Beiträge von 737Pilot

    Ah ok, habe nur eingetragen:


    10 kg Nitropulver
    10 kg Pyrodex
    30 kg Böllerpulver


    Also wäre es besser, wenn ich anstatt nur "Pyrodex" allgemein


    Treibladungspulver und Ersatzstoffe Pyrodex / TripleSeven


    eingetragen hätte.

    Danke,

    Zitat

    Bei Abgabe von Pyrodex bzw. TripleSeven-Treibladungsmittel an den Endverbraucher ist darauf zu achten, dass der Kunde einen der folgenden Begriffe im Erlaubnisschein eingetragen hat:
    - schwarzpulverähnliche Stoffe (= offizielle Bezeichnung) - Schwarzpulver-Ersatzstoffe bzw. Schwarzpulver-Ersatz
    - die Begriffe „Pyrodex“ und möglichst auch „TripleSeven“.


    also wäre es besser, wenn mir die Behörde auch noch TripleSeven einträgt?


    Oder bekomme ich beim Händler mit dem Eintragen Pyrodex auch automatisch TripleSeven und Schwarzpulver?

    Hallo,


    ich habe in meine neue Erlaubnis § 27 für das Vorderladen nur den Stoff Pyrodex eingetragen bekommen. Bei einem Kollegen steht allgemein Jagdschwarzpulver.


    Kann mir jemand die rechtlichen Unterschiede und Beschränkungen dazu erklären? Habe ich dabei Nachteile?


    In meinem Zeugnis und auch Antrag stand: Treibladungspulver und Ersatzstoffe Pyrodex / TripleSeven zum Vorderladerschießen (§ 32 Abs. 2 Nr. 3c 1.SprengV) *)


    Vielen Dank!


    Andy