Diskussion eben auf dem Stand:
Schütze hat heute beim Händler eine Kurzwaffe nach Voreintrag auf Grün erworben. Am Wochenende möchte er damit an einem Wettkampf in einiger Entfernung teilnehmen.
Die Waffenbehörde hat auf telefonische Nachfrage ausgeschlossen, die Waffe noch vor dem Wochenende in die WBK eintragen zu können (Besitzerlaubnis).
Kann der Schütze mit der neuen Waffe an dem Wettkampf teilnehmen?
Also die Waffe erlaubnisfrei führen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 WaffG?
Oder reicht hier das Mitführen der WBK mit Voreintrag und Überlassungsanzeige mit Rechnung des Händlers entsprechend § 38 Abs. 1 Nr. 1 WaffG?
Oder sollte er lieber die Waffe nicht nutzen, solange die Besitzerlaubnis nicht durch die Behörde eingetragen/der Erwerb abgestempelt ist?