Antrag für Voreintrag und zwischenzeitliche Gesetzesänderung..

  • Hallo zusammen,


    wie verhält es sich denn, wenn ich zum Geltungszeitpunkt des aktuell noch gültigen WaffG meine güne WBK einreiche, mit der Bitte um Voreintrag für eine halbautomatische Langwaffe (Verein und Verband haben das Bedürfnis bestätigt). Nun braucht die Ordungsbehörde ewig für die Bearbeitung und es tritt zwischenzeitlich das neue, schärfere WaffG in Kraft, in welchem halbautomatische Langwaffen verboten sind (Altbestand darf bleiben). Bekomme ich noch einen Voreintrag "auf den letzten Drücker", weil nach alter, aber damals geltender Rechtslage der Antrag gestellt wurde, oder nicht ?


    Hintergrund; Ich bin seit 01.10.22 im BDS und darf zum 01.02.23 dort ein Bedürfnis beantragen.

    Mein OSM hat mir heute die unterschriebene Bedürfnisbestätigung übergeben, damit ich diese zum 01.02. an den Verband schicken kann. Ein AR-15 habe ich auch schon gekauft/bezahlt, welches der Händler für mich kostenlos aufhebt, bis ich den Voreintrag in meiner grünen WBK habe. Ich schätze, dass der Verband bis zu 4 Wochen für die Rücksendung braucht. Dann wäre es Anfang März, wenn ich mit dem bestätigten Bedürfnis bei der Ordnungsbehörde meine WBK zwecks Voreintrag abgebe. Meine Ordnungsbehörde hat es schon geschafft, für eine Bearbeitung bis zu 3 Monate zu brauchen. Ich habe etwas muffensausen, dass ich quasi zu spät drann sein könnte, weil bis dahin das neue, strengere WaffG in Kraft ist.


    Was meint ihr ?


    Grüße

    Michael

  • Du hast alles richtig gemacht, mach dir nicht zuviele Sorgen, es liegt in Gottes Hand.

    (Soweit mein Kenntnissstand, wird bisher über ein neues WaffG nur schwadroniert)

  • Wir können nur abwarten, ob die F… ihre überzogenen eigenen Interessen durch drückt.

    Was dann kommt… Steht in den Sternen.

    Bis jetzt handelst ja nach gültigen Recht.

  • Ich bin seit 01.10.22 im BDS und darf zum 01.02.23 dort ein Bedürfnis beantragen.

    Mein OSM hat mir heute die unterschriebene Bedürfnisbestätigung übergeben, damit ich diese zum 01.02. an den Verband schicken kann.

    Das ist ja mehr als rechtzeitig.

    Ein AR-15 habe ich auch schon gekauft/bezahlt, welches der Händler für mich kostenlos aufhebt, bis ich den Voreintrag in meiner grünen WBK habe.

    Eindeutig zu früh, was passiert wenn du den Voreintrag nicht bekommst?

    …Verband bis zu 4 Wochen für die Rücksendung braucht. Dann wäre es Anfang März, wenn ich mit dem bestätigten Bedürfnis bei der Ordnungsbehörde meine WBK zwecks Voreintrag abgebe

    Leider eine normale Bearbeitungszeit

    Meine Ordnungsbehörde hat es schon geschafft, für eine Bearbeitung bis zu 3 Monate zu brauchen.

    Wenn Rückfragen bei anderen Behörden gehalten werden müßen……auch normal

    Ich habe etwas muffensausen, dass ich quasi zu spät drann sein könnte, weil bis dahin das neue, strengere WaffG in Kraft ist.

    Berechtigt….Wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung/Genehmigung das neue Gesetz gilt, kann der Sachbearbeiter nur aufgrund der aktuellen Gesetzeslage entscheiden. Und in deinem Beispiel den Antrag ablehnen.

    Daher gelten für viele (geänderte) Gesetze sogenannte Übergangsregeln welche meist in den dazugehörigen Durchführungsverordnungen niedergeschrieben sind.

  • Ich schätze, dass der Verband bis zu 4 Wochen für die Rücksendung braucht

    Leider eine normale Bearbeitungszeit

    Kenn ich nur vom BSSB und BDMP, da sind 4 Wochen noch schnell.


    Meine beiden Anträge beim BDS, einmal im Grundkontingent einmal drüber, haben 3 bzw 4 Tage gedauert dann hatte ich die wieder genehmigt bei mir im Briefkasten.


    Naja in Bayern geht halt alles a bisserl schneller :thumbsu: :tiha:

    Gott sei Dank ich bin a Frank 8)

    Wer einen Franken Bayer nennt, der besser um sein Leben rennt!


    Ladeempfehlungen ohne Gewähr, jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich :la:


    Servus :winke:

    Norbert