Beiträge von unklar

    holgeraussoest

    Ist doch gut, wenn du zufrieden bist. Wobei mir auffällt, dass die Murmeln gepulvert sehr gut aussehen und gebacken doch einige blanke Stellen aufweisen. Zufall, oder ist das mit dem Pulver immer so? Ich frage rein interessenhalber.

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    Hast Du die vermeidlich beste Laborierung schon mal aus der freien Hand geschossen und ggf. auch aus der Ransom Rest getestet?

    Das würde mich interessieren.

    Ansonsten wäre Deine Mühe zwar eine nette Spielerei aber würde, so meine starke Befürchtung, keinen Ring mehr auf der Scheibe bringen!

    Würde mich auch interessieren, mindestens so, wie mich die Einzeldaten interessieren, die zu ermitteln sicher viel Arbeit waren und auch Kosten erzeugt haben. Dafür, Joe Dalton, hast du auch meinen ausdrücklichen Respekt. Liest sich wirklich sehr gut dein Post! Macht nicht jeder seine Erkenntnisse der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

    Kellerhenn


    Lies dir mal die Beiträge bezüglich meiner Erfahrungen mit den Beschichtungspulvern durch. Da macht jeder seine, teils sehr unterschiedliche Erfahrungen. Mal funktioniert es, mal nicht, warum weiß keiner. Habe gerade einem Kollegen drei bei mir sicher funktionierende Pulver gesandt, wovon zwei bei ihm nicht funktionieren. Epoxpolyester ist die gehobene Variante. Normal bekommst du Polyesterpulver, was aber auch reicht. Wie schon mehrfach gesagt, Versuch macht klug. Testen, testen, testen....Und nicht entmutigen lassen. Wie bei meinem Vorredner, da machst du einen Versuch, wie z.B. mischen und schon klappt es. Warum das so ist :nw:

    Ich wollte, da ich meinen diesbezüglichen Beitrag in diesem Thread nicht mehr editieren kann, hinzufügen, was in meinem Schein auf der letzten Seite unter laufender Nummer 2 steht. Evtl. für den ein oder anderen nicht ohne Belang. Die Interpretation kann und soll jeder für sich selber treffen, für mich ist sie eindeutig und unzweifelhaft.


    Zitat: Explosionsgefährliche Stoffe oder Gegenstände dürfen anderen nur überlassen werden, wenn diese Personen zum Erwerb, zur Beförderung oder zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen oder Gegenständen dieser Art berechtigt sind (insbesondere Erlaubnisinhaber nach § 7 oder §27 SprenG) Satz 1 gilt nicht für das Überlassen explosionsgefährlicher Stoffe an Hilfspersonen und Auszubildende, soweit diese unter Aufsicht des Erlaubnisinhabers handeln.


    Zitat Ende

    Ich mache mich dann mal unbeliebt, indem ich nochmal meinen Senf dazu gebe in dem Wissen, dass zu dem Thema jeder seine eigene Auffassung hat

    und auch jeder handelt wie es seine Behörde zulässt (was ich jetzt vom Sachbearbeiter unabhängig sehe, denn es gibt auch noch so was wie den Vertrauensschutz).


    Mit Verlaub, was der gute Herr Jenken schreibt ist schlicht falsch, wenn er schreibt: "Der §27 genehmigt keinen Verkehr, also kein Überlassen".

    Wenn das so wäre, dann dürfte man nichts mehr kaufen, egal von wem, denn das IST bereits Überlassen, wenn der Händler mir Pulver verkauft.

    Wo steht denn bitte, dass der Passus nur für den gewerblichen Bereich gilt? So wie ich Behörden kenne würde da ganz sicher stehen "nur gewerblich überlassen und nicht privat".


    Des weiteren steht, zumindest in meiner Erlaubnis, auch § 27 die Erlaubnis zum: Erwerben, Aufbewahren, Verwenden, Vernichten und Verbringen.


    Da steht nirgendwo NUR Gewerblich Erwerben, was für mich bedeutet, ich kann/darf es auch von einem anderen Berechtigten erwerben, was mir meine Behörde auch ausdrücklich bestätigt hat, dass das so korrekt ist.


    Was die Felder betrifft, auf denen hier mehrfach hingewiesen wurde, die angeblich nicht vorhanden sind in der Erlaubnis, so wird in die normalen Felder eingetragen, die vorhanden sind. Auch das nach Aussage der Behörde vollkommen korrekt nicht zu beanstanden und auch so vorgesehen.


    Aber bitte - jeder macht es wie er meint. Ich für mich finde, nur weil es irgendwo steht, weil z.B. ein Herr Jenken unvollständig zitiert bzw. widergibt heißt das für mich weder, dass ich mich ungesetzlich verhalte, noch mit einem Bein unzuverlässig werde, weil ich mich auf die Aussage der Behörde verlasse, zumal BaWü wie man lesen kann, einem Herrn Jenke auch klar widerspricht.

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    Hat sich dann erledigt weil der Gesetzgeber eine "lückenlose"Nachverfolgung von Sprengstoffen gefordert hat.

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    Gruß Peter:winke:

    Die, wie schon mehrfach beschrieben auch gegeben ist, eben durch Eintrag im Schein. So wie du das beschrieben hast würde ich als Behörde auch reagieren.

    Aber sei es drum. Warten wir auf die Antwort der DEVA und vom Dr. Scholzen. :)

    @ wusel das kam oben aber ganz anders bei mir rüber, als das, was du jetzt beschreibst. Für den zweiten Fall der Kumpel möchte gerne......


    Das ist imho mit einer Kreditkarte überhaupt nicht zu vergleichen. Es gibt in deinem beschriebenen Fall mehrere Möglichkeiten, von denen ich allerdings nur zwei beschreibe: ich lehne das Ansinnen ab (was ich tun würde), ich kaufe das Pulver auf meinen Schein und "vermatsche" einen Eintrag um ihm das dann nach dem Erwerb zu überlassen. Procedere wie oben beschrieben. Aber auch der zweite Fall ist eher unwahrscheinlich, da ich u.U. in Erklärungsnot käme, warum ich Pulver kaufe um es dann direkt wieder weiter zu geben. Unnötiges Scenario für mich, auch wenn nicht illegales dabei wäre.


    Aber darum geht es ja gar nicht. Das Thema ist ja DEVA und der ominöse Eintrag in ihrem Buch und wie die dazu gekommen sind, so was da rein zu schreiben.

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    Da brauche ich nicht bei der Deva anzufragen oder ein Gerichtsurteil zu, denn solche Dinge wie Pulverreste verschenken, Pulver für einen anderen vom Händler besorgen, oder das Lagern von Pulver bei einem anderen Kollegen, waren und sind verboten.


    „Wo kein Kläger, da kein Richter“, ja...

    ...kann man so sehen, habe auch selber Einträge über privat im Pulverschein stehen, weil mir kann das ja nicht auf die Füße fallen. Nur was mache ich, wenn die Behörde auf einmal die Namen und Adressen der privaten Überlasser haben will? Lügen werde ich dann nicht und eine retrograde Amnesie nimmt mir auch keiner ab.........................................

    Du glaubst also im Ernst, wenn jemand für den anderen Pulver mitbringt, sich der Händler der Gefahr aussetzt seine Lizenz zu verlieren, wenn er solches illegal tut?? Im Leben nicht.


    Name Adresse des Überlassers ist, wie schon geschrieben über den Barcode problemlos ermittelbar, ebenso das Pulver, um das es geht. Des weiteren werden die Daten ja analog zu den Angaben beim gewerblichen Erwerb in den Schein eingetragen. Insofern sehe ich da keinerlei Probleme, erst recht nicht wenn die heimische Behörde da kein Haar in der Suppe findet.

    Ich habe, um einen sachdienlichen Hinweis zu geben gerade bei meiner Behörde angerufen. Thema Pulverüberlassung im Originalgebinde an einen Berechtigten (privat).

    Aussage: Problemlos möglich, sofern die korrekte Menge in meinem Schein ausgetragen und in seinem Schein eingetragen wird. Analog der Angaben wie beim Pulverhändler.


    Da wir wissen, dass jede Behörde offensichtlich unterschiedliche Handhabungen bevorzugt, sollte das jeder bei seiner Behörde mal gegen checken. Bei mir wäre das kein Problem.

    Hab erst vor 2 Wochen Pulver bei meinem Händler geholt und auch für einen Bekannten 1 Kilo mitgenommen, natürlich mit und auf seinen Schein, ich habe das anstandslos bekommen.

    Aber das mit der Anfrage vbei der DEVA ist keine dumme Idee. vielleicht mache ich das.

    Geht es nicht darum, dass du deinem Bekannten Pulver von deinem Schein auf seinen Schein übertragen kann, was früher mal möglich war und jetzt nicht mehr?

    Das von dir beschriebene Verfahren ist sicher nicht problematisch, weil du lediglich für den Transport des Pulvers vom Händler zu deinem Kollegen sorgst und es schon auf seinem Schein eingetragen ist.

    Ich denke das liegt auch an den Abzügen. Ein möglichst leichtgängiger Abzug (schlapp) wird sich bei harten Zündhütchen natürlich schwerer tun als eine stramme Feder. Nicht umsonst werden beim Militär da keine Kompromisse gemacht. Dort muß es unbedingt funktionieren. Da geht es dann nicht so sehr um Präzision. Außer bei Scharfschützen. Aber das ist ein eigenes Thema.

    Man sollte auch Bedenken das, innerhalb eines Loses, nicht alle Zündhütchen gleich sind. So wie bei jeder Produktion gibt es auch da Schwankungen in der Qualität.

    Ja, da stimme ich dir 100%ig zu. Ich wollte mit meinem Beitrag lediglich darauf hinweisen, dass das nicht unbedingt ein Qulitätskriterium ist, wenn man mal einen Versager hat, eben wegen deiner angeführten Parameter, wie Abzug/Federstärke etc.. Ich habe insgesamt vielleicht 5 Versager in verschiedenen Waffen gehabt und das über Jahrzehnte verteilt. Da sind schon einige Mengen verbraucht worden.

    Kann ich bestätigen!

    Seit Jahren nehme ich CCI ohne Probleme ! :thumbsu:


    Mit Federal und MagTech immer wieder mal ein Versager dabei!

    Mit Federal und MagTech noch nie ein Versager dabei. :krat:

    So unterschiedlich kann das sein. Meine Standardzündis sind Winchester SP, auch noch nie ein Versager und neuerdings RWS 4066 (Apothekenware), auch einwandfrei.

    emen

    Ich kenne den Leetester nicht, gehe aber mal davon aus, dass die Kugel rund ist. Die Testeindrücke kommen mir dagegen sehr oval vor, was Schwierigkeiten bereiten dürfte die "richtige" Stelle zum Ausmessen zu finden, oder bildest du einen Mittelwert?

    Dann würde ich an deiner Stelle den Test nochmal wiederholen und die Oberfläche vorher sauber mit einem feineren Papier anschleifen, bis sie richtig glatt ist. Riefen in der Größenordnung lassen sich leichter eindrücken (bis in die Täler) als homogenes Material und verfälschen somit das Testergebnis. Zumindest wenn du einen Wert angibst mit 13,6. ;)

    Ich hab (zum Glück) noch einen 586 von 1982, der hat nicht nur alles relevante noch gesenkgeschmiedet, sondern auch noch eine sehr tadellose Gesamtverarbeitung incl. Brünierung - obwohl schon einiges da durchgegangen ist, sieht der neuwertig aus. Den würde ich in keinem Fall verkaufen wollen.

    reload10

    Ja leider hat es genau das nicht gebracht, anderen die Quelle mitzuteilen (was kein Problem ist und ich gerne tue), denn als die genau das Pulver gekauft hatten was bei mir funktioniert hat, haben die mir mitgeteilt, was ich denn da gekauft hätte, so einen Mist, das würde ja nicht funktionieren. Es stellte sich dann raus, andere Charge und nix war es dann mit einer vernünftigen Haftung auf den Geschossen. Ich habe es ausprobiert.


    Mein Tipp: Viele kleine Proben kaufen und ausprobieren. Von dem Pulver was es tut, eine größere Menge ordern und hoffen, es ist die gleiche Charge.

    Meine Bezugsquelle war übrigens der hier: Click

    Aber eben viele haben nicht funktioniert in der "Eimermethode". Für den Händler übrigens vollkommen unverständlich. :grueb:

    Hallo, wenn die Qualität doch so bedenklich ist, wie kann es dann sein das die Waffen von Amt einen gültigen Beschuss bekommen?


    Kann mir das jemand erklären?


    Bin da wohl zu blöd für.

    Ich versuche es mal als Laie.

    -Schief (verdreht) eingesetzte Läufe

    -Schiefe Trommeln (fluchten nicht korrekt zum Lauf)

    -Besch****nes Timing

    -Grobe Bearbeitungsspuren


    um nur die wichtigsten Mängel ad hoc zu beschreiben. Dann ist die Frage, wo wurden die beschossen? Ich habe von einem Club 30 Büchsenmacher gelesen, dass er sich 10 Revolver schicken lassen muss um höchstens 1-2 auszusuchen, wo es sich lohnt den weiter zu bearbeiten. Die anderen haben die vorbeschriebenen Mängel. Alle mit gültigem Beschuss. Nicht umsonst mein Hinweis auf Rick.


    Tja und mit dem Beschussamt. Da gibt es genaue und nicht so genaue. In einem anderen Thread hab ich von einem IGB-Lauf berichtet, der ein Loch, sorry, eher ein Quadrat in der Rampe hatte. Das hat das Beschussamt in Österreich nicht die Bohne interessiert, der Lauf war gültig beschossen und im Handel.

    Soll ja jeder seine Meinung sagen (mach ich ja auch) aber was dem TE helfen würde und nach meiner Ansicht der Tipp des Tages ist, ist das was Zacapa geschrieben hat.

    Leider ist, wie man so hört, die S&W Qualität insgesamt mittlerweile sehr bedenklich. Rick könnte da sicher was sachdienliches dazu sagen. ;)

    Genau der richtige Thread um sich die erforderlichen Erkenntnisse anzulesen. Heute, ein Jahr weiter kann ich sagen, dass ich gut 25 Pulver diverser Händler durch habe um das Pulver zu finden was bei mir immer geht. Davon habe ich mir dann auch einen größeren Posten zugelegt.

    Andere User hier hatten mehr Glück und sind direkt fündig geworden.


    Meine Erkenntnisse aus der ganzen Beschichtungsgeschichte sind im wesentlichen die, dass es wenig bringt, Adressen/Hersteller zu teilen, weil ein Pulver was bei mir funktioniert, muss bei einem anderen noch lange nicht zwangsläufig funktionieren und umgekehrt. Sich das Haften von Charge zu Charge ändern kann und das Kaliber eine große Rolle spielen kann. Siehe z.B. die Erfahrung vom Vorposter mit der .500.


    Testen, testen, testen und von dem Pulver was funktioniert, eine größere Menge ordern. So zumindest halte ich das und habe mit sehr wenig Aufwand sehr gute Ergebnisse.