Smily13
Bindend sind sie nicht, aber es ist absolut nicht auszuschließen, dass eine Behörde in Niedersachsen oder einem anderen Bundesland sich in einer Entscheidung diese Argumentation zu eigen macht und die WBK entzieht. Ob bei einer Klage gegen diese Entscheidung ein VG in Niedersachsen dann zu einer grundlegend anderen Entscheidung kommen wird glaube ich nicht.
Der Unterschied zwischen den Urteilen in NRW und Sachsen liegt darin, dass NRW das Herumtragen des Schlüssels am Schlüsselbund (und damit Tresore mit Schlüssel insgesamt) schon für fahrlässig hält, davon ist im Urteil aus Sachsen nicht die Rede. Es geht dort nur um den Zweitschlüssel.
Der Weg den du so agitatorisch beschreibst nennt sich Rechtsfortbildung und ist überall auf der Welt Realität. Er sorgt dafür, dass unsere Gesetze im Prinzip lesbar bleiben und nicht jede noch so bestimmte Eventualität beschreiben müssen.
Der Grundtenor ist "Waffen müssen so aufbewahrt werden, dass sie nicht abhanden kommen" und "wer sicht nicht daran hält, darf keine Waffe besitzen". Das WaffG/die AWaffV sagt lediglich, wenn du einen Tresor 0/1 oder früher eben A/B benutzt, dann ist das ausreichende Vorsorge - sprich, wenn trotzdem eine Waffe verloren geht, dann treten keine Sanktionen ein. Dass du als LWB trotzdem verpflichtet bist, dem ersten Grundsatz nachzukommen, versteht sich aber trotzdem noch von selbst:
- den Schlüssel so zu führen, dass er nicht von Unberechtigten, die Zuzgang zu deinen Räumen haben, genutzt werden kann
- den Schlüssel so aufzubewahren, dass er nicht von Unberechtigten, die Zuzgang zu deinen Räumen haben, gefunden werden kann
- den Code eines Schlösses so zu wählen, dass er nicht erraten werden kann
Der Waffenschrank erfüllt drei Zwecke, in absteigender Wichtigkeit
1. Du selbst sollst nicht in Sekunden dran sein (deshalb getrennte Aufbewahrung von Waffe und Munition), um die Umwelt vor Aktionen aus sthenische Affekten zu schützen (zB Wut, Zorn),
2. Diejenigen, die mit dir Zusammenlebenden (idR deine unberechtigte Familie) soll nicht an die Waffen kommen (Schlüsselaufbewahrung, Schlüsselmanagement, Codemanagement)
3. Der "Einbrecher" soll nicht an die Waffen kommen (deshalb Tresorklassen)