Beiträge von Beau Riese

    Hallo,

    für die Patronen meines Smith Carbine suche ich nach passenden Patronenboxen, wurde bislang aber nicht fündig. Das Problem: der Durchmesser der Hülsen beträgt satte 16,8 mm, die Patrone samt Geschoss ist rd. 45 mm lang. Kennt jemand passende Modelle samt Bezugsquelle oder hat eine Idee, sich anderweitig zu behelfen?

    Ich wärme das mal auf, weil es mich auf einen Gedanken gebracht hat:

    i.d.R. sind Vorderlader und auch Hinterlader erlaubnisfreie Waffen, die Jedermann ab 18 Jahren besitzen darf. Mit Vorderladerwaffen darf aber nur schießen, wer einen Pulverschein hat, weil er dabei mit Pulver hantiert. Wie sieht es dabei mit Hinterladern aus? Da kommt der Schütze mit dem Pulver ja nicht in Berührung, wenn ein Pulverscheininhaber ihm die Patronen vorab geladen hat. Allenfalls handhabt er die Zündhütchen, aber die sind ja auch frei ab 18 Jahren. Wie sehen es Juristen?

    es wir eienn Grund haben, warum in einigen Auktionen mittlerweile etwas steht wie "Bieter mit 0 Bewertungen melden sich bei mir. Sonst wird das Gebot gelöscht" (o.ä.).


    So ganz verstehe ich nicht, welchen Sinn das haben sollte. Es geht doch nicht darum, dass irgendwelche Anfänger den Preis hochtreiben für Artikel, die der Anbieter selbst eingestellt hat und zu einem möglichst hohen Preis verkaufen will. Vielmehr ist das Ärgernis bei den Kunden, die den Artikel zu einem niedrigen Preis erwerben wollen, der durch Anfänger bzw. Fakes unangemessen in die Höhe getrieben wird, wodurch der freie Markt ausgehebelt wird. Letztere können solche Gebote nicht löschen, und Erstere haben kein Interesse daran. Oder?

    Ein starkes Magnet sollte da gute Dienste leisten.

    Und was soll den dem Lauf großartig passieren, wenn es mal ein Pin geschaft hat in einer fertigen Patrone mitgeladen zu werden.

    Das wird keiner merken.


    Ich könnte mir vorstellen, dass so ein Pin schon der Presse Schaden zufügen könnte, z.B. beim Ausstoßer oder beim Anlegen des Hülsenmundes. Zudem: wenn er sich irgendwie verkeilt, ist er durchaus hart und fest genug, um bei der Schussabgabe die Waffe zu schädigen. Zumindest theoretisch; ob das je der Fall sein wird, kann ich nicht sagen, gehört habe ich davon jedenfalls noch nicht. Da ich aber nicht der erste sein möchte, reinige ich meine Hülsen auch stets ohne Stifte, das reicht auch.

    Ich meine die Kombination aus sehr kurz angemeldet sein und einem Bietverhalten (meist deutlich vor Auktionsende), welches getrost als Preistreiberei bezeichnet werden kann.


    Nunja, fehlende Erfahrung und solches Bieterverhalten fallen meist zusammen, ganz natürlich.

    Da hilft Du eines: sich selbst zu überlegen, wie viel Einem das angebotene Utensil wert ist und konsequent nur diesen Betrag bieten, und zwar nur einmal, nicht nachsetzen. Fertig. Wenn man dann den Zuschlag nicht bekommt, dann ist das eben so.


    Den Nachweis einer betrügerischen Preistreiberei wird man nur ausnahmsweise und mit hohem Aufwand führen können.

    Der Rückstoß war spürbar härter, für 0,1 gr mehr Pulver eigentlich deutlich härter.

    Hast Du auch ein Auge darauf, wie hart das hintere Kniegelenk (mir fällt gerade der richtige Begriff nicht ein) am Rahmen anschlägt? Berichten zufolge soll das gar nicht gut sein für die Dauerhaltbarkeit, weshalb ich bei Laborierungsversuchen da stets ein Schusspflaster drauf klebe: ist es gleich bei einem Schuss durchgeschlagen, war die Ladung in Abhängigkeit zur Federstärke offenbar zu stark und sollte reduziert werden.

    Sorry, aber ich kenne unsere Sachbearbeiter/Kontrolleure, und wenn nicht, dann lasse ich mir die Ausweise zeigen.

    Ganz einfach oder ?

    Nicht ganz: Ausweise kann fast Jeder leicht fälschen, und ich weiß nicht, wie die im Detail aussehen müssen und woran man nachgemachte Ausweise sicher erkennt. Aber ein Handy habe ich immer in der Hosentasche, und die Rufnummer der Waffenbehörde ist abgespeichert. Da kann man dann anrufen und sich vergewissern, dass die Kollegen auch wirklich die richtigen sind. Ich denke nicht, dass die Kontrolleure, wenn es denn die echten sind, gegen solche Sorgfalt etwas einzuwenden haben.

    Wenn ich das gestern richtig gelesen habe, dann ist das Patent vom Bundespatentgericht in weiten Teilen für nichtig erklärt worden. Aber eben nicht vollständig. Und damit verstößt das CR223 gegen das Patent (formal). Jura ist da recht einfach und eindeutig. M.E. hat sich Haenel da einfach verzockt.

    Was sind die Teile, die nicht nichtig sind und Haenel jetzt Probleme bereiten? Wirklich die Abflusslöcher?

    "Damit hat das OLG Düsseldorf in seinem Urteil die Verletzung des von Heckler & Koch gehaltenen Patents EP 2 018 508 B1 durch die im Haenel CR223 verbaute Verschlusskonstruktion bestätigt. Das Verschlusssystem verfüge über "ventilfreie Fluid-Durchtritts-Öffnung(en)" im Sinne der durch das oben genannte Patent geschützten Konstruktionsweise. Diese Durchtritts-Öffnungen dienen der Ableitung von Gasen und Flüssigkeiten aus dem Verschlusssystem und sollen die Funktionsfähigkeit und Sicherheit des Gewehrs nach einem Flüssigkeitskontakt, insbesondere einem Ein- respektive Untertauchen in Wasser, gewährleisten. "


    Zitiert von:

    https://www.all4shooters.com/d…leger-cr223-223-rem-test/

    So auf den ersten Blick klingt das aber schon sehr nach einem Trivialpatent, das angreifbar sein sollte. Mich wundert, dass das den Anwälten von Haenel nicht gelungen ist.

    Verstehe ich das richtig? Du hast ein steckengebliebenes Geschoß mit einer abgefeuerten Patrone wieder heraus getrieben?

    Nicht ganz: die Hülse war zwar gebraucht, aber natürlich mit neuem Zündhütchen und Pulver bestückt, doch ohne Geschoss.


    Kann man machen. Ich wäre aber eher dafür, dass Geschoß mit Messingstab u. Hammer vorsichtig wieder zurückzuschieben.

    Das hatte ich zuerst versucht, aber damit habe ich das Geschoss nur breitgedrückt. Bevor es womöglich ganz fest sitzt, habe ich es dann mit etwas Pulver versucht, also der Funktion, die die Pistole von Haus aus vorsieht.

    Das klingt für mich eher nach öfter mal Pulver vergessen. Das Zündhütchen alleine reicht schon um ein Geschoss in den Lauf zu befördern. Selbst die kleinste Menge zündendes Pulver reicht aus um es komplett durchzutreiben. Dabei ist auch das verwendete Zündhütchen in der Regel irrelevant.

    Das ist mir neulich auch passiert. Das Geschoss ließ sich mit sanfter mechanischer Gewalt nicht aus dem Lauf entfernen, so dass ich anderntags daheim eine sanft geladene Patrone mit einem Schnipsel Küchenkrepp anfertigte, um das Geschoss wieder heraus zu bekommen. Der Transport dieser Patrone war aber schwierig, da das Krepp nicht zuverlässig hielt und ich ständig darauf achten musste, die Patrone senkrecht zu halten. Am liebsten würde ich ein, zwei solcher "Rettungspatronen" mit zum Schießstand nehmen, aber nur, wenn sie dauerhaft transportstabil wäre. Hat da jemand eine Idee, wie man das bewerkstelligen könnte?

    Hallo,

    zwar habe ich -nicht zuletzt Dank GRT- eine gut funktionierende Laborierung für meine Sportgeräte gefunden, doch die Sportskollegen neben mir am Stand beklagen sich über stinkenden Schmauch. In der Tat gibt es Pulver, das etwas nervig riecht beim Abbrand. Also will ich ein anderes, möglichst vergleichbares Pulver finden und mich dabei an dem gefundenen, gut funktionierenden, aber stinkenden Pulver orientieren. Also schaue ich mal, was GRT da so bietet, und das ist ja wirklich viel. Und natürlich verstehe ich längst nicht alles, was GRT an Informationen bietet, aber bei der Treibladungsdatenbank stehe ich komplett auf dem Schlauch. Gibt es über die eingebaute Hilfefunktion hinaus irgendwo eine Erklärung, was die einzelnen Spalten, Daten und Grafiken in der Pulverdatenbank bedeuten, und wie ich sie für den o.g. Zweck lesen, deuten und verwenden kann?


    Mich stören an der App einige Dinge. Als erstes blieb die App beim ersten Start hängen, will irgendetwas herunterladen, was nur eine Minute dauern solle -nach einer Viertelstunde habe ich das dann beendet, was gar nicht so einfach war; es ging nur über den Aus-Knopf, dann per ||| beenden. Neuer Versuch, ein bisschen herumgestöbert -aber wie kann man das wieder beenden? Diesmal ist weder ||| noch [_] und auch nicht < erreichbar, eine Beenden-Option oder ein X oder so etwas habe ich auch nicht gefunden. Zum Glück kam ein Alarm dazwischen, so dass ich zu diesem wechseln und so die Oberfläche erreichen konnte, um die App abzuschießen. Eine andere Möglichkeit habe ich nicht gefunden. Wenn es sie doch gibt, sollte sie vielleicht weniger gut versteckt werden...

    Dann habe ich mich gefragt, wozu diese ganzen Berechtigungen, die meine persönlichen Daten abfragen. Und warum muss ich mich anmelden? So genau ist das nicht aufgeführt, nur etwas nebulös, um den vollen Funktionsumfang zu erhalten. Wohin meine Daten gehen, habe ich nur ansatzweise aus den Kommentaren der Beurteilungen bei Google erfahren -auch nicht gerade vertrauenserweckend. Als ich dann aber die Preise gesehen habe -'nen halben Hunderter, und das auch noch pro Jahr- war ich getröstet: das ist viel, viel zu teuer, um mein Interesse zu wecken.

    Ergebnis: gelöscht.

    Solche Texte machen mich immer vollkommen fassungslos!

    Ruhig Blut...


    Zitat

    Also Deiner Meinung nach ist derjenige, der sein Recht in Anspruch nimmt (und nicht mal jemandem dabei schadet), der Böse.

    Und nicht (!!!) derjenige, der eine durch nichts Sinnvolles zu begründende Einschränkung der Rechte der Bürger einführt (egal, ob per Gesetz oder per Gericht).


    Nunja, als Jäger hat man kaum ein Bedürfnis für 900 Waffen. Wer so viele Waffen sammelt -wofür ich durchaus Verständnis habe- muss eben die Erlaubnis als Sammler erwerben und sich nicht hinter der (vorgeschobenen) Jagd verstecken. Insofern war er sicherlich eben nicht im Recht und bekam das auf Anfrage auf kostenpflichtig bestätigt. Es geht eben nicht, dass man sich das Recht zurechtbiegt, nur weil man nicht in der Lage ist, es richtig zu nutzen.


    Hinzu kommt, dass man im Leben immer wieder mal gefordert ist, mit widrigen Umständen geschickt umzugehen. O.g. Jäger war ausgesprochen ungeschickt und hat damit anderen Schützen, die sich solches nicht haben zu Schulden kommen lassen, indirekt geschadet, indem er für unsachliche Schlussfolgerungen eine Grundlage lieferte. Das war durchaus abzusehen, und daher darf man dafür durchaus und völlig zurecht verärgert sein und dieses auch äußern.


    Zitat

    (und im übrigen: selbst wenn Seehofer nicht derjenige war, der die Einschränkung der Gelben auf's Parkett gebracht hat, so hat er sie auch nicht verhindert


    Jetzt drehen wir die Sache mal nicht um: wer etwas nicht verhindert, ist nicht unbedingt schuld daran, wenn es passiert. Auch die Macht eines Ministerpräsidenten ist nicht unendlich, auch in Bayern nicht. Und das ist auch gut so. Stattdessen mutmaße ich mal ganz wild drauflos: er hat an seine Wähler bzw. deren Abstimmungsverhalten gedacht. Soweit normal, oder?