Der Satz im Post 1 hätte vieles einfacher gemacht
Das tut mir leid. Aber meine Frage hatte sich ja auch nicht auf die Zulässigkeit eine DHL-Versandes bezogen, sondern ob das Paket bei Abwesenheit in die Filiale zurückgeht und dort abgeholt werden kann. Zu antizipieren in welche Richtung sich ein Thread entwickelt wird, ist manchmal echt schwer.
Jetzt habt ihr mich aber alle so verunsichert, dass ich meinen SB im LRA angeschrieben habe, damit er mir den Vorgang des Eintrages in die WBK genau beschreibt. Ich habe im IN diverse Antworten gefunden, teilweise auf den Seiten der LRÄmter, die unterschiedliche Vorgehensweisen beschreiben. Im WaffG habe ich nichts darüber gefunden, was nicht heißt, dass es dort nicht steht.
- Händler trägt in die Original-WBK ein und versendet dann die Waffe samt WBK.
- Händler versendet wenn ein Voreintrag vorhanden ist und ich muss mit der Rechnung durch den SB die Waffe eintragen lassen. (Das war die Antwort die ich vom Händler und meinen Jagdkollegen hier aus dem Landkreis erhalten hatte)
- Ich lasse die Waffe nach Kauf in die WBK beim SB eintragen und der Händler versendet die Waffe nach Bestätigung, dass dies geschehen ist.
- Was passiert bei einem privaten Verkäufer? Der darf doch sicher nicht in der WBA rumkritzeln? (Siehe Pkt. 1)
- Ich muss auf jeden Fall zum SB um die Waffe offiziell eintragen zu lassen, das ist klar.
Der Fuchs