Das ist eine völlig sinnfreie Bürokratieerzeugung. Denn der Waffenbehörde ist der Vereinsaustritt ja ohnehin zu melden. Also ist doch schon die bisherige Form mit der Bestätigung des Vereins überflüssig. Ab 2026 muss dies nun der Verein bestätigen, das dann zum Verband schicken, die machen auch nochmal ihren Stempel drauf und dann gehts erst zur Behörde.
Hier stimme ich dir zu. Es ist aber nicht pro Waffe!
Es sind auch nicht unmittelbar die Verbände, bei denen die Schuld zu suchen ist. Es ist ganz einfach der Gesetzgeber!
Die Frage hier wäre allerdings, ob die Verbände, als die Übergangsfristen im § 58 WaffG (Absatz 21) geschaffen wurden, dazu gehört wurden... Wenn die das durchgewunken haben, haben sie sich die Bürokratie selbst geschaffen. Vermutlich hat zu dem Zeitpunkt, als das geschaffen wurde aber auch noch niemand durchgeblickt und die Konsequenzen erahnt... Und vielleicht/vermutlich war es für die Verbände einfach zu schlucken und sie haben dafür irgendwas anderes aus dem Weg geräumt bekommen. Also wäre ich mit dem Verbands-Bashing etwas vorsichtiger!
Ich finde deshalb auch den Titel dieses Fadens irreführend. Er müsste heißen: "Unnütze Bürokratieerzeugung durch Wegfall der Übergangsregelungen zum Besitz von Waffen" (oder so ähnlich...).
Fakt ist: es findet mit diesen Bescheinigungen einfach nur ein Transfer von unentgeltlicher, ehrenamtlich ausgestellter Bescheinigung zu einer entgeltlichen, Bescheinigung, ausgestellt durch einen hauptberuflich tätigen Mitarbeiter des Verbandes statt.
Fakt ist auch, dass diese Überprüfungen nur zu bestimmten Zeitpunkten stattfinden:
- Beim Waffenerwerb
- Bei Vereinsaustritt/Vereinswechsel
- Bei turnusmäßigen Überprüfungen (i.d.R. alle fünf Jahre)
Mit der letzten Aufzählung will ich nicht beschwichtigen oder das kleinreden. Dieses Verfahren ist einfach nur Blödsinn.