Beiträge von heal2000

    Bei Brownells gibt es aktuell den Magpul PRS Gen3 Schaft für schlappe 283,40€ und ich bin stark am überlegen ob der an meine CR223 kommt.

    Nun hab ich aber eine Gen1 mit der Endplate mit den 2 Löchern links und rechts für den Trageriemen.

    Montiert sollte das Teil etwas so aussehen:

    Daher die Frage, passt das mit der vorhandenen Endplate? Hat das schon mal jemand probiert? Oder doch gleich die Endplate mit austauschen und auf die QD-Befestigungen am Schaft wechseln?

    Die Mischnutzung zwischen Jäger und Sportschütze ist bei uns in BW ausdrücklich per Vollzugshinweisen des IM geregelt und erlaubt.

    Sportwaffen werden dem sportlichen Kontingent zugeschrieben, können aber jagdlich verwendet werden.

    Jagdwaffen können auch sportlich verwendet werden und werden dem sportlichen Kontingent nicht zugeordnet.


    Keine Ahnung in wieweit schon bekannt, aber hier mal ein interessanter Artikel in der Pirsch (leider mit Werbung) über ein Urteil des Münchner VGH was mal aufräumt mit dem Glauben daran die Welt ginge unter und "weniger Waffen und Volk'. Sahen diese Richter zumindest anders.

    Aber lest selbst.

    https://www.pirsch.de/news/viele-waf…-klarheit-43572

    So wie ich das sehe, lehnen sich die Verbände und Zeitschriften mit den Kommentaren zu dem Urteil sehr weit aus dem Fenster.

    Das Urteil bestätigt, dass einem Jäger 2 Kurzwaffen zustehen, egal wie viele Kurzwaffen er als Sportschütze bereits hat. => ratio decidendi

    Nicht mehr und nicht weniger.

    Alles andere, der Satz über "so wenig Waffen wie möglich ins Volk" und die Auslassung über Langwaffen sind ein obiter dictum und spiegeln lediglich die Meinung des Gerichts wieder, sind also für das Urteil ohne belang und daher auch für andere Gerichte nicht bindend.

    Seltsam, dass das unseren Verbänden nicht auffällt...

    Wiegeteller abnehmen

    Die Schrauben darunter lösen

    Die große Blechabdeckung dann auch abnehmen.

    Dann kann der Windschutz abgenommen werden, evtl. its der am Rand nochmal verschraubt. Weiß ich nicht mehr so genau.

    Den Windschutz umdrehen, von unten sind da lange Schrauben drin die das obere mit dem unteren Plastikteil verbinden.

    Wenn die angelöst sind fällt alles auseinander.

    Irgendwo gab's da auch mal ein Video dazu... YouTube oder bei einem der Trickler Hersteller...

    Allein die Elektronik und nicht druckbaren Teile (Pulley, Riemen etc.) haben mich damals bei AliExpress ~90€ gekostet.

    20€ für die Druckteile ist auch eher ein Freundschaftspreis mit den reinen Materialkosten.

    Wenn ich nur 20€ für die Druckteile und 10€ für die Elektronik bekomme, dann würde ich den in eine Kiste packen und aufheben.


    Waage 260€

    Trickler 180€

    Gesamt 440€ - 30% = 308€

    So wie ich das verstanden habe, ist die Hardware komplett von dir oder von Lee. Die Software ist dagegen von AutoLEE.

    • Du schreibst dem Autor der AutoLEE zurück, dass du ihn lediglich darüber informieren wolltest, dass du seine Software im Rahmen seiner ausgewählten Lizenz für dein Projekt verwendest.
    • Oder du verlinkst einfach auf die Github Seite der AutoLEE. Was die Nutzer dann damit machen ist deren Sache.

    Besteht die Möglichkeit wieder auf die alte FW-Version zurückzuflashen?

    Also bei installierter 2.10 zurück auf 2.08 o.ä.?


    Dann könnte ich die alten Profile weiter verwenden, das WLAN verbindet sich nach einem Reset wieder blitzschnell und das wichtigste, ich muss mich nicht wieder komplett neu in die Profilerstellung rein denken.

    Vlt habt Ihr da ein paar Tipps für mich über Dinge, bei denen Ihr Probleme hattet.

    Du kommst an einer Schraube, welche deinen Opentrickler Unterbau an der Waage befestigt, nicht mehr drann wenn du den Opentrickler erstmal testweise ohne Waage aufgebaut hast. :autsch:

    Wenn du testweise ohne Waage aufbauen willst, dann entweder wieder komplett zerlegen, die Schraube weglassen oder die Schraube mit einer Ratsche einschrauben / reinfummeln.

    Ob nun bei 1030 oder 1050m transonisch... mir wären beide Werte zu nah an den anvisierten 1000m.

    Wenn doch anscheinend Geld keine Rolex spielt, warum dann nicht gleich was gescheites für die 1000m Distanz?


    Andererseits fahren auch die Dacias die 24h auf dem Nürburgring mit und haben Spaß :doppeld:

    Bei GRT-Lab bist du falsch abgebogen.

    Wenn du in der Tabelle die Grain einträgst, dann werden in der OBT Berechnung (roter Kreis oben) die Durchschnittsgeschwindigkeit für die Anpassung der OBT-Knoten verwendet.

    Die Durchschnittsgeschwindigkeit ist dann die, welche du links bei der Pulvermasse für die Simulation eingetragen hast.

    zu 1: nach Bedarf. Wer sich selbst begrenzt ist selber Schuld. Wenn ich eine Menge eintrage wird diese übernommen. Wenn ich "nach Bedarf" eintrage, gibts einen Schein ohne Begrenzung. Funktioniert hier in BW problemlos.

    zu 2: siehe oben

    zu 3: Hast du in deinem Kurs gelernt

    zu 4: Anzündhütchen sind frei ab 18. Explosivstoffe reicht.

    Dort sind aber die Losnummern nicht mit drauf, wenn überhaupt die Kundendaten mit drauf sind.

    Ich habe aber keine WHL, daher bin ich mir über die Vorschriften der Dokumentation auch nicht sicher, aber aus der Erfahrung als Kunde, ist das oftmals v.a. auf Ständen sehr unkompliziert und unbürokratisch, da man zur sofortigen Verwendung nichtmal eine Erlaubnis braucht.

    Das hat mit der WHL eher weniger zu tun. Das Finanzamt möchte Quittungen haben ;)

    Wenn wir mal davon ausgehen, dass besagter Händler

    a.) eine Kundenkartei hat

    b.) nicht nur ausschließlich Barverkäufe abwickelt

    c.) nicht nur 100 Schuss weise bei Frankonia bestellt

    Dann kann dieser Händler anhand seines Wareneingangsbuches nachvollziehen wann er besagte Munition vom Großhandel bekommen hat (Palette Magtech eingetroffen, Lieferschein, Rechnung etc...) aufgrund der Chargengröße kann man davon ausgehen, dass der Händler nur eine Charge bekommt.

    Außerdem kann er über sein Warenausgangsbuch nachvollziehen an wen er diese Munition verkauft hat. Barverkäufe fallen dann eventuell durchs Raster.

    Händler ruft Kunde XY an, fragt nach ob die Munition noch vorhanden ist. Falls ja, bittet er den Kunden die Chargennummer abzugleichen und wenn diese passt, die Munition vorbeizubringen, der Kunde bekommt dafür eben neue Munition. Schon hat der Händler einen 1000er Pack 9mm aus der entsprechenden Charge. Er kann so sicher nicht alle zurückholen, darum gehts auch nicht. Er könnte damit aber eine Referenzmenge zurückholen und diese dann an den Großhandel zur Kontrolle zurückgeben.

    Ich seh irgendwie das Problem nicht.

    Vielleicht auch nur deshalb, weil ich von meinen Händlern immer eine Quittung bekomme. Oben steht mein Name drauf, dann noch ein Datum und was ich gekauft habe. Chargennummer eher nicht, aber das lässt sich bei Bedarf telefonisch erfragen oder eben über den Wareneingang nachvollziehen.


    Ist doch im Grunde dasselbe wie bei einem Produktrückruf beim Lebensmitteldiscounter. Ohne Datenschutz könnte man sogar nachvollziehen welcher Kunde bei einer Kartenzahlung welchen Artikel gekauft hat (machen die Großen mit ihren Payback Punkten sowieso)

    Anderst als im Sprengstoffrecht wird hier kein Buch geführt, wer welche Munition gekauft hat. Hier reicht eine Kontrolle der Erwerbserlaubnis. Die Munition ist also nur bis zum Händler rückverfolgbar.

    Das ist mir durchaus bekannt.

    Die wenigsten Händler verkaufen dir aber Munition als Bargeschäft ohne Quittung auf deinen Namen. Also gibt es zumindest eine Aufzeichnung in Form eines Durchschlags beim Händler, dass Person XY am xx.xx.xxxx eine Menge von X Schachteln Magtech 9mm gekauft hat.

    Und wenns auch nur eine handgeschriebene Quittung ist... dient auch als Absicherung des Händlers zur Dokumentation der Kontrolle der EWB.

    Wenn der Kunde dann noch in der Kundenkartei angelegt ist, dann gibts dazu auch noch eine Mailadresse oder eine Telefonnummer.


    Das mag auf Messen sicher anders sein, aber der oben geschriebene Vorgang ist bei meinen Waffenhändlern in der Umgebung Standard.