Beiträge von Bleigiesser

    Ich bin immer wieder aufs Neue erstaunt, welche Eigen- Interpretationen bezüglich verwahren und Transport von Waffen/Munition, sowie dem Verhalten bei Kontrollen zutage kommen. Was gibt es da zu Diskutieren? In den §§ 29 bis 33 ist das „Verbringen“ und die „Mitnahme“ von Waffen klar geregelt. Man sollte sich tunlichst daran halten und zwar ohne die eigene Sicht der Rechtsvorschriften durchsetzen zu wollen.

    Fahrzeugkontrolle? Passiert äußerst selten, mir in über 30 Jahren nur einmal ! Auch hier gilt: Wie es in den Wald hereinschallt, so kommt es wieder heraus! Es macht wenig Sinn, einen Konfrontationskurs zu fahren, die machen auch nur ihre Arbeit. Zustimmen von Maßnahmen regele ich Situationsbezogen, allerdings zahlt sich Kooperation in der Regel aus. Wer würde bei einer mitgeführten Waffe nicht kontrollieren wollen, ob alles rechtens ist?

    Zur angeblichen Meldepflicht bei einem neuen Tresor????  

    Man sollte sich mit der unteren Waffenbehörde eigentlich nur ins Benehmen setzen, wenn es von dort aus gefordert wird, die haben genug zu tun. Die sichere Verwahrung von Waffen und Munition ist ohnehin gesetzlich geregelt, daran muss man sich doch nur halten. Wenn ich mir morgen 5 Stück Kurzwaffentresore KWT 3100 EN 1143-1 Grad 1 kaufe und jede Waffe einzeln in einem der Tresore verwahre, dann ist das meine Sache und ich muss das ganz sicher nicht der Behörde nicht melden.Wird eine Waffenbesitzkarte mit Voreintrag zum Erwerb erteilt, erhält man in der Regel die entsprechenden Vorschriften zu sicherer Verwahrung. Unser Landkreis verlangt infolge des Waffenerwerbes mit Munitionseintrag bei Neuanträgen immer den Nachweis per Kaufbeleg und Foto, dass ein Vorschriftenkonformes Behältnis zu sicherer Verwahrung vorhanden ist. Für Munition langt ohnehin ein Schrank mit einfachem Schloss. Einen neuen Tresor der Behörde melden?? Kann ich nicht nachvollziehen. Es gibt kein Land, wo man mehr Waffenrechtliche Vorschriften zur Anwendung bringt, als bei uns. Das langt doch, da muss man nicht noch aus freien Stücken eins oberdrauf setzen.

    übrigens: alles was unterfrankiert ist, wird generell von der Behörde zurückgeschickt! Außerdem würde ich folgendes beachten: https://www.deutschepost.de/de…-richtig-beschriften.html

    Leider sind keine Angaben der Pulvermenge da, sonst hätte ich die Daten durchlaufen lassen. Einfach mehr 1 mm , oder sogar mehr tiefersetzen, würde ich nicht. Ein Millimeter kann schon ordentlich mehr Druck geben und tiefersetzen nach einem Crimp.... würde ich auch nicht. :krat:

    Enweder Delaborieren, oder wenn sie sauber ins Patronenlagen passen, zum Training verschiessen. Das wäre mein gut gemeinter Rat.

    Dann hat man aber das Pulver in der Watte, auch nicht so gut

    Schon richtig Lopo. :sm03: Das Pulver aus dem Entladehammer verwende ich allerdings nicht wieder, das gibt Dünger.

    Bei LW sieht es schon anders aus, da wird das Geschoss bei mir stehend aus der Hülse entfernt und das Pulver über ein Sieb direkt von der Hülse wieder ins Pulverfüllgerät geschüttet. Bei .308 reden wir ja auch je nach Ladung von app. 30-40 Grain und das ist mir dann doch zu schade. :wdl_blue:

    Da beim Hülsenmundanlieger nichts gekrimmpt wird, ist das Geschoss vermutlich nicht beeinträchtigt und kann sicher wie vorab bemerkt, zum Training noch allemale gut sein.

    Ich würde etwas Watte, oder Papier in den Entladehammer legen, dann landet das Geschoss beim ausziehen weicher.

    Hallo zusammen,


    ich habe ein Problem mit meiner Pistole.. Ursprünglich hatte die Waffe 1250g im single action (mit der Lyman Abzugswaage gemessen), ich habe sie dann selber auf SAO umgebaut und danach hatte sie ziemlich genau 1100g.

    Ich habe eine 13 Pfund Hammerfeder verbaut, das gibt p mal d ca. bis 1,1 bis 1,2 Kg Abzugsgewicht und setzt eventuell eine schwächere Schlagbolzenfeder voraus. Härtere Näpfchen bei Anzündern wie zb. Murom könnte sonst Probleme verursachen, weil der Schlagbolzen dann im Verhältnis weniger Bums hat. Federn ziehen, oder drücken würde ich nicht. Hält meist nicht lange. Jede Feder hat ihre Charakteristik, außerdem kosten sie passend nur ein paar Euro.


    Nicht zu vernachlässigen ist auch die Abzugsfeder, die bringt im Vorzug auch mit den gewünschten Effekt. Besser ein komplettes, aufeinander abgestimmtes Set kaufen. Was nutzt es, wenn die Waffe im Wettbewerb Fehlfunktionen hat, oder beim Test Durchfällt.

    Hallo,

    erfreulicherweise habe ich hier zum Therma .32 Smith & Wesson Long einiges gefunden. Vor Jahren wurde meine Erma .22 lfb/.32 S & W verkauft, jetzt und möchte dieses fast vergessene Kaliber mit einer besser geeigneten Pardini wieder aufleben lassen. Geladen hatte ich P 801, oder VV N 310. (1,3 bis 1,5 gr.) Der beschränkten Lagermöglichkeit wegen würde ich gerne vorhandenes Lovex DO32 verladen. Lovex gibt D032 mit 1.7 bis 2.0 gr. an! Bei 1,7 bin ich schon bei 1000 bar!


    Das scheint mir alles zu knackig. Gibt es hier mit DO32 in diesem Kaliber Erfahrungen? Vielleicht kann ich mir die Ladeleiter ja ersparen. Danke im Voraus.

    Zitat von Gallo


    Als Deutscher ist es doch leicht bei Streitigkeiten wegen sperren...

    Klar können sie sperren, aber Guthaben müssen sie auszahlen...

    https://www.bafin.de/DE/Verbra…BaFinbeschweren_node.html

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    Ja klar müßen sie irgenwann auszahlen! Das kann aber dauern und da hilft eine Beschwerde bei der Bafin leider auch nicht. Der Bafin geht dieser Kleinkram

    ohnehin am A... vorbei!

    Den ganzen Beschwerden kann ich mich nur anschließen. Bloß nicht gewerblich nutzen!! PP hat mir eine Zahlung in Höhe von 3200,00€ gesperrt und lange Zeit zurückgehalten. Obwohl der Verwendungszweck absolut solide ist und der Empfänger sicher nicht mit Geldwäsche oder ähnlichem in Verbindung zu bringen war. Ich war so dämlich und habe den Geschäftsbedingungen ja zugestimmt, PayPal kann die Zahlung so lange zurückhalten, bis deren Seriosität eindeutig nachgewiesen ist und das kann dauern. Nie mehr geschäftlich!


    Der Vorteil: Kauft man als Privatier im Ausland Waren bei einem windigen Händler ein und es gibt Probleme, bekommt man bei entsprechender Begründung fast immer vollständig sein Geld zurück. Wo gibt es das sonst? Ein weiterer Vorteil, die gebührenfreie Übermittlung von Geld bei der Freund zu Freund option.

    Und das einzige was solche "Querdenker" wie Du bewirken ist die Preistreiberei nach oben. Angebot und Nachfrage. Das Prinzip sollte auch jeder Nicht-Kaufmann oder Nicht-BWLer verstehen.

    Irgendwelche Genussmittel konsumiert? Etwas Falsches geraucht?


    Also mein Lieber, mich als Querdenker zu bezeichnen, das bewerte ich mal nicht. Damit musst du selbst zurechtkommen!


    Wer betriebswirtschaftliche Zusammenhänge hier nicht versteht, liegt wohl auf der Hand. Wenn du die derzeitige Entwicklung hinsichtlich Preisgestaltung nach oben befürwortest, dann ist es dein gutes Recht. Ich persönlich erlaube mir, wenn du gestattest, die günstigste Einkaufsmöglichkeit zu wählen und wüsste nicht, was dieser Umstand mit Preistreiberei zu tun hat. Das Gegenteil ist der Fall.



    Ich wünsche Dir gute Besserung und schönen Sonntag noch.:love:<3

    Damit sollte jetzt in Punkto Versand alles gesagt sein.


    Ich betone noch einmal, bei rechtlicher Unsicherheit einfach die Behörde Anrufen, dafür sind sie schließlich da! Nach erfolgter Beratung die getroffene Aussage schriftlich bestätigen und Dokumentieren! Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, kann u.U. gerne mal als Verstoß ausgelegt werden!!!:kl::we:

    Günstige händler unterstützen ist nicht immer das beste.

    In der regel sind die günstigen die grossen - denn die kleinen kommen nicht an die ek preise der grossen heran....

    Man sollte vielmehr die kleinen unterstützen


    Meine Erfahrungen ist etwas anders, oftmals sind die größten wie Frank und Monika am teuersten! Der Preistreiberei kann man nur entgegenwirken, wenn man eben den Günstigsten bevorzugt. Bei den Großen mit zig Niederlassungen kaufe ich aus Prinzip nicht. Auch, wenn sie für vieles Generalimporteur sind. Aber, jeder wie er es für richtig hält.

    Bleigiesser

    Nur noch mal zur Verdeutlichung: Der Versender ist für die Übergabe der Waffe/Munition an den Berechtigten (und NUR diesen §34 WaffG) und die Prüfung der Berechtigung verantwortlich.

    Genau das schrieb ich zuvor, allerdings nicht so ausführlich, danke dafür. Versender und Frachtführer müßen bei Waffenversand gesetzliche Vorgaben beachten und notwendige Sorgfalt walten lassen. Fertig!

    Dhl schließt Waffentransport von privat aus.

    Die machen das nur gewerblich.

    Bitte gebe doch mal die Quelle an?? Wo steht das??

    Bleigiesser

    Bei DHL kann man auch "eigenhändige" Sendungen an beliebige Empfänger umleiten.

    Klar ist eine Umleitung durch den Berechtigten oder Versender an einen anderen Berechtigten im Einverständnis möglich. Alles andere wäre ja eine Straftat, die Entgegennahme per Unterschrift sogar Urkundenfälschung. Gegen kriminelle Machenschaften kann man sich nicht vollends schützen. Wie schon geschrieben, die Verantwortung liegt bei Aufraggeber und Frachtführer. Jeder ist eigenverantwortlich und muss wissen, was er tut.

    DHL geht gerade noch für FSK18 Kram "Paket mit Alterssichtprüfung" und auch da gab es schon Ärger, wenn "böse" Dinge an Minderjährige gelangten.

    Wer mir ungefragt eine ausgeschäftete Waffe schickt, bekommt von mir dann die Rechnung vom Büxer fürs Einschäften.

    Es versteht sich von selbst, dass man die Modalitäten vorher abklärt. Soviel zu ungefragten Entschäften. Konstruieren kann man aus Allem etwas. Maßgeblich ist, dass man sich im Interesse der eigenen Zuverlässigkeit an die Gesetze hält.


    Die zuletzt gekaufte Kurzwaffe Waffe wurde mir per DHL und eigenhändig problemlos zugestellt, auf dem Land kennt man den Zusteller idealerweise noch persönlich. Außerdem liegen Versand und dessen Risiko nicht bei dem Käufer, sondern bei dem Frachtführer.


    Wer erlaubnispflichtige Waffen Versendet und DHL o.ä. wählt, sollte sich im eigenen Interesse allseits über die aktuellen Bestimmungen informieren und nicht an irgendwelchen Behauptungen orientieren.

    Kenne ich so nicht, klappte bis jetzt immer. Passieren kann allerdings alles, der korrekte Postbote scheint leider hier und da Geschichte. Wichtig ist, dass der Empfänger rechtlich keinen Nachteile bei unsachgemäßer Zustellung hat. Unterschreibt der Nachbar einfach so und nimmt die Sendung entgegen, hat er auch ein Problem. Persönliche Zustellung heißt eben persönlich, zumal der Ausweis ja zu prüfen ist.