Glaube so ist es jetzt ganz ok
Um schreiben oder kommentieren zu können, benötigen Sie ein Benutzerkonto.
Sie haben schon ein Benutzerkonto? Melden Sie sich hier an.
Jetzt anmeldenHier können Sie ein neues Benutzerkonto erstellen.
Neues Benutzerkonto erstellenGlaube so ist es jetzt ganz ok
Sieht halt so aus, also frage ich bei der Behörde mal nach.
Ah ok, habe nur eingetragen:
10 kg Nitropulver
10 kg Pyrodex
30 kg Böllerpulver
Also wäre es besser, wenn ich anstatt nur "Pyrodex" allgemein
Treibladungspulver und Ersatzstoffe Pyrodex / TripleSeven
eingetragen hätte.
Ja, also doch Probleme wenn ich nur Pyrodex drin stehen habe???
Im Zeugnis steht: Treibladungspulver und Ersatzstoffe Pyrodex / TripleSeven zum Vorderladerschießen
Soll ich das dann besser so nachtragen lassen?
Danke,
ZitatBei Abgabe von Pyrodex bzw. TripleSeven-Treibladungsmittel an den Endverbraucher ist darauf zu achten, dass der Kunde einen der folgenden Begriffe im Erlaubnisschein eingetragen hat:
- schwarzpulverähnliche Stoffe (= offizielle Bezeichnung) - Schwarzpulver-Ersatzstoffe bzw. Schwarzpulver-Ersatz
- die Begriffe „Pyrodex“ und möglichst auch „TripleSeven“.
also wäre es besser, wenn mir die Behörde auch noch TripleSeven einträgt?
Oder bekomme ich beim Händler mit dem Eintragen Pyrodex auch automatisch TripleSeven und Schwarzpulver?
Hallo,
ich habe in meine neue Erlaubnis § 27 für das Vorderladen nur den Stoff Pyrodex eingetragen bekommen. Bei einem Kollegen steht allgemein Jagdschwarzpulver.
Kann mir jemand die rechtlichen Unterschiede und Beschränkungen dazu erklären? Habe ich dabei Nachteile?
In meinem Zeugnis und auch Antrag stand: Treibladungspulver und Ersatzstoffe Pyrodex / TripleSeven zum Vorderladerschießen (§ 32 Abs. 2 Nr. 3c 1.SprengV) *)
Vielen Dank!
Andy