Beiträge von LeRenard

    Der Satz im Post 1 hätte vieles einfacher gemacht

    Das tut mir leid. Aber meine Frage hatte sich ja auch nicht auf die Zulässigkeit eine DHL-Versandes bezogen, sondern ob das Paket bei Abwesenheit in die Filiale zurückgeht und dort abgeholt werden kann. Zu antizipieren in welche Richtung sich ein Thread entwickelt wird, ist manchmal echt schwer.


    Jetzt habt ihr mich aber alle so verunsichert, dass ich meinen SB im LRA angeschrieben habe, damit er mir den Vorgang des Eintrages in die WBK genau beschreibt. Ich habe im IN diverse Antworten gefunden, teilweise auf den Seiten der LRÄmter, die unterschiedliche Vorgehensweisen beschreiben. Im WaffG habe ich nichts darüber gefunden, was nicht heißt, dass es dort nicht steht.

    1. Händler trägt in die Original-WBK ein und versendet dann die Waffe samt WBK.
    2. Händler versendet wenn ein Voreintrag vorhanden ist und ich muss mit der Rechnung durch den SB die Waffe eintragen lassen. (Das war die Antwort die ich vom Händler und meinen Jagdkollegen hier aus dem Landkreis erhalten hatte)
    3. Ich lasse die Waffe nach Kauf in die WBK beim SB eintragen und der Händler versendet die Waffe nach Bestätigung, dass dies geschehen ist.
    • Was passiert bei einem privaten Verkäufer? Der darf doch sicher nicht in der WBA rumkritzeln? (Siehe Pkt. 1)
    • Ich muss auf jeden Fall zum SB um die Waffe offiziell eintragen zu lassen, das ist klar.

    Der Fuchs

    LeRenard

    Laut WaffG hat der Händler die Waffe beim Kauf in die original WBK einzutragen bevor er sie an Dich verschickt. Also doch eher Dein Problem. Aber sei es drum. Alles gut, anderes Thema.

    Wo steht das im WaffG? Ich gehe davon aus, dass kein Händler in einem amtlichen Dokument schreiben darf, sondern dass die Waffe unter Vorlage des Kaufvertrages/Rechnung innerhalb 2 Wochen nach Erwerb bei der Behörde angezeigt werden muss.


    Im Beförderungsvertrag national von DHL ist der Waffenversand nicht ausgeschlossen (Punkt 2), wohingegen Waffen und Munition im Vertrag international ausdrücklich genannt werden. Munition ist national vermutlich über den Punkt Gefahrgut ausgeschlossen.


    https://www.dhl.de/content/dam…press-national-022017.pdf


    Der Fuchs

    LeRenard

    In den AGB von DHL sind Waffen und Munition von Privatpersonen von Beförderung ausgeschlossen. Gewerblich ist anders geregelt.

    Also wenn was abhanden kommt hat der WBK-Inhaber ein ernst zu nehmendes Problem. :krat:

    Es handelt sich um einen gewerblichen Versand an mich. Ich habe erst mal kein Problem, da ja keine Waffe meiner WBK betroffen wäre, wenn sie abhanden kommt.


    Der Fuchs

    Ich habe eine Frage zum DHL Versand. Bei Express kann man ja die persönliche Übergabe buchen, was beim Waffenversand von den Onlinehändlern oft verwendet wird.

    Was passiert eigentlich wenn der Empfänger nicht zuhause ist? Wird das Paket dann in die nächste Filiale gebracht wie bei anderen Paketen üblich? Ich konnte leider keine Antwort darauf im IE finden.

    Ich weiß, dass das nicht unter §27 fällt. Falls hier nicht richtig abgelegt bitte verschieben.

    :thumbsu:


    Danke im Voraus


    Der Versand-Fuchs

    Hallo,


    ich bin aus dem Westallgäu und habe vor einem Jahr mit dem Wiederladen begonnen. Ich bin Jäger und habe bisher nur Jagdmunition in 308Win geladen. Habe schon eine gute Laborieren für das Classic Hunter Geschoss von Fox Bullets mit 150gr gefunden. Damit habe ich bisher 12 Stück Rehwild erlegt. Ich bastel gerade an einer Laborieren für das 130gr Geschoss.

    Mal sehen was noch alles dazu kommen wird. Ich habe noch eine 300 WinMag. Die benötige ich aber (noch) zu selten, als dass sich Wiederladen lohnen würde.


    Gruß

    Der Fuchs (Andi)