Beiträge von werner

    Hallo,
    aus alten Unterlagen. Vielleicht hilfts.


    Gruß werner

    Dienstag, 20. Dezember 2016


    Auflagen für private WaffenbesitzerEU verschärft Waffenrecht


    Europa reagiert auf die Terroranschläge des vergangenen Jahres und beschließt ein schärferes Waffenrecht. Es soll das Risiko senken, dass legale Waffen bei Amokläufen zum Einsatz kommen. Auf Jäger und Sportschützen kommen Änderungen zu.


    Nach zähen Verhandlungen zwischen Vertretern des Europaparlaments, der Staaten und der EU-Kommission haben die EU-Botschafter in Brüssel neue Auflagen für private Waffenbesitzer gebilligt. Das teilte der Rat als Vertretung der EU-Staaten mit. Damit reagiert Europa auch auf die Terroranschläge des vergangenen Jahres. Auch auf Sportschützen und Jäger in Deutschland kommen Änderungen zu.


    So müssen künftig alle Teile von halbautomatischen Waffen markiert werden, damit sie besser nachverfolgbar sind. Derzeit ist dies nach Angaben von Diplomaten in Deutschland nur für die wichtigsten Teile vorgeschrieben. Bei halbautomatischen Waffen müssen Nutzer jeden Schuss einzeln auslösen, sie laden aber automatisch nach. Zudem müssen Waffen künftig systematischer registriert werden.


    Risiko von Schießereien senken


    Die neuen Regeln waren heftig umstritten. Die EU-Kommission schlug im November 2015 Verschärfungen vor, wenige Tage nach den Terroranschlägen von Paris. Die Brüsseler Behörde bedauerte, dass EU-Staaten und Parlament nicht noch strengeren Auflagen zustimmten, insbesondere für halbautomatische Waffen mit großen Magazinen.



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    "Wir haben hart für eine ehrgeizige Vereinbarung gekämpft, die das Risiko von Schießereien in Schulen, Ferienlagern oder Terrorattacken mit legalen Feuerwaffen senkt", erklärte EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker. Nach Angaben seiner Behörde gab es innerhalb des vergangenen Jahrzehnts in Europa 10.000 Tötungsdelikte mit Feuerwaffen, viele von ihnen mit legalen Waffen.


    Militär und Polizei nicht betroffen


    Der europäische Jägerverband FACE äußerte sich zunächst noch nicht zu Details, erklärte aber, es gebe "keine Verbindung zwischen dem Besitz legaler ziviler Feuerwaffen für Jagd oder Sport und kriminellem Verhalten und Terrorismus".


    Die Interessenvereinigung erklärte, sie habe sich im Gesetzgebungsprozess dafür eingesetzt, unnötige Belastungen für Jäger zu verhindern. Die neuen Regeln müssen sowohl vom Europaparlament als auch von den Staaten noch offiziell gebilligt werden. Sie gelten nur für zivile Nutzer wie Jäger oder Sportschützen, Militär und Polizei sind nicht betroffen.


    Quelle: n-tv.de , jki/dpa


    Diese Angaben sind falsch:
    MG 42 ,170 Schuss Dauerfeuer, Lauf paputt,was auch mit Platzpatronen funzt
    MG 34, 240 Schuss
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    Der Lauf ist nicht kaputt


    Richtig ist:
    Das Rohr ist zu wechseln (Rohrwechsel), wenn 150 Gefechtspatronen oder 100 Übungs- oder Manöverpatronen verschossen wurden,
    ohne dass das Rohr durch längere Unterbrechung zwischenzeitlich auf Handwärme abkühlen konnte.


    Rohrwechsel bedeutet das heißgeschossene Rohr ist gegen das zweite Rohr (jedes MG 42 und später hat zwei Rohre) zu tauschen und ist nicht kaputt sondern muss abkühlen.



    Ein heißgeschossenes Rohr darf erst wieder verwendet werden, wenn es auf Handwärme abgekühlt ist. Handwärme bedeutet, dass die ungeschützte Hand das Rohr 30 Sekunden umfassen kann.


    Das Wort Lauf wurde durch Wort Rohr ersetzt.

    Das Auflösen von Tombak mit Ammoniak funktioniert aber nur wenn der Luftsauerstoff an das benetzte Material kommt.
    Also anfeuchten, lüften, wirken lassen, wischen, anfeuchten usw.


    Eintauchen sollte nicht richtig funktionieren.

    Hallo,


    ich komme aus Mittelfranken und bin seit 1977 Sportschütze.
    Den Wiederladeschein habe ich seit 1984.
    Hauptsächlich lade ich .357mag und 7,62x51, gelegentlich 6,5x55, 7,65x53 und selten 8x57IS.


    Gruß werner