Auch von mir ein herzliches Willkommen!
Gruß Ralf
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Gruß Ralf
Bei mir war es selbst auferlegte Arbeit.
Ich habe mit den .357mag angefangen und von Anfang an das
volle Prozedere auch bei denen gemacht, so als Übung für die LW später.
Allerdings habe ich jetzt mehrere Tausend 357er Hülsen, bzw. Patronen,
wo die Hülsen alle genau eine Länge haben und das Zündloch innen
entgratet ist...
Gruß
Ralf
An die Safety Tubes hab ich auch schon gedacht.
Oder ein kleines Außenlager im unbewohnten Gebäude...
Gruß
Ralf
@Marlinman
in Deinem Fall wäre es für die Behörde schwierig, Vor-Ort-Kontrolle hattest Du noch keine?
Dann ist gut.
Gruß
Ralf
Autsch,
da haben wir hier im Forum schon ein Geschäft miteinander gemacht, aber begrüßt
hab ich Dich noch nicht. Wie konnte mir das denn passieren...
Also nachträglich, herzlich willkommen und viel Spaß mit Deiner Presse,
hab die gleiche.
Gruß
Ralf
Keine Ahnung, wie das bei Euch geregelt ist,
unser Ordnungsamt will bei Ausstellung der WBK die Rechnung
oder einen Kauf- bzw. Überlassungsbeleg und ein Foto vom Schrank
sehen. Und unser Amt merkt, wenn Du die erste Waffe eintragen lassen willst,
die eigentlich nicht mehr in Deinen Schrank darf.
Gruß
Ralf
Herzlich willkommen
und frohes Informieren
Ralf
Auch von mir ein herzliches Willkommen!
Viele Grüße
Ralf
Ich habe mir voriges Jahr auch das 12.000er Fiocchi-Angebot auf egun gekauft. Stecke die Dinger in unsere .357mag Hülsen.
Von bisher ca. 6000 Patronen kein Versager.
Ach so, unsere Revolver und auch der UHR meiner Holden sind un-getunt.
Viele Grüße
Ralf
Von mir auch Hallo!
Und das ist doch kein Ruß an den Fingern,
das ist Männer-Hautpflege. Ich auch!
Gruß
Ralf
Auch von mir ein freundliches Hallo!
Gruß
Ralf
Auch von mir ein freundliches Hallo!
Gruß
Ralf
@dieselfalk
Wenn schon Umstieg auf Wano (schieße ich selbst), dann aber nicht von CH 2 auf Wano Nr. 1,
Dein Schweizer hat 0,5-0,8mm, Wano Nr.1 hat 0,6-1,2mm. WanoPPP (0,35-0,8mm) wäre eher die Wahl.
Es kommt aber auch auf das Kaliber an. Ich schieße meine Pedersoli Hunter Target in .54 mit WanoPP
Vielleicht konnte ich ein bisschen zur Verwirrung beitragen...
Gruß
Ralf
@Orion
Du lieber Himmel, da haben wir hier ja noch echt Glück
@all
Wenn man NC-Pulver in Patronen verladen hat, zählen sie ja als Munition, nicht mehr als Pulver,
sie wandeln sozusagen vom SprengG zum WaffG.
Wie ist das mit Schwarzpulver? Ich meine jetzt nicht in Patronen verladen, sondern in Portionsröhrchen
abgefüllt. Mir hat mal jemand erzählt, es müssten Glasröhrchen sein und dann würden sie aus der Lagermenge
rausfallen. Habe aber noch nie was drüber gelesen, also bitte nicht verhauen...
Gruß
Ralf
Ist bestimmt nicht verkehrt.
Man wüßte von den Leuten, die einem auch mal physisch helfen würden, zumindest, ob man
600 km Fahrt einplanen muß...
Gruß
Ralf
Na dann, zurück zum Thema, liebe Mitstreiter.
Folgende Situation:
Ich bin ja seit einer Weile Wiederlader, habe die normalen Mengen für meinen Keller im
bewohnten Mehrfamilienhaus im Pulverbuch stehen (1 kg SP/ 3 kg NC) oft sind es gesamt nur 1 kg,
da meistens SP dabei ist. Raum ist verschlossen, hat ein kleines Fenster und das Pulver wird in einem
verschließbaren Schrank aufbewahrt, Feuerlöscher 6 kg hängt daneben. Soweit alles gut.
Nun hat meine Frau auch das Procedere hinter sich (Lehrgang, Schein beantragt und bekommen,
1 kg SP/3 kg NC bei Lagerung im Keller, wie bei mir)
Zusatzinformation:
Wir sind geschieden, wohnen aber im selben Haus. Jeder hat seine Wohnung, jeder hat seinen Keller,
die beiden Keller sind gut 15 m entfernt von einander. Es wird nix gemeinsam gelagert, es hat keiner
Zugriff auf die Sachen des anderen!
Nun das Problem:
Unser Sachbearbeiter ist der Meinung, dass ich beim Lagern meiner Mengen die derzeitigen Mengen
meiner Frau beachten muss. Auch er hat die obigen Zusatzinformationen. Auf meine Frage, ob ich denn
in einem Mehrfamilienhaus rumgehen müßte, und jeden fragen, ob er Wiederlader ist und im Keller
evtl. schon Pulver hat, meinte er "ja, eigentlich schon".
Meine Frage, ob der Gesetzgeber die Kleinmengen im gesamten Haus, oder die Menge für meine Erlaubnis meint,
konnte er nicht genau beantworten, er würde aber "denken" das gesamte Haus ist gemeint, und zitierte aus der Lagervorschrift für gewerbliche Lagerung den Passus für Teilmengen in unterschiedlichen Lagern des Gebäudes.
Kennt sich einer von Euch in der Materie richtig gut aus und weiß evtl. sogar, ob so ein Fall schon mal vor
einem Gericht entschieden wurde? Ich selber komme in der Anlage zum SprengG auch nicht weiter, man kann es,
aus meiner Sicht, durchaus in beide Richtungen interpretieren.
Ihr müßt Euch jetzt nicht überschlagen, mein gesamtes Pulver ist derzeit in Patronen, es ist also nicht akut,
wäre aber schön, wenn Ihr einen Anhaltspunkt für mich hättet.
Danke schon mal!
Ralf
Hallo Lusches,
die Seite kenne ich, aber dort ist die Riemenöse auch
nur geschlossen abgebildet. Da ich noch nie eine in der
Hand hatte, wollte ich wissen, wie sie am Gewehr
eingefädelt wird. Auf dem Bild von Werner sieht man
das richtig gut.
Danke trotzdem!
Gruß Ralf
Hallo Werner,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Genau das beantwortet meine Frage, und auch noch mit Bild,
Klasse!
Gruß und Dank
Ralf
Hallo Ihr Lieben,
kann mir ein "Sachkundiger" eventuell erklären, wie der Gewehrriemen beim Gewehr 98 in der unteren
Öse befestigt wird? Die Öse am Gewehr kenne ich durch persönliche Inaugenscheinnahme. Vom Riemen
kenne ich nur Bilder aus dem Internet. Da ist so ein merkwürdiges Teil am Ende vom Riemen. Ist dieses
Teil zerlegbar, oder wie bekommt man es durch die Öse am Gewehr?
Hintergrund: Sohnemann hat sich ein Gewehr 98 zugelegt und soll zu Weihnachten einen Gewehrriemen
geschenkt bekommen.
Vielen Dank schon mal!
Gruß
Ralf
Auch von mir ein herzliches Willkommen.
Jaja, die Kosten. War auch mein erster Grund anzufangen.
Bis ich das mit der Präzision bemerkt habe...
Gruß Ralf