Ein WS fällt nicht unter die 2/6 Regel.
Den Fall hatte ich auch schon eine Kurzwaffe gleich mit 2 Wechselsystemem eintragen lassen.
Aber ein Freund von mir hatte genau damit ein Problem auf der gleichen Behörde
mit einem "speziellen" Sachbearbeiter, der das WS einfach einer Schusswaffe gleichgestellt hat
und deshalb das WS nicht eintragen wollte wegen der 2/6 Regel.
Nur hatte sich mein Freund im Vorfeld genaustens informiert und hat sich von dem nicht beirren lassen.
Das ganze endete in einer Diskusion in der sich dann auch die anderen beiden Sachbearbeiter der Behörde einschalteten.
Die beiden Sachbearbeiter wiesen ihn darauf hin, das die 2/6 Regel nicht für das WS angewendet wird.
Und der "spezielle" Sachbearbeiter wurde von den Beiden aufgefordert mit seinem Blödsinn aufzuhören.
Das WS wurde dann eingetragen.
Der "spezielle" Sachbearbeiter wurde nach mehrern solchen Aktionen aus der Behörde entfernt.