nur, wenn man offensichtlich die Abfolge der Posts nicht liest, bevor man antwortet.
Beiträge von checkinthedark
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ist GRT eine Browseranwendung? doch offenbar auch nicht. Weshalb also der Verweis auf andere Browser als Safari?
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bis vor ca. 15 Jahren nur Rottweil Pulver, ausgenommen N330 für meine Radom Vis.
Ab da nur N330 für die 9 Para und eines der RS Pulver, meist RS 60. Seit 1 Jahr ist für die .308 win das CFE223 als Ersatz für RS40 oder RS52 im Einsatz.
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könnte es sein, dass Windows-Programme wie GRT auf Mac OS nicht laufen?
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in der Wiederladedatenbank bei WuH findet sich folgende Labo des Foristen "scharfzahn" aus Jan 2017. Andere gemessene Ladungen mit einem bleifrei-Geschoss hab ich nicht gefunden.
Geschoss: Barnes TTSX 62 grs.
Pulver: R904
Pulvermenge: 41,5 grs.
OAL: 71,00 mm
Zünder: RWS 5341
Hülse: RWS
V3: 1097 m/s
E3: 2418 Joule
Lauflänge: 600 mm
GEE:
Zusätze: DEVA Messung
Pmax. (4400bar) am Grenzbereich
Alle Angaben ohne GewährDa würde ich deutlich niedriger einsteigen!
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in der blauen Bibel und der 5.Aufl. des Deva-Buchs finden sich Ladungen.
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in den Tiefen des Netzes gibt es iirc einen Artikel, in dem beschrieben ist, dass die Drücke im Vergleich Magnum ZH zu Normal ZH mit 500 bis 800 bar höher gemessen wurden.
Dann bist du mit deiner Höchstladung weit über Pmax. Da verformt sich dann auch schon mal der P1-Bereich der Hülse (Web).
Wenn dann rauhe Hülse auf rauhes PL trifft, ist der Auszugsmechanismus der Maral ( die ja ein kastrierter Halbautomat ist) nicht kräftig genug, die Hülse auszuziehen.
Lösung:
beim Tumbeln maximal 1/2 gestr. TL Zitronensäure, PL mit NeverDull oä polieren und vor allem:
Ladung um mindestens 1 gr reduzieren und keinesfalls MagnumZH
Wenn das zum einwandfreien Ausziehen führt, hast du 2 Optionen:
1. vorsichtig an höhere Vo herantasten
2. anderes Pulver verwenden
ich verwende zB CFE223 mit 50,0gr. Das ist 1,5gr unter der Maxladung aus dem DEVA-Buch 6.Aufl.; damit bin ich bei knapp 890m/s für ein 150gr Geschoss.
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Lieber Jörg,
suchst du einen Dummen, der das auf eigenes Risiko bis zum BVerwG durchprozessiert? Nur damit es am Ende eine - natürlich verschärfende - Klarstellung des Gesetzgebers gibt, dass das nur für Gewerbetreibende gilt?
ich bin mal gespannt, wer sich solch einen Mühlstein um den Hals hängen möchte.
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Hornady TMR #3330 250gr
mit 2 Ladungen (Lauflänge 60cm):
1. R905 73,0gr CCI 250
Hülse FC 86,5gr H2O
775 m/s2. RS 60 67,0gr CCI 250
Hülse W-W
825 m/sAlle Ladedaten auf eigene Gefahr! Keine Gewähr!
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175gr Barnes LRX und 53.5 bis 54gr RS 60 ergibt eine milde Rehwildladung mit ca 800 m/s.
Das LRX wurde designt für Entfernungen jenseits der 200 m und ist dementsprechend weicher als die TTSX.
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Flugrost im Patronenlager?
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die einfachste Lösung wäre wahrscheinlich, die Böden der 6,5x55-Hülsen auf das Mass eines von dir bevorzugten 308-HH abzgl. 0,2mm abzudrehen. Da eiert dann nichts mehr.
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entscheidend ist mE, dass die Hülse verkantungsfrei in der Matrize sitzt. Dafür wäre es nach meinem Verständnis eher wünschenswert, wenn der Rand der Hülse im HH überall etwas Raum hat.
Aber da ich eine Coax benutze, war das aufgrund der Halte-Klauen nie ein Thema; und da ist außerdem selbst die Matrize schwimmend gelagert.
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die Eintragung ist eine sehr großzügige, da sie ausser „Herstellen“ alles erlaubt.
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Heute Morgen hat eine Halskalibrierte Hülse zu reißen begonnen.
Die wurde immer aus dem gleichen Gewehr verschossen und 1x Wiedergeladen und nur Halskalibriert.
Dann werden es wohl die Hülsen sein wo die Qualitativ nicht so gut ist oder 🤔bei diesem Schadensbild behaupte ich: das wird dir mit nahezu jedem Hülsenmaterial passieren, Entweder weil die Schulter zu weit zurückgesetzt war oder der Verschlussabstand zu groß ist.
Lösung: Vollkalibrieren mit richtig eingestellter Matrize
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nein! du brauchst eine Erlaubnis nach $ 27 SprengG (kein Paragraph auf der Tastatur). Das Zeugnis reicht nicht!
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als q&d-Lösung reicht das völlig
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zumindest die Beschränkung auf selbst besessene Kaliber scheint mir rechtswidrig zu sein, denn sie verhindert das durch Gesetz explizit erlaubte Laden für Mitglieder der gleichen jagd/sportlichen Vereinigung.