und schon sind wir wieder bei den Besserwissern. Hier in NRW Kreis Re entscheidet und überprüft das Ordnungsamt. Punkt. Aus. Fertig.
Bei dir ist das so! Aber es ist nun mal nicht überall so!
Darum finde ich den ausdruck "Besserwisser" nicht
so nett....
NRW
Welche Regelungen gelten im Breiten- und Freizeitsport?
Freizeit- und Amateursportbetrieb ist wie im Frühjahr auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 14. Februar 2021 unzulässig. Das gilt auch für Individualsportarten in Sporteinrichtungen/-vereinen, wie Tennis oder Golf. Unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen bleiben Joggen, Walken etc. zulässig.
Niedersachen
Freizeit- und Amateursport
Was gilt für den Freizeit- und Amateursport?
Die Ausübung von Freizeit- und Amateursport ist nur eingeschränkt möglich. Das Betreiben von Mannschaftssport ist nicht gestattet. Die Ausübung von Individualsport ist unter unbedingter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen zulässig.
Was ist unter Individualsport zu verstehen?
Unter Individualsport sind die Sportarten zu verstehen, die allein, zu zweit und grundsätzlich ohne direkten Körperkontakt zu anderen betrieben werden können. Es sind Sportarten, die in der Regel nicht in Mannschaften organisiert sind.
Hierzu gehören u. a. Leichtathletik, Tennis, Golf oder Turnen. Individualsportarten, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern mit Menschen jenseits des eigenen Haustandes nicht eingehalten werden kann, also beispielsweise Judo oder Karate oder ähnliches, dürfen jeweils nur mit einer anderen Person betrieben werden und nicht mit wechselnden Partnerinnen und Partnern.
Für die Nutzung einer Sporthalle muss zwingend ein umfassendes Hygienekonzept erstellt werden. Das gilt insbesondere für die maximale Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig im Gebäude aufhalten dürfen. Aus tatsächlichen Gründen ist die Nutzung einer Sporthalle von mehr als eines Trainingspaares nur schwer vorstellbar und sollte in der aktuellen Phase der Pandemie nicht erfolgen.
Lediglich die Nutzung von Tennishallen könnte hier beispielsweise eine Ausnahme bilden, da hier Abstände zu anderen Gruppen vergleichsweise gut eingehalten werden können.
Mit wie vielen Personen darf diese Form von Individualsport betrieben werden?
Individualsport darf alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands betrieben werden. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass Kontakte und Begegnungen auf ein Minimum beschränkt werden und der Mindestabstand mit Menschen aus einem anderen Hausstand die ganze Zeit über gewahrt bleibt. Auch wenn es sich beispielsweise bei der Leichtathletik oder beim Tennis um Individualsportarten handelt ist z. B. ein Training mit größeren Trainingsgruppen aktuell nicht gestattet.
Wo ist die Ausübung von Individualsport möglich?
Die Ausübung von Individualsport ist insbesondere an der frischen Luft im öffentlichen Raum, aber auch auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen erlaubt. Dies bedeutet, dass sowohl in geschlossenen Räumen (z. B. in der Turnhalle) als auch unter freiem Himmel Individualsport betrieben werden kann, aber bitte unbedingt nur alleine, zu zweit oder mit Mitgliedern maximal eines weiteren bzw. desselben Hausstandes.
Wie viele Personen dürfen sich insgesamt zeitgleich auf einer Sportanlage befinden?
Was die Individualsporttreibenden auf einer Sportanlage – in geschlossenen Räumen oder unter freiem Himmel – anbelangt, haben die Betreiberinnen und Betreiber von Sportanlagen in ihren Hygienekonzepten Maßnahmen vorzusehen, die die auf oder in einer Sportanlage befindliche Personenzahl je nach räumlicher Kapazität begrenzen und steuern. Entscheidend ist, dass der Individualsport maximal zu zweit bzw. mit Personen des eigenen Haushalts betrieben wird.
Notwendig ist in jedem Fall ein so großer Abstand zu etwaigen weiteren Sporttreibenden, dass der Charakter des Sporttreibens als Individualsport ersichtlich ist und keinerlei Infektionsgefahr für gleichzeitig Mitsportreibende besteht. Gemeinsames Sporttreiben mehrere Individualsportler bzw. mehrere Paare in einer Halle ist vor dem Hintergrund der damit verbundenen Gefahren allenfalls bei großen Abständen - wie beispielsweise in einer Tennishalle - denkbar.
Muss bei der Ausübung von Individualsport das Abstandsgebot eingehalten werden oder ist auch Individualsport mit Kontakt möglich?
Bei der Ausübung von Individualsport muss zu einer weiteren Person bzw. zu Personen des eigenen Haushaltes kein Mindestabstand eingehalten werden. Daher kann auch Individualsport mit Kontakt, wie beispielsweise Kampfsport, betrieben werden. Es ist jedoch nicht zulässig, die Paarungen zu wechseln.
Kann ich mich weiterhin mit meiner Laufgruppe zum Joggen treffen?
Leider nein, Sie dürfen sich in den nächsten Wochen nur mit Menschen aus Ihrem eigenen Hausstand oder mit einer anderen Person zum gemeinsamen Joggen treffen.
Was ist mit anderen Individualsportarten, also beispielsweise mit Golf, Wandern, Klettern, Langlauf etc.?
Da gilt das gleiche: Auch diese Sportarten dürfen alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands betrieben werden.
Was gilt für Mannschaftssportarten?
Mannschaftssportarten dürfen derzeit leider überhaupt nicht ausgeübt werden, zulässig ist nur Individualsport.
Sind beim Tennis weiterhin Doppel mit jeweils zwei Menschen aus einem Hausstand möglich? Das wäre dann ja eine Kontaktperson mehr als grundsätzlich vorgesehen? Wenn beispielsweise zwei Paare gegeneinander spielen. Ist das noch möglich oder verboten?
Ein Doppel ist beim Tennis nur mit Menschen aus einem Hausstand möglich oder aus einem Hausstand plus einer weiteren Person. Zwei Paare aus zwei verschiedenen Hausständen dürfen leider einstweilen nicht mehr gegeneinander Doppel spielen.
Dürfen im Individualsport auch Punktspiele und Wettkämpfe veranstaltet werden?
Neben dem Trainingsbetrieb dürfen im Individualsport auch Wettkämpfe stattfinden. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die Sportausübung maximal zu zweit bzw. mit Personen des eigenen Hausstands erfolgen darf. Für die Nutzung einer Sporthalle muss zwingend ein umfassendes Hygienekonzept erstellt werden. Das gilt insbesondere für die maximale Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig im Gebäude bzw. an der Wettkampfstätte aufhalten dürfen. Aus tatsächlichen Gründen ist die Nutzung einer Sporthalle von mehr als eines Wettkmapfpaares nur schwer vorstellbar und sollte in der aktuellen Phase der Pandemie nicht erfolgen. Lediglich die Nutzung von Tennishallen könnte hier beispielsweise eine Ausnahme bilden, da hier Abstände zu anderen Gruppen vergleichsweise gut eingehalten werden können.
Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht zulässig.
Müssen die Betreiberinnen und Betreiber von Sportanlagen über ein Hygienekonzept verfügen?
Ja. Im Hygienekonzept sind insbesondere Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus vorzusehen, die
1. die Zahl von Personen auf der Grundlage der jeweiligen räumlichen Kapazitäten begrenzen und steuern,
2. der Wahrung des Abstandsgebots dienen,
3. Personenströme einschließlich Zu- und Abfahrten steuern und der Vermeidung von Warteschlangen dienen,
4. die Nutzung sanitärer Anlagen regeln,
5. das Reinigen von Oberflächen und Gegenständen, die häufig von Personen berührt werden, und von Sanitäranlagen sicherstellen und
6. sicherstellen, dass Räume möglichst durch die Zufuhr von Frischluft gelüftet werden.
Sind Zuschauerinnen und Zuschauer bei Freizeit- und Amateursportveranstaltungen erlaubt?
Nein, bei Veranstaltungen, die der Unterhaltung diesen, also auch bei Sportveranstaltungen jeder Art sind Zuschauerinnen und Zuschauer nicht zugelassen. (§ 7 Absatz 1 Satz 2, der auch für § 8 entsprechend gilt, siehe § 8 Absatz 1 Satz 2)