Beiträge von Dunkelschwarz

    Dabei war es bislang kein Problem, daß der Schadensverursacher den Schaden ersetzt oder repariert, eher daß er nicht gemerkt, daß er einen verursacht hat.

    Das ist auch meine Erfahrung.

    Problematisch sind da meiner Erfahrung nach vor allem Gastschützengruppen.


    Wenn man als Standaufsicht die Schützen darauf anspricht, das aus 10 Schuss im Magazin nur 6 Löcher geworden sind (und die auch noch wie aus einer Gießkanne gestreut auf der Scheibe) gibt es drei Reaktionen

    - ist mir egal, ich bin hier zum Ballern - diese Leute schicke ich nach Hause

    - Anfänger: was mache ich falsch? denen empfehle ich Lupi (und verleihe gern mal (m)eine) und empfehle einen Schießstand im eigenen Keller

    - Fortgeschrittener: was mache ich immer noch falsch? ich empfehle Mantis X (und verleihe gern mal eine) und danach ein paar Trainingsrunden mit einem ordentlichen Trainer

    Smily13

    Bindend sind sie nicht, aber es ist absolut nicht auszuschließen, dass eine Behörde in Niedersachsen oder einem anderen Bundesland sich in einer Entscheidung diese Argumentation zu eigen macht und die WBK entzieht. Ob bei einer Klage gegen diese Entscheidung ein VG in Niedersachsen dann zu einer grundlegend anderen Entscheidung kommen wird glaube ich nicht.


    Der Unterschied zwischen den Urteilen in NRW und Sachsen liegt darin, dass NRW das Herumtragen des Schlüssels am Schlüsselbund (und damit Tresore mit Schlüssel insgesamt) schon für fahrlässig hält, davon ist im Urteil aus Sachsen nicht die Rede. Es geht dort nur um den Zweitschlüssel.


    Der Weg den du so agitatorisch beschreibst nennt sich Rechtsfortbildung und ist überall auf der Welt Realität. Er sorgt dafür, dass unsere Gesetze im Prinzip lesbar bleiben und nicht jede noch so bestimmte Eventualität beschreiben müssen.


    Der Grundtenor ist "Waffen müssen so aufbewahrt werden, dass sie nicht abhanden kommen" und "wer sicht nicht daran hält, darf keine Waffe besitzen". Das WaffG/die AWaffV sagt lediglich, wenn du einen Tresor 0/1 oder früher eben A/B benutzt, dann ist das ausreichende Vorsorge - sprich, wenn trotzdem eine Waffe verloren geht, dann treten keine Sanktionen ein. Dass du als LWB trotzdem verpflichtet bist, dem ersten Grundsatz nachzukommen, versteht sich aber trotzdem noch von selbst:

    - den Schlüssel so zu führen, dass er nicht von Unberechtigten, die Zuzgang zu deinen Räumen haben, genutzt werden kann

    - den Schlüssel so aufzubewahren, dass er nicht von Unberechtigten, die Zuzgang zu deinen Räumen haben, gefunden werden kann

    - den Code eines Schlösses so zu wählen, dass er nicht erraten werden kann


    Der Waffenschrank erfüllt drei Zwecke, in absteigender Wichtigkeit


    1. Du selbst sollst nicht in Sekunden dran sein (deshalb getrennte Aufbewahrung von Waffe und Munition), um die Umwelt vor Aktionen aus sthenische Affekten zu schützen (zB Wut, Zorn),

    2. Diejenigen, die mit dir Zusammenlebenden (idR deine unberechtigte Familie) soll nicht an die Waffen kommen (Schlüsselaufbewahrung, Schlüsselmanagement, Codemanagement)

    3. Der "Einbrecher" soll nicht an die Waffen kommen (deshalb Tresorklassen)

    Man beachte hier Nr. 10

    Dabei verkennt der Senat nicht, dass einige Verwaltungsgerichte zu einer Interpretation der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen gelangt sind, nach der ein Schlüssel zum Waffen- oder Munitionsbehältnis nicht zwingend in einem Behältnis aufzubewahren ist, dessen Sicherheitsstand seinerseits dem für die Aufbewahrung von Waffen und Munition gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsstandard entspricht, und dass es bislang an einer anderslautenden höchstrichterlichen Rechtsprechung fehlt, an der sich Waffen- und Munitionsbesitzer zu orientieren hätten

    Im fraglichen Fall ist eine Waffe verloren gegangen, eine freie Waffe wurde nicht ordnungsgemäß verwahrt, Waffen und Munition wurden zusammen in einem B Schrank verwahrt und der LWB war selbst im Nachgang des Diebstahls der Waffe insgesamt nicht einsichtig. Da wurde wieder ein nachteiliges Urteil fällig, weil einer unbedingt recht haben musste.


    Dieses Vertrauen verdient nicht, wer Zweitschlüssel ungesichert versteckt und sorglos Waffen ... außerhalb eines verschlossenen Behältnisses aufbewahrt. In derartigem Verhalten liegt ein schwer wiegender Verstoß gegen das Gebot sorgfältiger Aufbewahrung, der auf eine grundlegende persönliche Fehleinstellung schließen lässt.


    Interessanterweise hat der Senat NICHT darüber geurteilt, dass das Tragen des Schlüssels am Schlüsselbund schon ein fahrlässiger Umgang wäre (wie das im NRW Urteil steht).

    wenn ich 20 Schuß zum nachjustieren brauche.

    ich rede ja auch vom "Zeigen, dass man schießen kann", das tut man nicht mit 3-5 Schuss.

    Die PH wissen schon, was sie tun, die verlangen die Schussprobe nicht ohne Grund.

    Und nicht zuletzt bestimmt der Farmer darüber, ob du mit deiner Waffe jagen kannst oder mit der Leihwaffe schießen musst und nicht zuletzt legt der PH fest, welches Wild und auf welche Entfernung du beschießen darfst oder nicht.

    Neben deinem Betrag fürs Lodging, den Abschuss und die Trophäen(vorbereitung) erzielt die Farm ja auch Einnahmen mit dem Fleisch - und da kommen bei einem Oryx auch schnell man 100kg aufgebrochen zusammen.

    Oft ist neben dem Trinkgeld der Fleischverkauf das einzige Bargeld auf einer Farm.

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    ein echter Fake Waffenladen (mit ziemlich guten Preisen ) und natürlich 15% Rabatt wenn Sie in Krypto zahlen ansonsten nur Paypal Friends and Family



    kein Impressum, kein Verweis, dass Waffen nur mit EWB zu erwerben sind, kein Verweis auf die Waffenbehörde

    ach ja die Adresse ... Große Reichenstr. 97 in 70385 Hamburg

    (die Hausnummern in der Großen Reichenstr. gehen nur bis zur 27 = Afrikahaus)


    ob sich das lohnt, so einen Fakeshop aufuzziehen? - frage für einen Freund

    Nun, in deiner Vorstellung schreibst du, du wärst seit 10 Jahren Wiederlader ,,, da setzen wir schon mal die Basissachen voraus.


    Wahrscheinlich wäre es für dich zielführender gewesen, konkreter zu fragen und darzustellen, wie du zu deiner Laborierung gekommen bist.

    Leider fallen viele (so auch du) auf Wiederladen XXL herein und glauben, für Geld gäbe es bessere Daten als gratis von Pulver und Geschossherstellern.


    Allgemein ist das Wiederladen in Bleifrei schwieriger als in "konventionell", was meines Erachtens im Wesentlichen dem geschuldet ist, dass die Patronen für Bleimunition entwickelt wurden. Genauso tun wir uns heute schwer, für Schwarzpulver entwickelte Patronen mit NC zu laden.

    Sicher werden in den nächsten Jahren Patronen entwickelt, die direkt für bleifreie Geschosse gedacht sind - mit passenden Dimensionen für die längeren Geschosse und die dafür nötigen Pulver, mit Waffen deren Twist zu den bleifreien Geschossen passen und allem anderen, das dazu gehört. Das wird die Nachfrage einen Markt für schaffen.


    Bei einer längeren Safari in NAM fällt dir als Wiederlader die 60 Schuss Regel (max. 60 Schuss pro eingeführter Jagdwaffe) auf die Füße. Bedenke, dass du die Waffe nach dem Flug zumindest kontrollschießen musst und zudem bestehen viele PH und Farmen darauf, dass du zeigst, dass du auf Distanzen schießen kannst, bevor sie dich auf Wild schießen lassen. Da sind schnell 20 Schuss weg. Zudem liegen viele Farmen in NAM auf 1500-2000m Höhe, da stimmt dann oft die Einstellung vom Glas nicht mehr.


    Angesichts des Aufwandes für die Waffenmitnahme ist es oft weise, alternativ eine Leihwaffe in Betracht zu ziehen. Die Waffen auf den Farmen sind oft weit besser, als das was mitbringt. Als Liebhaber von echten Bigbores weiß ich nur zu gut, wie viele für geplante Safaris angeschaffte Waffen von den Erben dann "ungeschossen" verkauft werden.


    Wenn schon rasantes Bigbore dann eine Ruger Safari oder CZ 550 in .416 Rigby. Die bekommt man mit Glas und ungeschossen für unter 2000€ z.B. https://www.egun.de/market/item.php?id=19473631

    @hunterhunter


    Solange du die Simulationen für bare Münze nimmst und nicht wenigstens die am leichtesten messbare Größe v0 deiner Laborierungen nachvollziehst, solltest du absolut die Finger von "max" Ladungen lassen und besser bei den publizierten Ladungen aus den Heftchen bleiben oder DEVA/Beschussamtgeprüfte Ladungen verwenden.

    150bar in der Simulation sind NICHTS worauf man sich verlassen kann oder sollte.

    Barnes gibt mit dem gut verfügbaren Reloader 17 Pulver 3000fps an. Das sind 914 m/s, wenn es den schon maximale Energie sein soll.


    Quelle: https://www.barnesbullets.com/…s/2021/05/300-Win-Mag.pdf


    Vihtavuori gibt folgende Ladungen an.



    Quelle: https://www.vihtavuori.com/rel…1/25/Barnes/TTSX%20BT/165


    Warum nutzt du ein nicht empfohlenes Pulver - bloß´weil es da ist?


    Warum immer der Wunsch nach der "kräftigen Pille". Joule alleine sind nicht das Maß der Dinge, genauso wie PS unter der Haube.

    Solche Tage sind eine Erinnerung daran, dass wir alle in einer Welt leben, die für uns endlich ist.


    So viele Dinge bleiben am Ende ungetan, weil wir stets glauben, es wäre noch genug Zeit, bis nicht mehr genug Zeit ist.

    staubsauger

    Die Praxis zeigt dann aber, dass man dann doch 250g N145, 155g N105, ... usw. ansammelt.

    Die Lagerung ist ja nur in den Originalverpackungen (im Zweifel also 1kg Gebinde) gestattet

    Ist dann das Behältnis zu klein, musst du dich entscheiden, was du vernichtest, denn das "einfach verladen" scheitert dann schnell an nicht verfügbaren Geschossen, oder Hülsen.


    Auf gut deutsch: die Aufbewahrung so zu bemessen, dass gerade so drei 1kg VV Flaschen hineinpassen ist in der Praxis viel zu kurz gesprungen.

    Trotzdem wäre es interessant ob es gute Verkäufer gibt die regelmäßig Hülsen anbieten.

    ja schon wenn man auf Cineshot steht


    da gibt es ein zwei drei Leute, die jeweils hunderte Cineshot in den "üblichen" Kalibern anbieten

    .308, 30-06, 8x57 IS, ...

    die kann man kaufen, denn das ist Material aus Schießkinos, in der Regel aus Repetierern geschossen

    das sind auch Leute, die keine Probleme haben, eine verdrückte Hülse in die Tonne zu werfen, weil jeden Tag neue Ware produziert wird


    Anbieter ist dann die unterbezahlte Schießstandaufsicht, die in Leerlaufzeiten mal ein Hülsen sortiert

    die haben dann auch mal andere Hülsen im Angebot, wenn sie den in Menge anfallen, sicher kann man auch da zugreifen