Das ist ein guter Tag für alle Besitzer halbautomatischer Jagdgewehre:
Der Bundesrat hat der kleinen Novelle des Bundesjagdgesetzes zugestimmt.
Besitzer von Halbautomaten dürfen sich damit über Rechtssicherheit freuen.
Wie genau sieht die Regelung für halbautomatische Waffen jetzt aus?
Der
etwas sperrige Gesetzestext sagt eigentlich nur, dass die bisherige
Praxis wieder gilt und Rechtssicherheit für alle Besitzer von
halbautomatischen Langwaffen geschaffen wurde. Nach Inkrafttreten des
Gesetzes ist nach Auffassung von Experten also nicht mehr
wichtig, wie viele Patronen ein Magazin aufnehmen kann, sondern nur,
dass maximal drei Patronen im Gewehr sind.
Die Änderungen treten nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.