Beiträge von Loomax

    und schon sind wir wieder bei den Besserwissern. Hier in NRW Kreis Re entscheidet und überprüft das Ordnungsamt. Punkt. Aus. Fertig.

    Bei dir ist das so! Aber es ist nun mal nicht überall so!

    Darum finde ich den ausdruck "Besserwisser" nicht

    so nett....


    NRW

    Welche Regelungen gelten im Breiten- und Freizeitsport?

    Freizeit- und Amateursportbetrieb ist wie im Frühjahr auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 14. Februar 2021 unzulässig. Das gilt auch für Individualsportarten in Sporteinrichtungen/-vereinen, wie Tennis oder Golf. Unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen bleiben Joggen, Walken etc. zulässig.


    Niedersachen


    Freizeit- und Amateursport

    Was gilt für den Freizeit- und Amateursport?

    Die Ausübung von Freizeit- und Amateursport ist nur eingeschränkt möglich. Das Betreiben von Mannschaftssport ist nicht gestattet. Die Ausübung von Individualsport ist unter unbedingter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen zulässig.

    Was ist unter Individualsport zu verstehen?

    Unter Individualsport sind die Sportarten zu verstehen, die allein, zu zweit und grundsätzlich ohne direkten Körperkontakt zu anderen betrieben werden können. Es sind Sportarten, die in der Regel nicht in Mannschaften organisiert sind.

    Hierzu gehören u. a. Leichtathletik, Tennis, Golf oder Turnen. Individualsportarten, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern mit Menschen jenseits des eigenen Haustandes nicht eingehalten werden kann, also beispielsweise Judo oder Karate oder ähnliches, dürfen jeweils nur mit einer anderen Person betrieben werden und nicht mit wechselnden Partnerinnen und Partnern.

    Für die Nutzung einer Sporthalle muss zwingend ein umfassendes Hygienekonzept erstellt werden. Das gilt insbesondere für die maximale Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig im Gebäude aufhalten dürfen. Aus tatsächlichen Gründen ist die Nutzung einer Sporthalle von mehr als eines Trainingspaares nur schwer vorstellbar und sollte in der aktuellen Phase der Pandemie nicht erfolgen.

    Lediglich die Nutzung von Tennishallen könnte hier beispielsweise eine Ausnahme bilden, da hier Abstände zu anderen Gruppen vergleichsweise gut eingehalten werden können.

    Mit wie vielen Personen darf diese Form von Individualsport betrieben werden?

    Individualsport darf alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands betrieben werden. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass Kontakte und Begegnungen auf ein Minimum beschränkt werden und der Mindestabstand mit Menschen aus einem anderen Hausstand die ganze Zeit über gewahrt bleibt. Auch wenn es sich beispielsweise bei der Leichtathletik oder beim Tennis um Individualsportarten handelt ist z. B. ein Training mit größeren Trainingsgruppen aktuell nicht gestattet.

    Wo ist die Ausübung von Individualsport möglich?

    Die Ausübung von Individualsport ist insbesondere an der frischen Luft im öffentlichen Raum, aber auch auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen erlaubt. Dies bedeutet, dass sowohl in geschlossenen Räumen (z. B. in der Turnhalle) als auch unter freiem Himmel Individualsport betrieben werden kann, aber bitte unbedingt nur alleine, zu zweit oder mit Mitgliedern maximal eines weiteren bzw. desselben Hausstandes.

    Wie viele Personen dürfen sich insgesamt zeitgleich auf einer Sportanlage befinden?

    Was die Individualsporttreibenden auf einer Sportanlage – in geschlossenen Räumen oder unter freiem Himmel – anbelangt, haben die Betreiberinnen und Betreiber von Sportanlagen in ihren Hygienekonzepten Maßnahmen vorzusehen, die die auf oder in einer Sportanlage befindliche Personenzahl je nach räumlicher Kapazität begrenzen und steuern. Entscheidend ist, dass der Individualsport maximal zu zweit bzw. mit Personen des eigenen Haushalts betrieben wird.

    Notwendig ist in jedem Fall ein so großer Abstand zu etwaigen weiteren Sporttreibenden, dass der Charakter des Sporttreibens als Individualsport ersichtlich ist und keinerlei Infektionsgefahr für gleichzeitig Mitsportreibende besteht. Gemeinsames Sporttreiben mehrere Individualsportler bzw. mehrere Paare in einer Halle ist vor dem Hintergrund der damit verbundenen Gefahren allenfalls bei großen Abständen - wie beispielsweise in einer Tennishalle - denkbar.

    Muss bei der Ausübung von Individualsport das Abstandsgebot eingehalten werden oder ist auch Individualsport mit Kontakt möglich?

    Bei der Ausübung von Individualsport muss zu einer weiteren Person bzw. zu Personen des eigenen Haushaltes kein Mindestabstand eingehalten werden. Daher kann auch Individualsport mit Kontakt, wie beispielsweise Kampfsport, betrieben werden. Es ist jedoch nicht zulässig, die Paarungen zu wechseln.


    Kann ich mich weiterhin mit meiner Laufgruppe zum Joggen treffen?

    Leider nein, Sie dürfen sich in den nächsten Wochen nur mit Menschen aus Ihrem eigenen Hausstand oder mit einer anderen Person zum gemeinsamen Joggen treffen.


    Was ist mit anderen Individualsportarten, also beispielsweise mit Golf, Wandern, Klettern, Langlauf etc.?

    Da gilt das gleiche: Auch diese Sportarten dürfen alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands betrieben werden.


    Was gilt für Mannschaftssportarten?

    Mannschaftssportarten dürfen derzeit leider überhaupt nicht ausgeübt werden, zulässig ist nur Individualsport.

    Sind beim Tennis weiterhin Doppel mit jeweils zwei Menschen aus einem Hausstand möglich? Das wäre dann ja eine Kontaktperson mehr als grundsätzlich vorgesehen? Wenn beispielsweise zwei Paare gegeneinander spielen. Ist das noch möglich oder verboten?

    Ein Doppel ist beim Tennis nur mit Menschen aus einem Hausstand möglich oder aus einem Hausstand plus einer weiteren Person. Zwei Paare aus zwei verschiedenen Hausständen dürfen leider einstweilen nicht mehr gegeneinander Doppel spielen.

    Dürfen im Individualsport auch Punktspiele und Wettkämpfe veranstaltet werden?

    Neben dem Trainingsbetrieb dürfen im Individualsport auch Wettkämpfe stattfinden. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die Sportausübung maximal zu zweit bzw. mit Personen des eigenen Hausstands erfolgen darf. Für die Nutzung einer Sporthalle muss zwingend ein umfassendes Hygienekonzept erstellt werden. Das gilt insbesondere für die maximale Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig im Gebäude bzw. an der Wettkampfstätte aufhalten dürfen. Aus tatsächlichen Gründen ist die Nutzung einer Sporthalle von mehr als eines Wettkmapfpaares nur schwer vorstellbar und sollte in der aktuellen Phase der Pandemie nicht erfolgen. Lediglich die Nutzung von Tennishallen könnte hier beispielsweise eine Ausnahme bilden, da hier Abstände zu anderen Gruppen vergleichsweise gut eingehalten werden können.

    Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht zulässig.

    Müssen die Betreiberinnen und Betreiber von Sportanlagen über ein Hygienekonzept verfügen?

    Ja. Im Hygienekonzept sind insbesondere Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus vorzusehen, die

    1. die Zahl von Personen auf der Grundlage der jeweiligen räumlichen Kapazitäten begrenzen und steuern,

    2. der Wahrung des Abstandsgebots dienen,

    3. Personenströme einschließlich Zu- und Abfahrten steuern und der Vermeidung von Warteschlangen dienen,


    4. die Nutzung sanitärer Anlagen regeln,

    5. das Reinigen von Oberflächen und Gegenständen, die häufig von Personen berührt werden, und von Sanitäranlagen sicherstellen und

    6. sicherstellen, dass Räume möglichst durch die Zufuhr von Frischluft gelüftet werden.

    Sind Zuschauerinnen und Zuschauer bei Freizeit- und Amateursportveranstaltungen erlaubt?

    Nein, bei Veranstaltungen, die der Unterhaltung diesen, also auch bei Sportveranstaltungen jeder Art sind Zuschauerinnen und Zuschauer nicht zugelassen. (§ 7 Absatz 1 Satz 2, der auch für § 8 entsprechend gilt, siehe § 8 Absatz 1 Satz 2)

    @45ACP

    Was möchtest Du uns denn damit sagen? Es geht doch um die Coronazeit nicht den Normalzustand.

    Und derzeit ist (abhängig von jedem Ordnungsamt) kein (oder gar normaler) Betrieb möglich. Daher könnten auch nicht alle Vereinsmitglieder innerhalb der eingeschränkten Situation ihre notwendigen Termine wahrnehmen (höchstens 1 Schütze pro Schießstand).

    Letztlich geht es so nicht.

    Und das sollte auch jeder Behörde klar sein. Daher wäre jetzt eine Überprüfung seitens einer Behörde willkürlich und anfechtbar.

    Warum sollte das vom Ordnungsamt abhängen?? Wenn es laut der jeweiligen Corona Verordnung

    erlaubt ist, ein hygienekonzept vorhanden ist, hat das Ordnungsamt da nix zu verbieten.


    Wenn die dann was anderes meinen, muss sich halt der Vorstand darum kümmeren.


    Aber da ist dann das Problem! Lieber den Mund halten und nicht auffallen!


    Ist doch viel einfacher so......

    Mega. Du Glücklicher.

    Alle Vereine in Niedersachsen, die es nicht wollen den Schießbetrieb auf 2 Personen um zu stellen, hat

    nicht damit zu tun das es nicht erlaubt ist, sondern weil der Vorstand

    nicht will.


    Erlaubt ist es laut niedersächsische Verordnung...


    § 10 Betriebsverbote sowie Betriebs- und Dienstleistungsbeschränkungen


    7. Angebote des Freizeit- und Amateursportbetriebs auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen, wobei die sportliche Betätigung im Rahmen des Individualsports allein, mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstands auf und in diesen Sportanlagen zulässig bleibt

    Nur noch mal zur Info!


    Es ist nicht VERBOTEN den Betrieb der Sportstätte unter bestimmten Bedingungen zu öffnen und zur Verfügung zu stellen!!


    (laut Niedersachsen Verordnung)



    Auch sind Kollegen bereit das komplette zu organisieren...


    Hier sieht man, leider wem was wichtig ist, oder nicht... Wenn es leicht geht, geht's immer...


    Wenn es schwieriger wird, trennt sich die Spreu vom Weizen:teuf:

    Ich kann die Angst das gut verstehen, da der Vorstand auch dafür haftet, was im Verein geschied. Denke nur letzten Winter an Ischgl da wurden auch gegen die Betreiber div. Einrichtungen geklagt, obwohl ich mir sicher bin dass, einen Großteil der Apre ski Gäste sich der exisetenz von Corona bewust waren und trotzem ihr Verhalten nicht geändert haben.

    Wenn was passiert muss ein Schuldiger her und Dummheit ist nicht strafbar :krat: So funktioniert unser Rechtssytem!!

    OK! Kann ich ich im Grunde verstehen.


    Darum geht es mir hier aber nicht!

    In der Zeit davor, haben wir auch ein eingeschränkten Betrieb gehabt.

    Ein Hygiene Konzept ist komplett vorhanden..

    Ich kann nachvollziehen, daß eine bestimmte Gruppe im Verein das Risiko zu hoch ist, weiter Sport zu betreiben.


    Aber da ist nämlich schon das Problem!!

    Leider verwechseln viele, Sport mit geselliges beisammen sein, Bier und Schnäppchen trinken. Muss das jetzt sein? Nein...


    Mir geht es hier, das ich die Möglichkeit hätte, mein Sport weiter zu betreiben.


    Wenn man es will, dann würde das alles regelbar sein...

    Termine vergeben, die nächsten 2 Kollegen würden draußen im Auto warten bis die letzten zwei gegangen sind... Und wie gesagt, bei uns ist alles gut schon von vorher organisiert.


    Aber trotzdem, wird der sportliche Geist in der Flasche gehalten!

    Das finde ich echt scheiße!


    Warum muß man in Deutschland

    Immer noch ein drauf setzen, obwohl es rechtlich ok wäre??


    Das geht mir einfach nicht so in den Kopf und macht mich sauer....

    Thema Blockwarte: Ich kanns nicht mehr hören, ganz ehrlich. Man kanns Übertreiben, stimmt, aber wenn sich jeder ein klein wenig an die Regeln halten würde, hätten wir manche Probleme auch nicht. Muss man wie in Frankreich mit 2k5 Leuten Party feiern? Und die anderen krepieren, weil zu Alt und infiziert? Hauptsache Spassgesellschaft? Scheiß auf die anderen?

    Du, wenn man jede Woche über1,5 Milionen testet macht, davon die meisten alle ohne symptome, dann

    werden wir nie unter den indizwert von 50 oder sogar 35 kommen!

    Das ist ne einfache Rechnung....


    Du kann, wenn du genug Männer auf einer Schwangerschaft testest, auch Schwangere Männer finden!

    Aber sie sind nun mal nicht Schwanger...(falsch positiv)


    Aber bei unerem super pcr, werden eben auch die nicht schwangernen gezält!


    Machst du das bei genug Menschen, dann ist halt ein teil der Männer schwanger

    und viele glauben es...


    Das heist nicht, das Menschen nicht sterben...aber die Masse soll es richten..das wird aber

    nicht funktionieren.

    Hab ich auch, nützt mir aber genausowenig wie die gefühlten Tonnen an Munition, die ich die letzten Monate gebaut habe, wenn der VORSTAND, nicht die Behörden!! die Einzelnutzung verboten haben <X

    Genau das gleiche problem haben wir auch!


    Wir könnten laut Gesetz auch mit 2 Personen auf dem Stand.


    Aber der Vorstand, der zu 80% aus über 65 besteht, hat angst!

    Ouch....mit 2 biste als Juwelier aber nur Kunde beim Ramschverkauf... das Risiko nimmt kein Versicherer an. Selbst ich habe mit meiner Klitsche 4KB (4 mit Kernbohrschutz). Das Vieh wiegt 1600 kg leer. Weiteres Sicherheitskonzept wie Außenhautüberwachung/Innenraumüberwachung/Aufschaltung zum SD, Opfertresore gehören auch noch dazu....


    Michi

    Mal ne blöde frage....warum brauchst du so ein aufwand??


    Lagerst du Atomwaffen?

    :huh::krat::krat:

    17291-pasted-from-clipboard-png

    Das könnten die sein, aber über artax-vorderlader, ingesamt günstiger!


    Auch braucht man nicht so lange warten, bist die patches geliefert werden....


    Werde ich mal probieren...sind auf jeden Fall, günstiger als die Dewey Patches:thumbup:

    Wenn es der Crimp ist, könnte man es ewentuel erkennen, wenn man rein schaut.


    Oder es ist einfach eine neue Serie, wo kleine Änderungen in der Fertigung

    eingebracht worden?


    Sonst wüste ich es jetzt auch nicht so..

    Mit Leihschein kannst du schießen gehen mit "fremden" Waffen. Diese für jemanden aufzubewahren ist eine andere Geschichte.

    Was soll das bitte bedeuten?? Natürlich kann ich mir ne Waffe vom Kollegen leihen und

    bei mir im Schrank stellen. Das hat doch nichts nur was mit den Schießen zu tun.


    Auf einem Schießstand brauche ich nicht mal einen Schein haben, nur weil ein Kollege

    mit meiner Waffe schießen will...