Beiträge von Gonzo

    Die Ladung im Pulverdampf-Forum hat 2650 bar gemessenen Druck. Also real zwischen 2900 und 2350 bar (die Druckaufnehmer unterliegen Schwankungen, da in Österreich gemessen wohl ein AVL-929 Messgerät mit Kistler Druckaufnehmer). Viel Glück beim Schießen.

    Woher kommt die Unsicherheit der Messungen?

    AUT ist doch genauso in der CIP wie die BRD, da gelten m.W. die gleichen Beschusspflichten.

    Sind die ganzen deutschen Ämter hier „besser“?

    Es gibt nur ein österreichisches Forum.

    Da gibts die Rubrik Wiederladen.

    Das weiß ich weil ich da seit Jahren registriert und aktiv bin und erst vor ein paar Monaten von diesem Nachbarland nach Deutschland gekommen bin.

    Hier in diesem Forum hab ich erst 10(?) Beiträge und weiß nicht ob ich ein anderes Forum verlinken darf.

    Aber es beginnt mit „Pulver“ und hört mit „Dampf“ auf...

    Nein.

    Aber nur eine Sache:

    Das ist eine absolute Maximalladung!

    Sowas kann ganz schnell und ganz böse ins Auge gehen wenn Du die 1 zu 1 nachbaust.

    Dein Pulver hat ne andere Charge, Deine Geschosse sind nicht die gleiche Charge etc.

    Niemals mit der Ladung beginnen, mach Dir eine Ladeleiter und fang mit 10% weniger Pulver an wenn Du Dir und Deinen Standkollegen nicht die Gesundheit ruinieren willst.

    Mess doch einfach mal die Gesamtlänge des LOS-Geschosses, bei mir liegen noch die 100grs.-H&N-HP rum, die mess ich Dir dann auch.
    So kommen wir dann auf die bei den entsprechenden OAL‘s auf identische Setztiefen von Hülsenboden zu Geschossboden.

    Dann ist der Pulverraum bekannt und die Ladungen sind (mehr oder weniger, bis auf die Härte der Bleilegierungen) vergleichbar und in QL auch berechenbar.

    H&N hat auch verkupferte 100grs.-Geschosse in .356.

    Ladedaten für diese Murmeln gibts da auf der Seite von H&N.

    Die könntest Du als Anhaltspunkt verwenden.

    H&N sind HP, also etwas länger als die LOS, wegen der Pulvermenge.

    Hallo Wusel,


    genau das versuche ich hier durch die Eröffnungsfrage zu machen.

    Mich zu informieren bei Menschen die den 27er-Kurs bestanden haben und selber aktiv einen Raum betreiben.

    Mein Bestreben ist es doch alle gesetzlichen Vorschriften von Anfang an einzuholen und dadurch den irgendwann auftauchenden Sachbearbeiter mit einem ordnungsgemäß eingerichteten Lade- und Lagerraum zufrieden zu stellen.

    Hallo Cleaner,


    für mich persönlich sprechen keine Gründe dagegen, deshalb habe ich ja auch vor den Laderaum so zu gestalten.

    Groß, funktionell und auch irgendwie gemütlich.

    Aber um vermeidbare Schwierigkeiten in der Zukunft gleich auszuschließen frage ich hier bei Euch Profis nach.

    Habe knapp vier Jahre in Österreich wiedergeladen, mit Dingen wie den deutschen Vorschriften für die Beschaffenheit von Räumen musste ich mich bisher nicht beschäftigen.

    Darum bin ich bei diesen Dingen ziemlich ahnungslos.

    Ich würde den Dörrautomaten nicht im Keller verwenden, da er die lüftfeuchtigkeit im Raum erhöht. Das ist nicht unbedingt gut für die Matritzen, offenes Pulver und die Ladepressen.

    Danke für den Hinweis!

    In den Dörrautomaten kommen keine Früchte rein, der wird nur zur Hülsentrocknung eingesetzt, somit ist die Wassermenge doch arg begrenzt die verdampft wird.

    Trotzdem ist der Einwand berechtigt, auch die Hülsenwaschmaschine ist im Laderaum nicht optimal, die macht nämlich einen Höllenlärm.

    Hier kann ich aber ja nachträglich noch was ändern.

    Die Frage bezog sich vielmehr auf die rechtliche Zulässigkeit, also ob überhaupt elektrische Geräte im Lagerraum und im Laderaum aufgestellt und in Betrieb genommen werden dürfen oder ob die favorisierte Aufstellung bei der Inaugenscheinnahme Ärger mit dem SB bringen wird.

    Wasserlöscher sind auch vom Amt akzeptiert. Nur so am Rande...

    Wasserlöscher wären an sich die eleganteste Lösung.

    Das meine Pulverlöscher im Falle des Falles alles zerstören, daran hatte ich beim Kauf gar nicht gedacht.

    Das heißt also dass nur für die Lampen die Vorschriften gelten?

    Alle anderen Verbraucher sind mit keinen Einschränkungen belegt?


    Selbstredend kommt in den Raum kein Badlüfter / Staubsauger / Flex etc. rein, aber "normale" Geräte sind auch im Lagerraum geduldet?

    Die Steckverbindungen kommen auch nicht unter den Pulverfüller, und der Nasstumbler und der Dörrautomat stehen am Boden neben der Werkbank.

    Die Stereoanlage ist auf der anderen Seite des Raums auf einem Schrank, kommt also auch nicht in die Nähe des Pulverfüllers.


    SInd zwischen Pulverfüller und z.B. der nächsten Steckerverbindung / dem Hülsentrockner irgendwelche Mindestabstände einzuhalten?


    Bin jetzt über die Feiertage gerade am Aufbauen der Ausrüstung, da ist Zeit und Ruhe vorhanden.

    Und da will ich eben gleich alles richtig machen um den Sachbearbeitern später mal keinen Anlass zur Kritik zu geben.

    Hallo zusammen,


    in nächster Zeit möchte ich in Deutschland ebenfalls mit dem Laden beginnen und mache mir deshalb Gedanken zwecks Lade- und Lagerraum.

    Wenn die WBK genehmigt und der hier notwendige Pulverschein bestanden wurde kommt ja der Hausbesuch der Behörde mit entsprechender Besichtigung der geplanten Örtlichkeiten, deshalb will ich hier beim Aufbau gleich alles richtig machen.


    Gedacht hatte ich mir in einem separaten Kellerraum die Werkbank aufzustellen, Boden ist glatter Estrich.

    Als Entlastungsfläche sind zwei Fenster vorhanden, diese sind nach oben mit einem Lichtschachtgitter verschlossen.

    Pulver soll in diesem Raum im mit dem passenden Gefahrstoffpiktogramm Blechtresor gelagert werden, Zünder separat in einem anderen Tresor, soweit sollte alles nach Sprengstoffgesetz in Ordnung sein.

    Feuerlöscher sind ebenfalls vorhanden, 6kg ABC-Pulver + 1kg ABC-Pulver.


    Meine Frage stellt sich bezüglich der elektrischen Anschlüsse in diesem Raum.

    Lampen müssen gekapselt sein, also Feuchtraum- oder EX-Ausführung, das ist mir bekannt.


    Wie jedoch sieht es mit anderen elektrischen Verbrauchern aus?

    Ich habe einen elektrischen Dörrautomat zum Hülsentrocknen sowie einen Lyman-Nasstumbler.

    Auch steht in dem Raum eine Stereoanlage, zum Laden von Qualitätspatronen muss auch laute Qualitätsmusik laufen.

    Dürfen diese normal über handelsübliche Verlängerungskabel angesteckt werden?

    Oder sind diese Geräte im Lade- / Lagerraum komplettes No-Go?


    Auch habe ich an meine Pressen USB-Led`s montiert, so sehe ich schöner in die Hülsen und der Arbeitsbereich in der Presse ist komplett und blendfrei ausgeleuchtet. Betrieben werden diese über ein Handyladegerät, sozusagen also Niederspannungsleuchten.

    Ist sowas in Deutschland ebenfalls zulässig?

    Hallo zusammen,


    habe mich soeben in Eurem Forum eingeloggt um mir wertvolle Tipps zum Wiederladen zu holen.


    Starten möchte ich zuerst mit den Pistolenpatronen, die Langen sollen später evtl. folgen.
    Somit würden die Matrizen / Hülsentrimmer für dieses Kaliber erst später dazukommen.


    Momentan setze ich folgende Kaliber ein, nur damit Ihr eine kleine Vorstellung habt was Wiederladetechnisch evtl. auf mich zukommen könnte...



    Langwaffen:

    • 22 lfB
    • .223 Remington
    • .243 Winchester
    • 8x57 IS
    • .357 MAgnum

    Kurzwaffen:

    • 22 lfB
    • 9 mm kurz (.380 ACP)
    • 9 x 19
    • .357 SIG
    • 10 mm Auto
    • 44 Magnum

    Komme aus Vorarlberg, aus dem Bregenzerwald genauer gesagt (Vorderwald :) ...), 35 Jahre, berufstätig und hab zwei Kinder + die dazugehörige Mama <3


    Wiederladen soll bei mir zur als Ergänzung zum Schießen herhalten.

    Den Kopf frei zu kriegen vom täglichen Arbeitswahnsinn und mich mental und mit Vorfreude konzentriert auf die nächste Jagd einzustimmen

    So, das mal in kürze als Vorstellung, die genauen Fragen bezüglich der Ausrüstung etc. kommen sicher dann in den jeweiligen Unterforen, natürlich erst nach dem bemühen von der Suchfunktion und Freund Google...


    Waidmannsheil und Schützengruß
    Gonzo