Beiträge von PhantomDN

    § 10 WaffG
    Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen


    (1) 1Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen wird durch eine Waffenbesitzkarte oder durch Eintragung in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte erteilt. 2Für die Erteilung einer Erlaubnis für Schusswaffen sind Art, Anzahl und Kaliber der Schusswaffen anzugeben. 3Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe gilt für die Dauer eines Jahres, die Erlaubnis zum Besitz wird in der Regel unbefristet erteilt.

    (1a) Wer eine Waffe auf Grund einer Erlaubnis nach Absatz 1 Satz 1 erwirbt, hat binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde unter Benennung von Name und Anschrift des Überlassenden den Erwerb schriftlich oder elektronisch anzuzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorzulegen.

    (2) 1Eine Waffenbesitzkarte über Schusswaffen, die mehrere Personen besitzen, kann auf diese Personen ausgestellt werden. 2Eine Waffenbesitzkarte kann auch einem schießsportlichen Verein oder einer jagdlichen Vereinigung als juristischer Person erteilt werden. 3Sie ist mit der Auflage zu verbinden, dass der Verein der Behörde vor Inbesitznahme von Vereinswaffen unbeschadet des Vorliegens der Voraussetzung des § 4 Abs. 1 Nr. 5 eine verantwortliche Person zu benennen hat, für die die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 nachgewiesen sind; diese benannte Person muss nicht vertretungsberechtigtes Organ des Vereins sein. 4Scheidet die benannte verantwortliche Person aus dem Verein aus oder liegen in ihrer Person nicht mehr alle Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 vor, so ist der Verein verpflichtet, dies unverzüglich der zuständigen Behörde mitzuteilen. 5Benennt der Verein nicht innerhalb von zwei Wochen eine neue verantwortliche Person, für die die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 nachgewiesen werden, so ist die dem Verein erteilte Waffenbesitzerlaubnis zu widerrufen und die Waffenbesitzkarte zurückzugeben.


    (3) 1 Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt.

    2 In den übrigen Fällen wird die Erlaubnis durch einen Munitionserwerbsschein für eine bestimmte Munitionsart erteilt; sie ist für den Erwerb der Munition auf die Dauer von sechs Jahren zu befristen und gilt für den Besitz der Munition unbefristet.

    3 Die Erlaubnis zum nicht gewerblichen Laden von Munition im Sinne des Sprengstoffgesetzes gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz dieser Munition.

    4 Nach Ablauf der Gültigkeit des Erlaubnisdokuments gilt die Erlaubnis für den Besitz dieser Munition für die Dauer von sechs Monaten fort.


    Ich hab die Beschränkung auch drin, hatte mich nie gestört, weil ich früher "alles hatte" :thumbsu:

    Hab mich aber in einem Anflug von Vernunft kleiner gesetzt :krat:


    Nächstes Jahr steht die Verlängerung an, da werde ich mal die Streichung der Einschränkung beantragen.

    Werde berichten.

    Einen Versuch ist es wert, meine Verlängerung steht kommendes Jahr schon an. Aber mal ein kleiner Denkanstoß: Wie will eine Behörde unterscheiden, ob es sich um gewerblich hergestellte Fremdmunition oder wiedergeladene handelt? Für denjenigen Beamten, der eine Kontrolle zu Hause durchführt, ist das erst einmal Munition, für die keine Erwerbsberechtigung besteht.


    Der Fall unseres Vereinskollegen und Jäger ist vier Jahre her. Er hatte eine auf dem Schiessstand zwischen den eingesackten Hülsen befindliche, nicht abgefeuerte
    9mm x 19 gefunden. Er besaß aber keine Schusswaffe in dem Kaliber, sondern eine .45 ACP und einen Revolver .357 Magnum/.38 Spezial, nebst diversen Langwaffen. Bei einer Kontrolle der Aufbewahrung lag das Teil lose und vergessen im Munitionsschrank. Er hatte noch nicht einmal Matritzen für seine Presse für die 9mm x 19.

    Das bezweifelt ja hier auch niemand. Das war in der Vergangenheit in manchen Behörden üblich aber eben nicht rechtmäßig. Bei uns im Kurs gab's den Hinweis, bei solch einer Auflage direkt in den Widerspruch zu gehen. In Ba-Wü gibt diese Auflage aber nicht mehr. Wir dürfen daher alles selbstgeladene auch besitzen.

    Das macht aber keinen Sinn, weil bereits das Waffengesetz den Munitionsbesitz und -erwerb nur auf die in der WBK eingetragenen Waffen beschränkt.

    Richtig.


    Es darf JEDE Munition geladen werden, die Legal ist. Verbotene natürlich nicht. Wer jetzt sagt, das macht keinen Sinn, dem sei gesagt, daß man auch auf Fremdwaffen zugriff haben kann(Vereinswaffen, Waffen von Kollegen...) und es die Möglichkeit gibt, eine eigene Waffe zu haben, ohne Mun-Erwerb(Entweder in der Grünen nicht gestempelt, oder eine Waffe auf Sammelkarte ohne Mun-Erwerb).

    Welche Munition darfst Du besitzen, wenn du noch keine waffenrechtliche Erlaubnis zum Erwerb oder Besitz einer Schusswaffe hast, ausgenommen Kartuschenmunition für PTB-Schreckschusswaffen, die ab 18 frei erwerbbar sind, und ausgenommen auch diese zum sofortigen Verbrauch auf dem Schiessstand erworbene? Mit unseren Vereinswaffen darf laut Satzung nur CIP - geprüfte Munition verschossen werden.

    Blödsinn! Darauf weist der Vertreter des Regierungspräsidiums explizit hin, dass man als Wiederlader ALLES laden darf!!! Wer in vorauseilendem Gehorsam den Unfug seines waffenskeptischen SA Folge leistet, verdient es nicht anders!!!

    Dann solltest Du noch mal in deine erlaubnis § 27 SprengG hineinschauen. bei mir steht das explizit drin. Das du nur Munition für deine Waffen besitzen darfst, für die Du auch eine Munitionserwerbserlaubnis hast, versteht sich auch von selbst? Ich kenne aus nächstem Umfeld zwei ehemalige Lgalwaffenbesitzer, einen Sportschützen und einen Jäger, die unter Anderem wegen einer einzigen Fremdpatrone alles haben abgeben können. Ich kann immer nur wieder vor soviel Leichtgläubigkeit warnen.

    Der Wiederlader darf alles laden, aber eben nicht alles besitzen. Wie sich Besitz rechtlich definiert, sollte ein jeder im Waffensachkundelehrgang gelernt haben, ebenso was Umgang ist.

    Was ist so schwer daran? Der Besitz von Munition ist nur für die Waffen erlaubt, für die man einen Eintrag in die WBK hat. Hat man keine WBK oder Munitionserwerbserlaubnis, darf man auch keinerlei Randfeuer- oder Zentralfeuermunition besitzen, ergo auch nicht herstellen. Hat man eine WBK, darf man nur die Munition für die dort eingetragenen Waffen besitzen/erwerben.

    ja. Lt. SpO muss bis einschließlich .38 einhändig, darüber kann beidhändig geschossen werden. Ich bin Rechtshänder, ziele aber mit dem linken Auge. Da habe ich einhändig auch mit top-Schiessbrille, ein echtes Problem.


    Ich benutze beim Revolver idR. 357 mit SWC und FK in 158 bis 180gr. Jetzt möchte ich einmal die 148er WC austesten, zum einen weil die "schöne" Löcher stanzen und zum anderen, weil ich 500st. geschenkt bekommen habe... Wenn's funktioniert, würde ich mir die gern selber gießen.


    Nun , was spricht denn dagegen , die Ladung in eine .357 Hülse zu laden ?

    Da es das Trail Boss nimmer gibt , mit dem alternativen Pulver N32C .

    https://www.vihtavuori.com/powder/n32c-tin-star/


    Erwin

    Niemals Ladungen, die für eine .38er Hülse berechnet sind, in eine .357er verladen, vor allem wenn es sich um schnell brennende Sorten handelt, wie sie in der Regel auch für 38er Wadcutter verladen werden. Auf grund des größeren Hülsenvolumens kann es zu unvorhergesehenen Druckverläufen und Druckspitzen kommen. Ich habe .38 WC 148 grs mit 2,9 HP38 verladen. Schon die Lage des Treiblaungsmittels in der Hülse macht sich bemerkbar. Es ist ein Unterschied, ob man das als kleines Häufchen direkt vor dem Zündloch oder als langgestreckte Bahn, wie es nach dem ersten Schuss in der Hülse durch den Rückstoss verteilt wird, zündet. Da sollte man die Abbrandfläche nicht noch einmal künstlich vergrößern.



    Ladedaten wie immer ohne Gewähr, jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich.

    Vielen Dank PhantomDN für Deine Ladedaten.

    Ich hatte mich bewusst für das VV N340 entschieden, da ich es eh in der 9mm, .357 und .44 nutze. Halt bedingt durch die kleinen Pulvermengen wollte ich mir nicht noch eine Pulversorte für die Slugs anschaffen.

    Meine Ladedaten haben wohl noch etwas Platz nach oben. Aber da Vihtavuori keine Ladedaten für die Slugs hat, habe ich etwas tief angefangen.

    Kommt darauf an, wieviele Patronen man herstellt. die Flinten fressen, neben den Langwaffen, welche ich aber seltener schieße, gehörige Portionen. Die Bezugsmenge ist ja limitiert auf 5 Jahre, deshalb versuche ich, die Charge so klein wie möglich zu halten. Aus einer Dose Unique (454 Gramm) bekomme ich bei 20 grains 350 Patronen Kal. 12 geladen. Das entpricht zur Zeit etwa meinem monatlichen Bedarf. Bei 30 grains würde sich das schon auf 230 reduzieren. Das wäre eine bis anderthalb Trainigseinheiten weniger. Das summiert sich natürlich.

    Dank an Lucky Luke, ich war einige Zeit nicht online. Ich habe das N340 auch ins Auge gefaßt, weil VV wohl die einzige Quelle ist, die hierzulande kontinuierlich erhältlich ist. Vor Kurzem kam ich an eine Dose Alliant Unique. Das Material habe ich schon in den USA vor 35 Jahren in Flintenpatronen verwendet. Mit dieser Laborierung


    525 grains Männerdiabilo aus der MP-Mold
    20,0 Grains Alliant Unique
    Claybuster CB 1118-12 (WAA12)

    BPI Maxi Nitro-Card über der Treibladung
    Brenneke KO-67,5 einmal abgefeuert
    Federal Zünder
    Rollcrimp auf 61,5mm



    schießt meine Fabarm SDASS Pro Forces ganz hervorragend.



    (Ladedaten ohne Gewähr, jeder WIederlader handelt eigenverantwortlich)


    Einziger Nachteil bisher: Die Treibbecher schlagen schon einmal bei 15 Meter und 10 Meter (BdMP D.17A, PP1) auf der Scheibe ein. Das läßt sich aber wahrscheinlich nicht immer vermeiden. Die Flügel bleiben aber alle dran, und die Teile sehen fast wie neu aus.

    Das kannst du sehen wie du willst. Eine 550er war meine erste Dillon. Dann habe ich als zweite Presse eine 650er daneben auf die Werkbank geschraubt. Es hat nicht lange gedauert und die 550er müsste einer zweiten 650er weichen. Die 550 ist eine tolle Presse, ich habe sie geliebt. Das Hauptmanko ist aber, dass ihr die Station für den Powdercheck fehlt. Und sie ist langsam, zumindest im Vergleich zur 650er, die etwa den doppelten Ausstoß bringt.Ich lade ziemlich viel, das letze Mal waren es 1400 357er am Stück. Und in der eingesparten Zeit gieße ich lieber meine Geschosse. Das hat aber nichts mit dem Thema zu tun. Die meisten Zündhütchenexplosionen kommen meiner Meinung nach durch Fehlbedienung oder mangelndes Gefühl und den Versuch Rekordstundenleistungen zu vollbringen. Das hat aber nichts mit dem Pressentyp zu tun.

    Genauso sehe ich das auch. 1.400 Patronen am Stück sind allerdings eine Leistung, die ich mit meiner 550 mit Sicherheit mit drei oder vier Kaffeepausen unterbrechen würde. Das ist ungefähr so mein Monatsbedarf, aber in vier verschiedenen Kalibern. 9mm x 19, .38 Special, .30 Carbine und Kal. 12 Slugs. Dazu kommen die 8x57 IS und die .30-06 Springfield für Ordonnanzwaffen. Sämtliche Langwaffenpatronen lade ich aber nach wie vor auf einer RCBS Rock Chucker, natülich mit Ausnahme der 12 Gauge.

    Es gibt die LOS in der Ausführung FMJ als 115 UND 124 Grainer und beide im Diameter .355


    Habe breites von beiden eine Testserie verladen aber leider noch nicht geschossen. Daher kann ich noch mit keinen Erfahrungen dienen.

    Ich denke mal, da kann man sich ganz gut bei den Herstellern der Treibladungsmittel mit Daten versorgen, 115er und 124er FMJ RK sind ja Standardgeschosse für die 9mm x 19, da kann man ruhig die Werte für die Geschosse anderer Hersteller verwenden, natürlich immer schön mit der niedrigsten Ladung anfangen (Habe ich nie gemacht, ich habe immer den Mitelwert zwischen niedrigster und Maximalladung genommen). Falls nur ein Wert angeben war, bin ich davon ausgegangen, das dies die Maximalladung ist, und habe diese um 10% abgebrochen.

    Da ist aber nirgendwo das Lovex D032 (Accurate Arms No. 2) gelistet?


    Dieser Beipackzettel bestätigt meine Meinung. Das schnellste Pulver darauf ist das Winchester WSF, und das ist in der Gruppe angesiedelt, wie die Treibladungsmittel, die ich benutzen würde. Das D032 ist wesentlich schneller im Abbrand. D.h. es erreicht sehr schnell einen hohen Spitzengasdruck. Nicht ungefährlich bei einem schweren Brocken im Rohr.


    https://www.lhs-germany.de/ser…pulver/vergleichstabelle/

    Wenn bei der 650er oder 1050er die Hülsenzuführung und eventuell noch der Bulletfeeder läuft, hörst du garantiert kein ausgestossenes Zünhütchen das in den Auffangbehälter fällt. Die 650er bietet ein sehr gutes Gefühl beim Zündersetzen und selbstverständlich achte ich bei JEDEM Setzvorgang darauf. Die 1050er setzt das Zündhütchen in der Aufwärtsbewegung und da merkst du durch das Gefühl noch nicht einmal, wenn kein Zündhütchen mehr vorhanden ist.

    Die 550 ist da seher feinfühlig beim Setzen des Zünders. So bequem das sein mag mit den Zuführungen von Hülsen und Geschossen, meiner Meinung nach verleitet gerade Bequemlichkeit zur Unaufmerksamkeit. Nachlässigkeit würde ich es nicht gerade nennen. Ich würde lügen, wenn ich nicht auch schon mal darüber nachgedacht hätte diese beiden Dinge einzurüsten. Es ist aber wie bei jedem anderen technischen Produkt, das dem Menschen Arbeit und Entscheidung abnimmt.
    Am besten sieht man es bei den ganzen Assistenten in den Fahrzeugen heutzutage. Wenn ich nicht mehr selber auf den Abstand oder die Geschwindigkeit achten muss, liegt die Gefahr ganz schnell darin, sich auf die Technik zu verlassen. Man nimmt einfach nicht mehr in dem Maße am Geschehen teil, wie man es von älteren Fahrzeugen gewohnt ist.

    Danke für eure Tipps.. @alle


    Hab mir jetzt mal zwei Sizer in 452 und 451 gekauft. Bei LEE kostet das ja nicht die Welt.


    Zudem eine einfache C-Frame Einstationenpresse welche ich dann für den Oben- nach Untenbetrieb zum Kalibrieren umbauen werde.

    Das mit dem Umbau einer Einstationenpresse für die Kalibrierung halte ich für eine sehr gute Idee, habe das auch schon mal in der Tube gesehen.

    Du unterstellst jetzt einfach Progressivpressen-Besitzern, dass sie unkonzentriert laden würden.

    Habe mit einer RL550B angefangen und mich mehrfach darüber geärgert, dass ich keine Möglichket habe einen Powder-Check einzusetzen. Bei der 650er und Hornady AP genieße ich den Autoindex zudem sehr. Der gewöhnliche Wiederlader lädt nicht "mal eben nebenbei 1000 Schuss".

    Und eine Zünderexplosion kann es bei ungeeigneten Hülsen-ZH-Kombinationen mit jeder Ladepresse geben.

    Hier geht es aber nicht um "Lieblingspressen", sondern um Zündhütchenexplosionen.

    Daher wurde Dein Beitrag gelöscht.

    Ich habe gar nichts unterstellt, sondern spreche aus Erfahrung. Zwei Kollegen laden mit der 650 und hatten schon des öfteren umgedrehte Zünder und Patronen ohne Ladung. Sie selber haben mir bestätigt, das sie halt eben nicht so genau hingesehen haben. Mein Pulvercheck besteht zur zeit noch aus einem Blick in die Hülse unter Beleuchtung beim händischen Setzen des Geschosses. (Tablett mit Minicam ist in Planung) Das Zündhütchen, welches ausgestoßen wird, höre ich fallen und beim neuen spüre ich genau wie es sich setzen läßt. Sei mal ehrlich und sage mir, ob Du auf solche Dinge achtest.

    Was soll ich jetzt dazu sagen, jeder der z.B. eine Peters Stahl sein Eigen nennt und Bleigeschosse schon verladen hat, wird dir was anderes flüstern können.


    In .45 ACP habe ich das ja auch eingeräumt. Ich kenne die Peters Polygonläufe. Zwei Schützenkollegen haben sie geschossen, und dei Waffen verkauft. Ich selber bleibe bei meinem Kart Feld-Zug - Lauf. So hat halt jeder seine Erfahrungen gemacht.