Das ist eine der Fragen, die Dir wahrscheinlich niemand rechtssicher beantworten kann.
Im Gesetz sind Schalldämpfer den Waffen gleichgestellt, für die sie bestimmt sind.
Ob nun Teile davon oder nur als Ganzes das steht nicht da.
Dein Argument ist erstmal für sich genommen schlüssig. Aber wenn man versucht es zu generalisieren, dann scheitert man schnell, weil die Bauweisen doch sehr unterschiedlich sind.
Auf meinem Hausken steht die SN nur auf der "Hülse". Ist dann das Innenleben mit Gewinde und Kammertrennungen freiverkäuflich?
Ich kann die Händler daher verstehen. Deine Behörde wird hier auch nicht handlungssicher und im Zweifel restriktiv sein....
Um das Anfragen und schriftliche Entscheidung wirst Du wohl nicht herum kommen. Was Du damit machst, wenn nicht zu deinen gunsten, bleibt Dir überlassen. Kannst du dann anfechten oder dir das extra Modul eintragen lassen oder einen zweiten SD kaufen...
Horrido
nightrain