Beiträge von Holger1412

    Also bei mir passen die mit der L6 auch nicht in die SteelAction... Fox gibt ja auch nicht ohne Grund 69,5 mm OAL an... und selbst die waren bei mir grenzwertig, so dass ich auf OAL 68,5mm und 44 grain N140 reduziert habe. Die Murmeln treffen und Wirken, zumindest aus unseren beiden SteelAction HS mit 45cm Läufen.

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    Mit erschließt sich auch nicht, warum man irgendwo nach Ladedaten sucht, nur nicht beim Hersteller der Geschosse...

    Ich hab anfangs die LOS auch mit "nur" 4,5 grs BA9 geladen... und einer L6 von 28,5mm. Allerdings führte die Laborierung bei der CZ Shadow 2 OR immer wieder zu Problemen. Sie hat einfach nicht genug Bums, so dass man dem Schlitten beim Repetieren zuschauen konnte und oftmals entweder der Verschluss nicht ganz wieder zu ging, oder keine neue Patrone zugeführt werden konnte. Aus der X-Five SO meiner Frau ging damit gar nichts.


    Jetzt bin ich auf 5,2 grs BA9 und eine L6 von 27,5 mm gegangen, und die Murmeln laufen aus beiden Waffen ohne Störungen und sind auch hinreichend präzise für PP1 und DP1.


    Ich lade auf einer Hornady L'n'L AP mit RCBS-Matritzen, LEE Factory Crimp und prüfe alle Patronen in der 100er Armanov-Lehre. Alles was da auch nur leicht raus guckt führt in der CZ zu Ladehemmungen.

    Also ich lade die 150er FOX mit 44,5 grs N140 und OAL 68,5 mm. Geschossen aus einer SteelAction HS mit 45er Lauf und SD gibt mir mein MagnetoSpeed eine v0 von 807 m/s als Mittel aus 5 Schuss aus.


    Streukreis liegt auf 100m bei etwa 3 cm, weniger wäre wohl möglich, aber nicht mit mir am Abzug... :zilsch:

    Stimmt, hab gerade auch noch mal nachgeschaut... :ja: GK steht ja für GameKing... ich war durch das HPBT irritiert weil ich die Sierra MK HPBT in 168 grs sportlich verlade.


    Fox und Reichenberger sind beide bleifrei. Mit dem Fox hat meine Frau neulich auf 160m einen Jährlingsbock gestreckt, hoher Kammertreffer, Flucht knapp 10m. Die Reichenberger sind beschichtet, so dass es keinen nennenswerten Abrieb gibt.

    Hmm, Vollmantel-Match-Geschosse zur Jagd und dann auch noch mit Moly-Beschichtung?


    Ist die R8 US denn als besonders munitionsfühlig bekannt? Das sagt man den SteelAction HS ja auch nach, aber ich habe sowohl mit Fox Classic Hunter als auch mit Reichenberger HDB-Uni in 150 grs recht gute Ergebnisse auf 100m. 3 Schuss lassen sich mit einem normalen Schusspflaster abkleben. Die Haltepunkte liegen jedoch etwas auseinander.


    Waffen sind SteelAction HS in .308 mit 45 cm Läufen und Hausken JD 184 XTRM.

    Ich habe meine .308er in 150 grain jetzt auf 68,5 mm L6 gebaut und mit 44,5 grain N140 gefüttert. V0 wird beim nächsten Standbesuch gemessen (hatte beim Einschießen das Magnetospeed vergessen).

    Wirkung im Ziel ist Top. Meine Frau konnte damit gestern auf etwa 160m einen Jährlingsbock strecken. Einschuss etwa auf 2/3 Höhe der Kammer und genau hinterm Blatt. Kreisrunder Ausschuss mit etwa 3 cm Durchmesser. Das Stück ist noch etwa 10-12 Meter gegangen und kam dann zu Liegen.

    Und auch wenn er keine EWB für Flinten hat, dürfte ich ihm die Schrotmunition (zwecks Laufschwingung beim Einschießen) überlassen?


    Das kann aber nur auf die "militärähnlichen" Waffen und kurzläufige KW zutreffen, oder habe ich da irgendwas übersehen?

    Ja genau...

    Dein Kollege erwirbt die Waffe von dir nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 WaffG für maximal einen Monat (also leiht sie sich aus). Die dazu passende Munition darf er unter den selben Voraussetzungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 WaffG direkt mit erwerben und zusammen mit der Waffe auch besitzen. Ist die Leihe abgelaufen und er gibt dir die Waffe zurück, darf er natürlich Munition für die er nicht sowieso einen Eintrag hat natürlich nicht mehr besitzen.

    Nope, genau für die gilt das. Mittlerweile gibt es ja für zig Halbautomaten mit 11,5" Lauf einen Feststellungsbescheid des BKA, davor waren die für Jäger erlaubt, für Sportschützen pfuibah.

    Genau. Die Waffe darf nicht vom sportlichen Schießen ausgeschlossen sein (entweder grundsätzlich oder per BKA-Bescheid) und es muss in irgendeinem Verband eine Disziplin geben (wegen dem vom Bedürfnis umfassten Zweck) die er damit schießen kann.

    Deswegen wäre der Drillig grundsätzlich kein Problem (auch wenn es sich dabei um eine für Sportschützen ungewöhnliche Waffe handelt), eine Waffe, die unter § 6 AWaffV fällt und über keinen BKA-Feststellungsbescheid verfügt ist ein Problem.