+1 für Spuhr
Beiträge von 655321
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Kein Verkauf an Verbraucher! Die versenden nur an Gewerbetreibende mit Steuernummer, wie leider viele andere auch. Bin auch noch auf der Suche nach einem "günstigen" Angebot.
Hab dort auch als Privatperson gekauft, einfach mal zum Telefon greifen und anrufen. Luxemburg hat bis zum 31.12. noch 16% MwSt.
Günstiger habe ich die Waage sonst nirgends gefunden. Auf ein „Angebot“ wirst du wahrscheinlich nie treffen.
Falls doch, Glückwunsch 😊
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In Fusion 360 importieren und da modifizieren, so mach ich das jeweils
Frage: Woher holt ihr eure A&D FX-120 Pulverwaage zu einem vernünftigen Preis?
Was verstehst du unter vernünftigem Preis?
Hab meine hier gekauft:
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Herzlich Willkommen
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Willkommen zurück,
Wenns um CCI geht, wie sind denn die aktuellen Preise?
Gruss, Marco
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Ich habe bei mir in der .357 Magnum mit N340 festgestellt, dass das Zündhütchen den Unterschied macht. Mit RWS Nontox Zündhütchen bleiben die Hülsen auch innen sauber. Gleiche Ladung mit CCI und die Hülsen sind innen schwarz.
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So klebrige Kunststoffteile kenne ich auch von verschiedenen Geräten.
Einfach die klebrige Schicht mit Isopropanol abwaschen, hat bei mir immer funktioniert -
sorry, die blöde Laier kann ich langsam auch nicht mehr hören! WIR DÜRFEN NICHT. Das OA z. B. verbietet es uns lt der Verordnung der Landesregierung. ES IST VEREINEN VERBOTEN... Da steht nix von drinnen oder draussen. Z. Z. dürfen draußen nur Kinder und Jugendliche.
Bevor ihr dauernd solchen Serm schreibt, solltet ihr vielleicht einfach mal die entsprechen Verordnungen studieren. ES SIND NICHT ALLE VORSTÄNDE blöd...
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Unser Stand darf ab dem 22.03. wieder öffnen, wenn sich nichts Gravierendes ändert. Dann kann ich das gute Stück testen👍🏻
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Super, danke
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Flamme über L ist das belgische Beschusszeichen für ausländische Waffen (Normalbeschuss)
Stern über P ist das Prüfersymbol mit dem die Prüfung einem Inspektor zugeordnet werden kann
A unterstrichen ist das Prüfdatum (1997)
Vielen Dank für die Info :thumbsu:
Was könnte jetzt noch der Schriftzug „WISCHO“ bedeuten?
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Hallo zusammen,
ich habe einen S&W 586-4 gekauft, der mit verschiedenen Stempeln am Lauf versehen ist.
Das belgische Beschusszeichen kenne ich. Kann jemand etwas zu den anderen Stempeln sagen? Konnte im Netz dazu leider nix finden -
Das würde mich auch interessieren
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Vorderladerbüchse Kaliber .45
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Nochmal zur Erklärung,
Ich habe ja bereits seit Längerem meine Genehmigung.
Mich wundert nur immer wieder, warum hier teilweise von „Lager genehmigen“ geschrieben wird. Man benötigt keine extra Genehmigung, man muss nur den Richtlinien und Gesetzen zur Aufbewahrung entsprechen.
Besondere Einzelfälle gibt es immer, die mit dem Sachbearbeiter besprochen werden können. -
Dann ist euer Antrag viel umfangreicher.
Hier ist ein Auszug meines Antrages: -
Beim Antrag auf Erteilung muss der Aufbewahrungsort möglichst genau beschrieben werden. Eine vorherige Genehmigung ist nicht
notwendig.
Dieser Punkt war in dem Antrag meiner Behörde definitiv nicht drin
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Die Richtlinie kenne ich natürlich. Aber wo steht darin etwas davon, dass man den Aufbewahrungsort vorab genehmigen lassen muss?
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Liebe Wiederlade-Gemeinde,
Ich stolpere hier im Forum immer wieder über Aussagen bezüglich Pulver-„Lager“, welche bei mir Fragen aufwerfen.
So weit ich weiss, haben wir hobbymässige Wiederlader gar kein Lager im Sinne des Gesetzes, sondern sind mit unserer Genehmigung §27 nur berechtigt, eine kleine Menge Treibladungspulver aufzubewahren. Für diese Aufbewahrung wird kein genehmigungspflichtiges Lager benötigt, sondern nur ein geeigneter Ort zur Aufbewahrung. Dieser Ort kann natürlich von der Behörde überprüft werden, ist aber im Voraus nicht genehmigungspflichtig.
In meinem Antrag z. B. wurde nur die Frage gestellt, ob die evtl. Pulveraufbewahrung gemäss Gesetz erfolgt. -
Nein, es gibt nur einen Kurs.
Meines Wissens benötigst du bei den Schwarzpulversachen aber immer eine Bedürfnisbescheinigung vom Verein.So war es bei mir zumindest.