag sind 14 Tage Zeit, die Waffe einzutragen.

    "Der Erwerb von Schusswaffen ist innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde anzuzeigen und die Waffenbesitzkarte zwecks Eintragung vorzulegen."

    Die Überlassungsanzeige des Händlers funktioniert wie ein Leihschein - also Besitz, Transport usw. wie bei eingetragener Waffe.

    Wo soll da ein Problem sein - außer dass viel Blech geredet wird von Leuten, die es eigentlichen wissen MÜSSEN.

    Ladedaten ohne jegliche Gewähr. Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich!


    Listen my dear: no one makes a patsy of me!



  • Genauso ist es, Überlassung bzw. Leihschein ausfüllen und er ist Rechtlich auf der Sicheren Seite !

    Logisch denken ist für manche ziemlich schwer.


    Gruß Zielscheibe

  • Mein Händler gibt mir beim Kauf einer waffe - immer - einen Waffenbrief dazu, der ist für die Behörde bestimmt.

    Also eine Überlassung. Wieso sollte er nicht damit auf einen Wettkampf gehen können?

    Die WBK zu kontrollieren macht man jetzt eher weniger bei Wettkämpfen

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    Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich.

  • Aus dem Bauch heraus würde ich mir für begriffsstutzige Polizisten noch einen Leihschein oder ähnliches vom Händler ausstellen lassen.

    Dann sind die ggf. weniger überfordert.

    Denn, Aussage einer befreundeten Polizistin: wenn die Polizisten sich unsicher sind ob die Waffe zum Zeitpunkt der Kontrolle geführt werden darf wird konfisziert und ein Richter entscheidet im Nachgang.

    Selbst wenn dabei rauskommt, das alles iO war, hat man erstmal den Stress und die Waffe ist vorübergehend weg.

    Glaubt mir nichts, ich habe doch auch keine Ahnung.

    .17 Hornet, .222 Rem., .22 Savage Hi-Power, 7x57R, .308 Win., .30-06 Spring., 8,5x55, 9,3x62, 9,3 Brennecke, .44 Rem. Mag.

  • Aus dem Bauch heraus würde ich mir für begriffsstutzige Polizisten noch einen Leihschein oder ähnliches vom Händler ausstellen lassen.

    Dann sind die ggf. weniger überfordert.

    Denn, Aussage einer befreundeten Polizistin: wenn die Polizisten sich unsicher sind ob die Waffe zum Zeitpunkt der Kontrolle geführt werden darf wird konfisziert und ein Richter entscheidet im Nachgang.

    Selbst wenn dabei rauskommt, das alles iO war, hat man erstmal den Stress und die Waffe ist vorübergehend weg.

    Vielleicht arbeitest du dann doch mall an deinen rechtlichen Kenntnissen... :ohh:

    Grüße René


    Jeder :ja: handelt in seinem Tun und Unterlassen eigenverantwortlich :boe:

    Keine Gewährleistung, Garantien oder Rechtsansprüche für ALLE Ladedaten, Tipps und Hinweise!


  • Vielleicht arbeitest du dann doch mall an deinen rechtlichen Kenntnissen... :ohh:

    Meine rechtlichen Kentnisse sind mir dabei gelinde gesagt scheiß egal.

    Die Polizisten sind keine Volljuristen. Wenn denen meine Papiere spanisch vorkommen ist die Plempe erstmal weg, ob meine Rechtskentnisse den Beamten dabei überlegen waren oder nicht ist da erstmal egal.


    Jagdschein kennen die, WBK auch. Ebenso den Leihschein. Aber führen auf Rechnung innerhalb 14 Tagesfrist?


    Solltest du mal in so eine Situation kommen, kannst du den Beamten gerne freundlich mitteilen, dass sie mal an ihren Rechtskentnissen arbeiten sollten. Entspannt die Kontrolle bestimmt ungemein :tiha:

    Glaubt mir nichts, ich habe doch auch keine Ahnung.

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  • Nun gut, da es dir egal ist... Aber den Unterschied zwische führen und transportieren sollte man schon kennen.

    Grüße René


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  • Nun gut, da es dir egal ist... Aber den Unterschied zwische führen und transportieren sollte man schon kennen.

    Ja, lies bitte nochmal nach und nenn mir die Stelle im Gesetz wo Transportieren steht.

    Im verschlossenen Futteral ist „nicht zugriffsbereites Führen“.


    „Eine Waffe führt, wer außerhalb der eigenen … die tatsächliche Gewalt ausübt.“


    Vielleicht solltest du nochmal an deinen Rechtskentnissen arbeiten 😘

    Glaubt mir nichts, ich habe doch auch keine Ahnung.

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    Grüße René


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