Beiträge von Philipp

    Ich hab die 1000m mit meiner .308 mit schweren Geschossen (195 grain ELD-M) und viel viel Dampf geschafft.

    Ist anstrengender als mit ner 6.5CM oder 300WM oder was auch immer, aber machbar...


    Wenn ichs aber richtig gesehen habe, hat die Sig SSG 3000 einen 12" Drall, da wird das mit den schwereren Geschossen schwierig (Ich hab nen 10er Drall drin)...

    Ich würde mir vielleicht mal die 185 grain Berger Juggernaut anschauen, die wollte ich auch mal testen.

    Zacapa Keine "verpflichtenden Arbeitsstunden", aber wer nicht zu Arbeitsstunden kommt "kann sich nen anderen Verein suchen"?


    Ich kann nur sagen, bei uns stimmt sowohl die Kasse (bezüglich Standgeld und Gastschützen), es sind immer genug Leute zum Arbeitsdienst da, auch Aufsichten sind genug vorhanden und machen auch Aufsicht, unser Stand ist auch nicht von schlechten Eltern und trotzdem bekommt man auch "nur" mit Training seine Stempel für Waffen (im Grundkontingent)...


    Summer69 † das ist bei uns halt ein Schichtarbeiter, der wenn er mal nicht kann bei dem entsprechend "gegnerischen" Verein hinfährt um dort vorzuschießen.

    Kein "ich hab gestern als ich allein war vorgeschossen, waren 390/400 Ringe, die Scheiben hab ich daheim in den Papierkorb..." Ding.

    Ich schieß ja nur einen RWK mit (LuPi hier in der Gauoberliga, BSSB) und wir haben ein festes Team. Wenn wer nicht kann, dann ist das weit im Vorraus bekannt und einer unserer Springer schießt mit oder jemand schießt vor, alles machbar.

    Ach ja, da wird nach dem Schießen auch noch gemeinsam Brotzeit gemacht oder Essen gegangen, da rennt keiner weg...


    Startgelder für Meisterschaften zahlt jeder sowieso selbst, wurde mWn auch aufgrund dieses Problems gemacht.



    Wenn ich hier aber schon wieder Sachen höre von wegen

    "Kein RWK/Wettkampf - keine Waffe"

    "dann muss man auf den Stempel halt warten"

    etc, dann muss ich sagen: Toll, wenn Schützen den Schießsport mutwillig kaputt machen wollen.

    Für einen Gong ok, für Scheibe??

    Sind nur für Gong gedacht.


    Stabilität passt eigentlich auch und die Stabilität nimmt auch nicht nach 100m noch zu... Entweder die passt bei Mündungsdurchgang oder eben nicht, wo soll die stärkere Drehung auch herkommen?


    Ich wollte mir mal noch die Berger 185er Juggernaut OTMs anschauen, die RDFs wurden mir auch schonmal empfohlen...

    Wollte hier nur dieses Ergebnis teilen...

    Mal schauen wie es auf längere Entfernung aussieht.

    ACHTUNG, WICHTIGER HINWEIS! SEHR STRAMME LADUNG!
    Keine Ladeempfehlung!


    Diese Ladung ist mein Versuch für eine Long Range Ladung mit den 195 grain ELD-M

    Auch wenn manche Leute meinen, das sei viel zu schwer für die .308, aus meinem Lauf fliegen sie ;) (1-10" Drall, 25" Lang)

    Nochmals der Hinweis, das ist eine sehr stramme Ladung, Geschoss ist lang gesetzt.

    195gn ELD-M 41,6gn N140.pngIMG_20190714_204308.jpg



    Das Ziel oben ist ein 19mm Schusspflaster, geschossen auf 100m.
    Überprüfung auf 300m und auf weitere Distanzen folgt :)



    Nochmal der Hinweis, starke Ladung, lang gesetztes Geschoss, keine Ladeempfehlung!

    Ladedaten wie immer ohne Gewähr, Wiederlader handeln eigenverantwortlich!

    Wer sich eine Waffe für mehrere hundert oder gar tausend Euro kauft, sollte auch die Kohle für einen ordentlichen Versand über haben,

    Ich hab mir letzding Munition über egun ersteigert, 15€ Versandkosten, also dachte ich "Versand wird schon passen"...

    Kam dann ganz normal per DHL 5kg Paket für 6€, "Persönlich" draufgeschrieben und landete (da ich auf Arbeit war) in ner Paketstation mitten in der Stadt...


    Also so viel zur Theorie...

    Ausnahmsweise ist das doch mal relativ klar...

    §27 (1a) SprengG

    Zitat

    (1a) Eine Erlaubnis nach Absatz 1 zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz der dabei hergestellten Munition nach § 10 Abs. 3 des Waffengesetzes in der jeweils geltenden Fassung.

    Aka "was du selber herstellst darfst du auch haben". Von Kaufmunition ist hier nicht die Rede, ist ja auch nicht Sache des SprengG, dafür ist das WaffG zuständig.


    §10 (3) WaffG:

    Zitat

    (3) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt. [Satz 2, Teil über den Munitionserwerbsschein, hier unwichtig.] Die Erlaubnis zum nicht gewerblichen Laden von Munition im Sinne des Sprengstoffgesetzes gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz dieser Munition. Nach Ablauf der Gültigkeit des Erlaubnisdokuments gilt die Erlaubnis für den Besitz dieser Munition für die Dauer von sechs Monaten fort.

    Auch hier, "was du selber herstellst darfst du auch haben".

    Wenn du aber die Eintragung (also den Stempel) aus dem 1. Satz nicht hast, hast du keine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Kaufmunition...

    Das "dieser Munition" in Satz 3 steht nicht für "dieses Kaliber" sondern nur für die tatsächlich selbst hergestellte Munition.

    Wo steht geschrieben, dass der BESITZ von (Kauf-)Munition als Wiederlader illegal ist? (#10) Man hat keine Möglichkeit, diese Munition im Handel zu erwerben - das war es dann aber auch schon...


    §2 (2) Waffg

    Zitat

    2) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 (Waffenliste) Abschnitt 2 zu diesem Gesetz genannt sind, bedarf der Erlaubnis.

    in Verbindung mit §1 (3) WaffG:

    Zitat

    (3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.