Rechtssicherheit in Sachen Selbstlader.

  • Das ist ein guter Tag für alle Besitzer halbautomatischer Jagdgewehre:
    Der Bundesrat hat der kleinen Novelle des Bundesjagdgesetzes zugestimmt.
    Besitzer von Halbautomaten dürfen sich damit über Rechtssicherheit freuen.



    Wie genau sieht die Regelung für halbautomatische Waffen jetzt aus?



    Der
    etwas sperrige Gesetzestext sagt eigentlich nur, dass die bisherige
    Praxis wieder gilt und Rechtssicherheit für alle Besitzer von
    halbautomatischen Langwaffen geschaffen wurde. Nach Inkrafttreten des
    Gesetzes ist nach Auffassung von Experten also nicht mehr
    wichtig, wie viele Patronen ein Magazin aufnehmen kann, sondern nur,
    dass maximal drei Patronen im Gewehr sind.



    Die Änderungen treten nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.


    http://www.outfox-world.de/new…s-bundesjagdgesetzes.html

  • was heisst jetzt "im Gewehr"?
    Ein Magazin, das im Gewehr steckt und geladen ist zählt da nicht dazu? Zuzutrauen wäre es dem Gesetzgeber ja fast...

    • Offizieller Beitrag

    @11tes Gebot
    Gilt für Deutsche Jäger.
    Es dürfen sich bei der Jagd maximal 2 Patronen im Magazin und eine im Patronenlager befinden.
    Auch wenn mehr reingehen könnte.

    Gruß Hermann :)


    Keine Gewährleistung für veröffentlichte Tipps.
    Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich.

  • Änderung des Bundesjagdgesetzes tritt in Kraft
    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Einsatz von halbautomatischen Langwaffen wieder erlaubt
    (Berlin, 08. November 2016). Die Änderung des Bundesjagdgesetzes zur Verwendung von halbautomatischen Langwaffen mit wechselbarem Magazin wird am 9. November 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 10. November 2016 in Kraft. Der neue § 19 Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe c lautet: „Verboten ist, mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen“.
    Die Änderung war notwendig geworden, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in zwei Urteilen vom 7. März 2016 die Verwendung von halbautomatischen Waffen mit austauschbarem Magazin bei der Jagd für unzulässig erklärt hatte. Das Urteil hatte für erhebliche Verunsicherung bei Jägern und Waffenbehörden gesorgt. Der Gesetzgeber hat zügig reagiert und stellt jetzt wieder Rechtssicherheit für Besitzer von halbautomatischen Langwaffen mit Wechselmagazin her.
    Die Allianz der im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Verbände von Bund der Militär- und Polizeischützen (BdMP), Bund Deutscher Sportschützen (BDS), Deutscher Jagdverband (DJV), Deutsche Schießsport Union (DSU), Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM) und Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) sowie der Deutsche Schützenbund (DSB) begrüßen die Regelung ausdrücklich.