Beiträge von Silvio Halti

    Es gab eine Uniform (Dienstkleidung) und einen 38er.12 Stunden Schichten voller Langeweile


    Heute hast du eine P8, meistens 12 h pro Schicht und die lange Weile ist auch noch da.


    @whoami

    Wegen der Bezahlung, es kommt auf den Tarifvertrag bzw. Bundesland an, und man muss noch eine Prüfung nach UzwagBW ablegen.

    Mit Zulagen verdient man gut, nicht sehr gut aber gut.

    Mitarbeiter werden gesucht, dass geht sogar soweit, dass die Firma die Lehrgänge für Quereinsteiger usw. sponsort.

    Stell dich aber auf ca. 180 bis 240 Monatsgesamtstunden ein (Urlaub/Krankheit/Personalmangel usw.), muss nicht überall so sein, ist aber meistens so

    Ich an deiner Stelle, würde statt GWT, lieber zusehen das du in einen militärische Sicherheitsbereich kommst, bessere Arbeitsbedingungen als beim GWT und die Bezahlung geht auch


    Solltest du dich für den privaten Sicherheitssektor entscheiden, dann würde ich mindestens die Sachkunde nach §34a der Gewerbeordnung ablegen.

    Ich würde es machen wie im Beitrag 5 beschrieben, die Behörden sind meistens unterbesetzt und das chronisch.

    Leben und Leben lassen, damit bin ich sehr gut gefahren, die meisten Behörden können auf Grund ihrer Vorschriften und Nichtbesetzung der Stellen, nicht anders und das dauert dann alles. Klagen würde ich nur wenn ich mitbekommen würde, dass es mit Absicht oder künstlich hinausgezögert wird.

    Bei einer Klage bist du auch nicht schneller am Ziel, dass Gegenteil wird der Fall sein.


    Bei uns dauert es für eine Beantragung der WBK (Neukunde) ca. 6 Monate

    Einträge und Voreinträge wenn alles hinhaut 1,5 bis 3 Wochen

    Seit Corona gibt es nur sehr selten persönlichen Kontakt.

    Lt. Abs.3 gilt der 27er Schein als Munitions Erwerbsberechtigung für selber geladene Munition.

    Dh. Du darfst das Kaliber auch Besitzen obwohl du keine Waffe in den Kaliber hast.

    Alsbald die Erlaubnis nach 27 SprenG abgelaufen ist, nicht verlängert wurde und 6 Monate vergangen sind seit dem Ablauf darfst du die Munition nicht mehr besitzen.

    Kurz gefasst, hast du einen gültigen 27er Schein, wenn ja? Dann kannst du alles an nicht verbotener Munition besitzen, verbringen und Umgehen solange sie selbst gebaut ist.

    Dankeschön :thumbsu:


    Meine Erlaubnis ist gültig :arab:

    Hi Leute


    Wenn ich eine Waffe aus meinen Bestand verkaufe (hätte dann ja kein Bedürfnis für die Munition mehr, da keine andere Waffe im meinen Besitz das Kaliber hat), was ist mit der wieder geladenen Munition?


    Im WaffG §10 Abs3 steht:


    (3) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte
    für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt
    . In den übrigen Fällen wird die Erlaubnis durch einen
    Munitionserwerbsschein für eine bestimmte Munitionsart erteilt; sie ist für den Erwerb der Munition auf die
    Dauer von sechs Jahren zu befristen und gilt für den Besitz der Munition unbefristet. Die Erlaubnis zum nicht
    gewerblichen Laden von Munition im Sinne des Sprengstoffgesetzes gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und
    Besitz dieser Munition. Nach Ablauf der Gültigkeit des Erlaubnisdokuments gilt die Erlaubnis für den Besitz dieser
    Munition für die Dauer von sechs Monaten fort.


    was bedeutet der markierte Absatz.

    Bedeutet er das, wenn die Waffe verkauft ist, ich meine Wiedergeladene Munition 6 Monate behalten darf


    oder


    bedeutet es, dass wenn die Erlaubnis §27 des SprengG abgelaufen ist, dass ich die wieder geladene Munition behalten darf?


    :krat::krat::krat::krat:


    Entweder übersehe ich was oder ich check den Inhalt des Abs. 3 gerade nicht :we:

    Die Geschwindigkeit habe ich nicht messen können, mit 4,6 grain RS 20 ist das Schussverhalten weich, eine Sportladung halt.

    Zuverlässig war die Ladung ebenfalls.


    Laut GRT:


    L6 = 27 mm

    RS 20 = 4,6 bis 4,8 grain


    keine Probleme

    ab 5,0 grain wird von einer Pressladung gewarnt


    Denke mal das du mit 4,6 grain als Probeladung keine Probleme bekommst

    Also mein Pulverhändler muss jede verkaufte Packung, die er ab einen bestimmten Stichtag (welcher der ist weis ich nicht) erworben hat ans NWR melden.

    Ich habe da nicht schlecht geschaut.

    Bei der Eingabe ins NWR war ich anwesend (wollte es meinen Pulverhandler nicht glauben :arab: )


    Die RS Ladedaten RS12 und RS20 für .38 Special müssen noch überprüft werden... Mit einem 158gr Geschoss würde für bis 6.5gr RS20 gehen, vielleicht ca. 6gr. Aber aus einem .357 Mag Revolver ist das nicht kritisch.

    Ok, werde mir einen Ladeleiter ab 6,0 bis 6,5 grain bauen und testen.

    Denke auch mal das es mein .357iger nichts ausmacht, im ersten Moment habe ich nur die Ausschläge von GRT gesehen ohne zu berücksichtigen das ich einen .357iger habe.



    Danke für eure Ratschläge und Tipps, werde weiter berichten

    Moin Leute



    Habe jetzt einige Testserien verschossen.



    .357 Magnum mit 7,6 grain RS20 und ein 158 grain SWC LOS Geschoss, L6 = 40mm = perfekt, passt :thumbsu:

    9x19 mit 4,6 grain RS20 und ein 125 grain HPHS H&N Geschoss, L6 = 28 mm = perfekt, passt :thumbsu:



    Nun zur dieser Ladung habe ich Fragen:

    .38 Special mit 5,6 grain RS20 und ein 158 grain SWC LOS Geschoss, L6 = 38 mm


    Funktionieren tut diese ganz gut, benötigt noch etwas mehr Pulver(Ladeleiter bis so um die 6 grain waren angedacht), ansonsten ok

    aber bei RS beginnt gibt ein Ladefenster beim RS20 von 6,3 bis 6,9 grain und mit einer L6 35,9 mm.

    Bei Gordens Wiederladeprogramm kommt ab 6,4 grain eine Warnmeldung, dass Überdruckgefahr besteht , selbst wenn ich meine L6 von 38 mm nehme.

    Meine Ladung ist bei Gordens super ok (soll eine sanftere Scheibenladung sein)

    Auf wenn soll ich hören?

    Ich habe RS vor einigen Wochen angeschrieben, bis jetzt habe ich leider keine Antwort erhalten.

    Verschossen wird die .38iger Ladung aus einen .357 Mag Revolver

    Wie würdet ihr vorgehen? :arab:


    Beste Grüße

    Silvio