das geht hier bei der Behörde ganz ratz fatz. z. B. eine zuviel innerhalb des Zeitraumes von 6 Monaten gekauft und bumm. Dafür bist DU verantwortlich!
Zuverlässigkeit in Frage gestellt und wenns doof läuft, werden erst mal alle einkassiert. Da sind die schneller bei dir als du wieder zu Hause bist!
In einem anderen Fall wegen Bedürfnis musste der Eigentümer die zur Sicherstellung bei einer Stelle seines Vertrauens einlagern und darf erst mal 12 Monate fleißig trainieren gehen. Dann erfolgt wieder die Freigabe. Hat nix mit Enteignung zu tun!
Für Deinen Wohnort ist auch der Kreis Recklinghausen zuständig - dessen Sachbearbeiter bekannt für seine eigene Auslegung der Vorschriften ist.
Vor 8 Jahren hatte da der zuständige Sachbearbeiter auch ein großes Plakat an der Tür hängen auf dem stand "Waffen gehören nicht in private Hand".
Besagter Sachbearbeiter sorgte auch mit fadenscheinigen Argumenten dafür, das mein Vater - nach fast 40 gesetzestreuen Jahren Jagd und Sport - seine sämtlichen Waffen innerhalb von 4 Wochen abgeben musste. Dieser Bescheid wurde ihm freundlicher Weise zu Weihnachten übersendet.
Mein Vater hätte sich dagegen zur Wehr setzten können, hatte aber mit fast 70 Jahren keine Lust mehr dazu, da er die jahrelangen "Sticheleien" dieses SB nicht mehr ertragen konnte ... er ist also selber Schuld am Verlust.
Ungeachtet dessen sei gesagt, das der Kreis Recklinghausen NICHT gesetzeskonform vorgeht sondern nach seinem eigenen Gutdünken.
In Deinem ersten Beispiel heißt der Grund "ErwerbsstreckungsGEBOT" (nicht Verbot !!!) - aus dem Namen der Vorschift geht bereits hervor, das die Behörde entscheidet ob Du die Waffe z.B. bereits nach 5 Monaten eingetragen bekommst statt nach 6 Monaten. Bei einem GEBOT entscheidet die Behörde (sogenannter KANN Paragraph) , nur gegen ein VERBOT ist man machtlos.
Außerdem gibt es zu dem Thema auch wenigstens 5 rechtskräftige Urteile, das sich das Erwerbsstreckungsgebot NICHT auf die gelbe WBK bezieht !!!
D.h. vor Allem, das Du in KEINEM Fall die Zuverlässigkeit verlierst, wenn du Dich mal verrechnest - im schlimmsten Fall muss die Waffe halt so lange beim Händler/Verkäufer liegen bleiben, wenn die Behörde hier nicht freundlicher Weise ein paar Wochen vorher einträgt (ist mir übrigens zum Anfang auch schon mal passiert, da hat die Behörde eben nach 5 Monaten den Eintrag gemacht und mir auch erklärt, warum sie das darf).
Dein zweites Beispiel erschließt sich mir nicht - eine Waffe für die ich kein Bedürfniss habe, kann ich nicht kaufen und eintragen lassen. Sollte es sich um eine bedürfnisfreie Waffe für die gelbe WKB handeln, siehe den ersten Teil meiner Antwort.
Wenn sich die Schützen derart von einer Behörde gängeln lassen und diese nicht verklagen und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den fraglichen Sachbearbeiter einleiten, dann seid ihr selber Schuld - ich würde eine Dienstaufsichtsbeschwerde nach der anderen schreiben. Hat übrigens auch den netten Vorteil, das der Beamte/Angestellte gegen den die Beschwerde eingereicht wurde, Deine Anträge und Vorfälle nicht mehr bearbeiten darf. Hier gilt das Verwaltungsrecht, das solltest Du Dir mal gut durchlesen ... und keine Panik, es ist kurz, übersichtlich und einfach verständlich - man glaubt es kaum, es stammt nämlich noch aus preußischer Zeit.
NRW Behörden glauben bis heute, das es ihre Aufgabe ist den Bürger zu ärgern ... die glauben auch, der Bürger sei für die Behörde da, statt umgekehrt.