Beiträge von Donkravallo

    Hallo Stefan,

    diese Störung hatte ich bei meiner 94er in .44Magnum auch einmal. Bei mir war es die letzte Patrone, die sich nach unten verdrückt hat.

    Zur Fehlersuche und Behebung habe ich die Waffe zerlegt und alle beweglichen Teile genau inspiziert. Ich hatte gehofft einen Grad oder irgendwas zu finden.

    Leider nicht...X/

    Also alles gereinigt, wieder zusamengesetzt und gut geölt.

    Nach meiner Ansicht ist es wichtig die 94er in diesen Kalibern richtig zackig durchzuladen, dann müsste es mit der Zuführung auch klappen.

    Mehr kann ich leider nicht sagen.


    Schönen Gruß und viel Erfolg beim Beheben der Störung


    Bernd

    8|

    Böse Sache...

    Ich hatte diesen Fehler auch schon einmal bei einer 9mm Para, im LW Bereich noch nicht.

    Wir müssen aus diesen Sachen lernen und die als Einweghülsen konzipierten Hülsen nicht verwenden:!:

    Es gibt wirklich genug bessere Hülsen, trotzdem werden Cieneshot und S&B immer wieder verwendet.

    Gerade in den gängigen Kalibern gibt es eine große Auswahl, die den Aufwand bei der Bearbeitung auch rechtfertigen.


    Gruß Bernd

    Hallo,

    meine Hülsen bleiben immer in einer bestimmten Box. Jede Box hat einen Einleger auf dem alle nötigen Daten der Hülsen, des Geschosses...des Pulvers...usw. und der Anzahl der Wiederladungen genau protokoliert sind. Falls ich einmal eine Ladeleiter für ein neues Geschoss schießen will, dann markiere ich die Geschosspitzen mit verschiedenen Farben und auf einem zusätzlichen Zettel stehen die Ladedaten.


    Gruß Bernd

    Die Antworten vom BDS:


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    Sonder-Infobrief 23. Oktober 2019 23.10.2019


    Liebe Mitglieder und Interessierte des BDS,


    vielen Dank für die überwältigende Reaktion auf mein gestriges Schreiben! Leider können wir unmöglich alle einzelnen Rückfragen beantworten. Sonst kommen wir nicht mehr dazu die Politik umzustimmen. Auch können wir jetzt keine Einzelrechtsberatung machen. Wenn wir politisch forwärts kommen, wird das auch gar nicht nötig sein. Ich bitte um Verständnis dafür, dass wir hier und jetzt gesammelt und generalisiert häufige Fragen beantworten.


    Ihr und Euer Präsident


    Friedrich Gepperth


    Häufige Fragen zum Gesetzenwurf zur Änderung des Waffengesetzes

    Frage: Warum die Aufregung, es ist doch erst ein Entwurf?

    Antwort: Der Entwurf hat den Bundestag erreicht, war bereits in erster Lesung, steht vor der ersten Ausschussbefassung und soll bis zum 8. November final verabschiedet sein. Nachdem das Bundesinnenministerium zwei Jahre getrödelt hat, muss es jetzt ganz schnell gehen, was auch Abgeordnete des Bundestags kritisieren. Den betroffenen Verbänden bleiben gerade einmal 14 Tage.


    Frage: Haben die Verbände geschlafen oder gibt es Uneinigkeit unter ihnen?

    Antwort: Die europäischen Verbände haben sich ab 2016 europaweit gemeinsam, intensiv und letztlich im Wesentlichen erfolgreich dafür eingesetzt, dass die EU-Feuerwaffenrichtlinie 2017 in einer verträglichen Weise geändert wird. Die EU Kommission wollte praktisch alle Selbstladewaffen verbieten. Dazu ist es nicht gekommen. Ab 2017 haben sich die deutschen Verbände dann national für eine vertretbare Umsetzung eingesetzt und dachten bis letzte Woche, erfolgreich. Der BDS hat mit dem Deutschen Schützenbund, dem Deutschen Jagdverband und allen anderen Verbänden im engen Schulterschluss gemeinsam gestritten… zwischen die Verbände passt kein Blatt Papier!


    Frage: Was bedeutet die regelmäßige Schießsportausübung, die mindestens 10 Jahre erfolgen muss?

    Antwort: Monatliches Schießen mit jeder Waffe jedes Jahr oder 18 Termine pro Jahr. Beispiel für einen Sportschützen mit den 5 Waffen des Grundkontingents, wenn im August keine Schießmöglichkeit besteht: 5 * 18 = 90 Schießtermine. Als Schießtermin dürfte sich ein Tag verstehen, aber das ist gegenwärtig unklar.


    Frage: Soll das ausnahmslos gelten?

    Antwort: Die Waffenbehörden könnten z. B. eine ganzjährige Erkrankung berücksichtigen und vom Widerruf absehen. Dass sie das machen, ist aber keineswegs garantiert. Manche Ämter nutzen bereits jetzt alle Möglichkeiten zum Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse.


    Frage: Welche Waffen wären von der Magazinregelung betroffen, welche nicht?

    Antwort: Betroffen wären Zentralfeuer-Selbstladewaffen, nicht betroffen Randfeuer und Repetierwaffen. Aber Magazine, die in Selbstladewaffen passen, sind betroffen, selbst wenn sie zu einer Repetierwaffe gehören. Betroffen wären gleichermaßen Kasten- und Röhrenmagazine oder fest eingebaute. Bei der Anzahl soll jeweils die kleinste in das Magazin passende Patrone passen, unabhängig vom Kaliber der Waffe, also maßgeblich 9 mm Luger in einem Magazin für eine .40S&W-Waffe oder 12/44 in einer Flinte 12/89.


    Frage: Richtet sich die Kritik des BDS gegen die Partei X und/oder ist sie ein Aufruf zur Wahl von Partei Y?

    Antwort: Die Kritik richtet sich gegen Regelungen des Gesetzentwurfs, den bisher das Bundesinnenministerium zu verantworten hat. Der BDS unterstützt sinnvolle politische Ansätze und lehnt unsinnige Gesetzesverschärfungen ab. Was die Parteien des Deutschen Bundestags daraus machen, ist deren Verantwortung.


    Frage: Ist die Sache durch und/oder geben wir auf?

    Antwort: Zweimal „nein“! Einzelnen Bundestagsabgeordneten der Fraktionen (in alphabetischer Reihenfolge) AfD, CDU, CSU, FDP und SPD gehen die Vorschläge des BMI zu weit. An diesen liegt es, eine Mehrheit für Verbesserungen zu bilden. Der BDS wird weiter Verbesserungen anmahnen und Lösungsvorschläge anbieten.


    Frage: Machen wir eine Demonstration?

    Antwort: Nein, in Berlin demonstrieren jeden Tag dutzende Gruppen. Das interessiert unterhalb ein paar 100.000 Teilnehmern niemanden und diese Zahl ist, wenn überhaupt, in der Kürze der Zeit nicht erreichbar.


    Frage: Auf wen kommt es jetzt an?

    Antwort: Auf die Abgeordneten des deutschen Bundestags und ihre Fraktionen. Dabei zentral auf die Regierungsparteien und ihre Parteivorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer, Markus Söder und Malu Dreyer (kommissarisch).


    Frage: Ich will meine(n) Abgeordneten anschreiben, auf was soll ich achten?

    Antwort: Eine E-Mail ist in einer Sekunde gelöscht… und ab der 10. macht das der Spamfilter. Einen Brief muss man öffnen und das Schriftstück in die Hand nehmen, bevor man es ablegen kann. Auch wenn einem angesichts solcher Nachrichten das Herz übergeht: Die Formen sind zu wahren! Die Sachbearbeiter für die Briefe können für die Sache nichts und Kraftausdrücke oder schlimmere sprachliche Entgleisungen bringen die Sache nicht weiter. Anonyme Schreiben kommen überhaupt nicht in Frage. Wer nicht zu dem steht, was er sagt oder schreibt, sagt oder schreibt besser gar nichts.


    Frage: Wie erreiche ich…?

    Antwort:

    Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Alt-Moabit 140, 10557 Berlin

    Christlich-Soziale Union in Bayern e. V., Mies-van-der-Rohe-Str. 1, 80807 München

    Christlich Demokratische Union Deutschlands, Klingelhöferstraße 8, 10785 Berlin

    Sozialdemokratische Partei Deutschlands, Wilhelmstraße 141, 10963 Berlin

    alle Bundestagsabgeordneten jeweils mit Vorname, Name, MdB unter Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin


    Frage: Wird es (einen) Musterbrief(e) geben?

    Antwort: Ja, hier ist einer, weitere werden folgen:



    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich beschwere mich über die geplante Verschärfung des Waffenrechts, wie sie im Gesetzentwurf des Drittes Waffenrechtsänderungsgesetzes, Drs. Nr. 19/13839 zum Ausdruck kommt. Diese ist im Wesentlichen weder europarechtlich erforderlich noch aus Gründen der inneren Sicherheit geboten. Ich empfinde sie daher als Affront gegen mich als rechtstreuer Sportschütze, als Angriff auf den Sport und auf mein Eigentum an den von mir teuer erworbenen Waffen.


    Ich fordere:


    Das Bedürfnisprinzip nicht weiter auszuweiten, insbesondere nach 3 oder spätestens 5 Jahren Schießsportausübung zur Aufrechterhaltung des Bedürfnisses keine oder wenigstens stark reduzierte Pflichttermine vorzusehen und die generelle Schießsportausübung gelten zu lassen. Eine waffenbezogene Kontrolle des Schießsports lehne ich ebenso ab, wie eine langjährige Verpflichtung zur Aufzeichnung von Terminen.

    Die EU-Feuerwaffenrichtlinie so schonend als möglich in deutsches Recht umzusetzen und den bewährten Rechtsstand so weit als möglich zu bewahren. Dabei insbesondere umfassenden Gebrauch von der Möglichkeit der Richtlinie zu machen, organisierte Sportschützen internationaler Disziplinen von Verboten und Beschränkungen bei Magazinen und Waffen freizustellen und generell Magazine allenfalls erlaubnispflichtig zu machen, anstatt gleich zu verbieten.

    Das Waffengesetz zu deregulieren und zu entbürokratisieren. Es ist offenkundig, dass die Waffen von Sportschützen nur marginale Deliktsrelevanz besitzen und Gefahren von illegalen und inzwischen selbstbebauten Waffen ausgehen. Bürger, die sich an die Gesetze halten verdienen Vertrauen und nicht Gängelung und echte Entlastung statt Lippenbekenntnissen.

    Mit freundlichen Grüßen



    Link zum Text des Musterbriefs als doc



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    Impressum - Angaben gemäß §§ 5 TMG, 55 RStV - Betreiber und Kontakt:


    Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V.

    vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand: Präsident Friedrich Gepperth, Vizepräsidenten Sigrid Schuh, Rigo Woll und Heinrich Schwäbe

    Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Registernummer 21233Nz

    EU-Transparenzregister Nr. 420098621569-80

    Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte und ViSdPR: Ulrich Falk


    Birkenring 5

    16356 Ahrensfelde

    Telefon: (030) 50 18 44 68

    Telefax: (030) 97 99 23 59

    E-Mail: info@bdsnet.de

    Internet: http://www.bdsnet.de

    Kam heute von ProLegal


    Sehr geehrter Herr ...


    Aus aktuellem Anlass möchte ich Sie auf unseren Aufruf unseres Direktors Dr. Markus Bartram aufmerksam machen.


    https://prolegal.de/2019/10/23…t-euren-politikern-jetzt/


    Wie Sie ja bereits über Newsletter, Twitter oder Facebook der anderen Verbände bzw. Interessenvertretungen erfahren haben, plant

    das BMI einen Rundumschlag gegen den legelen Waffenbesitz.

    Wir von prolegal e.V. hatten bereits in der Anfangsphase davor gewarnt, dass unsere Ministerialbürokratie und die Politik die verschärfte

    EU-Feuerwaffenrichtlinie dazu benutzen wird das nationale Waffengesetz weit über die Forderungen der Richtlinie hinaus zu verschärfen.

    Stattdessen wurden wir von den Verbänden abgekanzelt mit der Aussage, das würde schon nicht so schlimm werden und man wolle

    sich den guten Kontakt mit den Politikern nicht verscherzen.

    Wie gut die Kontakte waren, sieht man jetzt an dem Kabinetsentwurf, der in den Bundestag eingebracht wurde.


    Auch wenn die Phrase abgedroschen klingt und wir den Aufruf zum wiederholten Mal starten:


    Jetzt sind Sie gefragt!


    Reden (!) Sie mit ihren Politikern, machen Sie Ihnen klar was diese Änderungen des Waffenrechtes für den Schießsport und

    für Ihr Eigentum bedeutet, und dass wieder einmal unter dem Vorwand der öffentlichen Sicherheit an den falschen Schrauben gedreht wird.

    Verwenden Sie dabei bitte keine vorgefertigten E-Mails oder Briefe, in die Sie nur noch Ihre Adresse einsetzen und

    ihre Unterschrift darunter setzen brauchen. Diese Briefe erreichen ihre Abgeordneten schon gar nicht mehr.

    Sie werden unter Ablage P schon in den Vorzimmer entsorgt.


    Noch besser ist es, wenn Sie sich Gesprächstermine mit ihren Abgeordneten geben lassen und dort mit einer Abordnung

    aus Ihrem Schützenverein bzw. Hegering erscheinen.

    Denn auch wenn der Großteil dieser Gesetzesänderung auf die Sportschützen abzielt, so sind die Jäger trotz

    allem bei der Frage der Magazinkapazität (z.B. Problematik Röhrenmagazin) mit im Boot.


    Newsletter Jagdverband


    Newsletter BDS


    Für das Direktorium

    Nico Catalano

    stellv. Vorsitzender






    prolegal - Interessengemeinschaft für Waffenbesitz e.V.

    Postanschrift: Gartenstaße 12 - D-56357 Bogel

    Telefon: 06772/969-6522 - Di.-Do. 10:00-12:00 Uhr, außer Feiertage

    Fax: 06772/969-8425


    Sitz des Vereins: Gartenstraße 12 - 56357 Bogel

    Eingetragen beim Amtsgericht Mannheim Nr. VR 231365

    Vertreten durch: Dr. David Schiller - Reiner Assmann - Nico Catalano


    Internet: http://www.prolegal.de - E-Mail: info@prolegal.de




    Diese Email wurde versendet mit der Online-Verwaltungssoftware von SEWOBE

    Anmerkung zur pdf. von Summer69:

    Generell kann man sagen, das Martin Menke ein absoluter Benchrest-Profi ist, der genau weiss was er tut.

    Die Einstellung "zu aufwendig" sollte es aber in Bezug auf Präzision bei einer neuen Waffe eigentlich nicht geben.



    Gruß Bernd

    Wie cleaner schon sagt, da hilft nur eine Ladeleiter. Jede Waffe ist anders und reagiert etwas auch anders auf die Ladung.

    Bei einer Startladung von 41,0 liegt du aber auf jeden Fall richtig. Wenn du dann noch die OAL an deine Waffe anpasst und sorgfältig arbeitest, die Hülsen auswählst und gut bearbeitest, dann klappt es auch auf der Scheibe :ja:


    Gruß Bernd