Habe nun mehrere Bundestagsabgeordnete per E-Mail und auf
dem klassischen Postweg angeschrieben und bin sehr überrascht, das sogar viele individuelle
Rückantworten kamen.
Natürlich kamen auch standardisierte Rückantworten wie unten
angefügt. Aber immerhin beschäftigt man sich mit dem Thema.
Es liegt an jeden von uns einzelnen daran zu arbeiten, dass
ein solches Waffengesetz in dieser Form nicht kommt. Bis jetzt haben wir ein sehr schwaches Bild geliefert,
weil nur ein kleiner Teil, auf die Barrikaden geht! So kann man nicht ändern! Haut
in die Tasten, schreibt E-Mails, Briefe, sucht Kontakt zu Politikern und Medien.
Gruß Peter
Sehr geehrter Herr xxxxx,
vielen Dank für Ihre Nachricht an Herrn Rüddel.
Die Änderungen der EU-Feuerwaffenrichtlinie aus dem Jahr 2017, die in nationales Recht umgesetzt werden müssen, wurden insbesondere vor dem Hintergrund der Terroranschläge in Paris im Januar und November 2015 vorgenommen.
Regelungen, die einen substantiellen Sicherheitsgewinn für die Bürger mit sich bringen, sind grundsätzlich auch im Bereich des Waffenrechts zu begrüßen. Allerdings ist festzuhalten, dass aufgrund der in Deutschland bereits bestehenden hohen nationalen Waffenrechtsstandards und dem in aller Regel verantwortungsvollen Umgang der Legalwaffenbesitzern die eigentliche Gefahr nicht von Schützen, Jägern und Sammlern ausgeht, sondern von dem zunehmend über das Internet stattfindenden illegalen Waffenhandel und Waffenbesitz durch Straftäter und Terroristen.
Zudem gibt es berechtigte Belange der vielen unbescholtenen Jäger, Schützen und Sammler in unserem Land. Das Schützentum, die Jagd und das Sportschießen in Deutschland haben eine lange Geschichte und Tradition; sie sind Bestandteil unseres Brauchtums und unserer Kultur und werden von ihren Anhängern und Mitgliedern verantwortungsbewusst praktiziert.
Ein Gesetz, das Schützen, Jäger und Sammler gängelt, ihnen großen bürokratischen Mehraufwand auferlegt und darüber hinaus zu keinem vernünftigen Sicherheitsgewinn führt, ist daher abzulehnen. Mit dieser Position hat die CDU/CSU-Fraktion gemeinsam mit den Kollegen der EVP bereits auf europäischer Ebene Regelungen wie regelmäßige medizinische oder psychologische Untersuchungen in der Richtlinie erfolgreich verhindert und auch vor Kabinettbeschluss des vorliegenden Gesetzentwurfs eine Überarbeitung zahlreicher Punkte erreicht. Sie wird die auch das Vorgehen bei den parlamentarischen Verhandlungen des Gesetzentwurfs prägen.
Mit freundlichen Grüßen
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Alexandra Gutwein
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Erwin Rüddel MdB
Vorsitzender des Gesundheitsausschusses
Deutscher Bundestag | Platz der Republik 1 | 11011 Berlin
Tel. 030/ 227-71701 | Fax: 030/ 227-76231