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Grüße aus dem Saarland .
-Micha- ,
meist du sowas ?
Strike ,
guggst du tabpolv_2013_eng.pdf
Juergen ,
beachte auch beim Innenmaß die Höhe, sonst musst du deine Gewehre diagonal reinstellen. ( ich hab 2 Schweizer: G11 und G1889 )
Happy B-Day auch von mir.
um auf deine Frage zurückzukommen, hier mal ein paar Infos
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Viel spass hier im Forum.
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Gruß aus dem Saarland .
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Klasse Sammlung
natürlich WBK Besitzer mit §27 Erlaubnis .
Stefank ,
ich würde in eine alte Jagdwaffe investieren ( Schrot oder Mehrlader im gängigen Kaliber ), ich meine so ne richtig verzierte mit allem Zipp und Zapp
die sind bald wieder im kommen.
genau so siehts aus.
Als Beispiel : in meinem Sachkundekurs war ein Teilnehmer der vorerst nur Vorderlader schiessen wollte, aber er hat den Kurs auch für Böllerpulver und NC Pulver mitgemacht (alles zusammen war der selbe Preis ).Nach bestandener Prüfung hat er den Prüfungsleiter (vom Landesamt für Umwelt-und Arbeitsschutz ) gefragt ob er auch Munition herstellen darf. Antwort : Ja , weil das nichtgewerbliche herstellen von Munition zum Verkauf zum Selbstkostenpreis erlaubt ist .Da die alte Regelung nur Munition die auf der oder den WBK's eingetragen ist weggefallen ist. Auch darf jeder WBK Inhaber alle gesetzkonforme Munition Herstellen und Wiederladen die nicht auf seiner Karte eingetragen ist.
Gruß Peter
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