Wechselsystem 2/6

  • Moin zusammen, eine kurze Frage in die Runde, da ich diese Situation noch nie hatte…


    Ich habe vor 14 Tagen zwei Kurzwaffen innerhalb der 2/6 Regelung erworben, soweit so gut.


    Nun ist mir spontan ein Wechselsystem (kleineres Kaliber) für eine meiner bereits vorhanden Kurzwaffen über den Weg gelaufen.


    Fällt ein Wechselsystem auch unter die 2/6 Regel, da es ja im eigentlichen Sinne keine eigenständige Waffe ist und kein Bedürfnis bzw. Voreintrag benötigt..?

  • Moinsen,


    ich glaube das es nicht unter die 2/6 Regel fällt, weil es keine eingenständige Waffe ist und weil das Kaliber ja wohl gleich oder kleiner als die gekaufte Waffe ist.


    Soweit ich das weiß kann man für eine eingetragenen KW wechsleläufe ohne Voreintarg kaufen, solange diese kalibergleich oder kleiner sind.


    Mauser

    Jede(r) ist für ihre/seine Ladung(en) selber verantwortlich...... Und immer schön negativ bleiben

  • Ein WS ist ein EWB-Teil und zählt nicht als „Schusswaffe“ aber gehört zu Waffen im Gesetz.

    WS sind nicht von der Erwerbsstreckung betroffen.


    Sonst könnte eine Pistole im Kal. 40 mit WS 9mm und WS .22lr nie gekauft werden.

    Nur so als Beispiel.

    Ich denke Rick Dangerous kann das bestätigen.

    Gruß Hermann :)


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  • Ich denke Rick Dangerous kann das bestätigen.

    Kann er!


    sacre fraternitatis ballistici illuminati (Gründungsmitglied)

  • kann man aber offensichtlich auch anders sehen

    Waffenrecht 2/6 Erwerbsstreckung
    Es geht um das Erwerbsstreckungsgebot für Sportschützen im Waffenrecht und die Systematik der Ausnahmetatbestände bei der Bedürfnisprüfung.
    www.frag-einen-anwalt.de

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  • Dunkelschwarz

    Genau deshalb habe ich „Schusswaffen“ geschrieben.

    Ein Wechselsystem ist genau wie ein Wechsellauf keine Schusswaffe!


    Aber bei der Aufbewahrung heißt es „Schusswaffen oder deren gleichgestellte Teile“. Daher zählen die WS und WL zurückzahlmäßig mit im Tresor.


    Ist aber ein anderes Thema. :asch:

    Gruß Hermann :)


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  • Ein WS fällt nicht unter die 2/6 Regel.

    Den Fall hatte ich auch schon eine Kurzwaffe gleich mit 2 Wechselsystemem eintragen lassen.

    Aber ein Freund von mir hatte genau damit ein Problem auf der gleichen Behörde

    mit einem "speziellen" Sachbearbeiter, der das WS einfach einer Schusswaffe gleichgestellt hat

    und deshalb das WS nicht eintragen wollte wegen der 2/6 Regel.

    Nur hatte sich mein Freund im Vorfeld genaustens informiert und hat sich von dem nicht beirren lassen.

    Das ganze endete in einer Diskusion in der sich dann auch die anderen beiden Sachbearbeiter der Behörde einschalteten.

    Die beiden Sachbearbeiter wiesen ihn darauf hin, das die 2/6 Regel nicht für das WS angewendet wird.

    Und der "spezielle" Sachbearbeiter wurde von den Beiden aufgefordert mit seinem Blödsinn aufzuhören.

    Das WS wurde dann eingetragen.

    Der "spezielle" Sachbearbeiter wurde nach mehrern solchen Aktionen aus der Behörde entfernt.

    Grüße :winke:


    Knallt Fix


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    ALBERT PRECHT: "NUR WER GEGEN DEN STROM SCHWIMMT GELANGT ZUR QUELLE"


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