Ich bin immer wieder aufs Neue erstaunt, welche Eigen- Interpretationen bezüglich verwahren und Transport von Waffen/Munition, sowie dem Verhalten bei Kontrollen zutage kommen. Was gibt es da zu Diskutieren? In den §§ 29 bis 33 ist das „Verbringen“ und die „Mitnahme“ von Waffen klar geregelt. Man sollte sich tunlichst daran halten und zwar ohne die eigene Sicht der Rechtsvorschriften durchsetzen zu wollen.
Fahrzeugkontrolle? Passiert äußerst selten, mir in über 30 Jahren nur einmal ! Auch hier gilt: Wie es in den Wald hereinschallt, so kommt es wieder heraus! Es macht wenig Sinn, einen Konfrontationskurs zu fahren, die machen auch nur ihre Arbeit. Zustimmen von Maßnahmen regele ich Situationsbezogen, allerdings zahlt sich Kooperation in der Regel aus. Wer würde bei einer mitgeführten Waffe nicht kontrollieren wollen, ob alles rechtens ist?