Auszug aus dem Infobrief des BDS:
Sachstand Waffengesetznovelle
Bereits am 13. Dezember hat der Dt. Bundestag eine Änderung des Waffengesetzes beschlossen. Dem voraus ging ein umfangreicher Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD, der im Innenausschuss zuvor am 11. Dezember angenommen wurde. Den Grundstein für diese Änderung des für die Betroffenen untragbaren Gesetzentwurfs der Bundesregierung (Bundesinnenministerium) hat auch die Anhörung im Bundestag am 11. November mit gelegt, in der BDS Präsident Friedrich Gepperth auf Vorschlag der FDP-Fraktion als Experte sprechen konnte.
Am heutigen 20. Dezember, praktisch Schlag 12 Uhr hat der Bundesrat nun der Gesetzesänderung zugestimmt. Sie wird daher wohl alsbald im kommenden Jahr verkündet werden und dann tags darauf in Kraft treten. Teilweise gelten aber auch längere Fristen von 19 Monaten, insbesondere für die Anmeldung von Magazinen. Hektik ist daher jetzt nicht angebracht.
Gesetzestechnisch wurde durch den Änderungsantrag ein Gesetzentwurf modifiziert, der nun wiederum ein bestehendes Gesetz ändert. D. h. die beiden Änderungen müssen erst nacheinander eingearbeitet werden, bevor ein lesbarer Text entsteht. Für eine rechtssichere Aufbereitung muss daher zunächst die Schlussredaktion vor der Verkündung abgewartet werden, damit der fertige Text zur Verfügung steht. Der BDS wird natürlich dann weiter berichten und informieren.
Gruß Bernd