Moin, bin auch gerne dabei beim Stammtisch.
Kanzelhöhe von 2,5 bis 3,5 m bis zum Boden im Feld, im Wald von 1,5 bis 4,5 m.
Wmh
Andreas
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Neues Benutzerkonto erstellenMoin, bin auch gerne dabei beim Stammtisch.
Kanzelhöhe von 2,5 bis 3,5 m bis zum Boden im Feld, im Wald von 1,5 bis 4,5 m.
Wmh
Andreas
Waidmannsheil an deinen Jagdkollegen.
Bergewanne/ Bergeschlitten ist sehr zu empfehlen, damit geht es enschieden einfacher.
Desweiteren bleibt das Wild auch sauberer weil es nicht durch Matsch und Dreck gezogen wird.
Ich habe die Anschaffung nicht bereut.
Gruß Andreas
Währe nett wenn du das einmal erfragen könntest. Danke
Kurze Frage,
ist die Catma 505 ERD auch für Linksschützen geeignet?
Hülsen mit Boxerzündung gibt es leider nur von Hornady und die sind zur Zeit nicht lieferbar, da hilft nur Hornady Fabrikmunition kaufen
und dann hat man Hülsen, andere Optionen für Originalhülsen mit Boxerzündung gibt es leider nicht.
PPU wollte mal herstellen ist aber nichts geworden.
Geschosse? kommt auf die Abschussrampe an.
Nabend, habs dann mal ergänzt.
7,62x54R - .308
.308 Win. - .308
.223 Rem. - .224
8x57 IS - .325
Bin sehr zufrieden mit der Setzmatrize.
Ein wenig Mittelalter, mit Lagerleben und Ausspannen ohne Elektronik so ca. 5 - 8 mal im Jahr über 3 - 5 Tage.
Gruß Andreas
Glückwunsch zur bestandenen Jägerprüfung.
mal sehen, wie es nun weitergeht
Am besten ist es wenn Du gleich jagdlichen Anschluss findest wo Du mitgehen kannst, denn das Lernen geht weiter.
Ich hatte das Glück gleich mitgehen zu können und hat mir sehr geholfen aus dem Erfahrungsschatz eines alten Jägers
( 40 Jagdjahre ) schöpfen zu können.
Weidmannsheil
Aber jetzt noch mal, ich kann mit meiner normalen §27 einfach das ganze Jahr Feuerwerk shoppen? Oder muss ich hier noch was eintragen lassen? Geht das ohne großen Aufwand??
Steht alles in # 16, einfach eintragen lassen.
Es ist ja auch immer das Illegale,
wo kamen VROMAS Böller denn her ?
Es sind immer die VROMAS, die es für alle schlimmer machen......
Eine Eintragung in die Erlaubnis nach §27 des Sprengstoffgesetzes reicht für den ganzjährigen Erwerb aus, muss nur mit Beantragt werden.
Erwerb und Umgang i.Sd §27 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SprengG
von/mit folgenden Stoffen und Gegenständen:
NC-Pulver, Schwarzpulver, Böllerpulver, Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1, F2, F3
Böller verbieten (auch den Besitz)
Und schon sind wir wieder bei Verboten!
Als ich im letzten Jahr bei mir in der Stadt, trotz des Verkaufsverbots, Feuerwerk gemacht habe, kamen die Leute aus der ganzen Straße, haben mitgeschaut und sich hinterher für das Feuerwerk bedankt.
Kann ich bei mir aus dem Dorf nur bestätigen.
Sehr interessant, sieht schon mal gut aus.
Weitermachen
Melde mich auch schon mal an für so einen Einsatz.
Willkommen und Weidmannsheil
Andreas
Heute Verlängerung Erlaubnis nach § 27 zurückbekommen, abgeschickt am 03.02.22 hat also 49 Tage gedauert.
Kostenbescheid;
Verlängerung: 40,00 €
Zuverlässigkeit/Eignung: 30,00 €
Wesentliche Änderung: 40,00 € ( neu dazu, Pyrotechnische Gegenstände der Kat. F1 bis F3 )
Zusammen: 110,00 €
Gruß Andreas
Was haltet Ihr von einer Marlin in 444 ( gebraucht)?
Waffe soll hauptsächlich jagdlich genutzt werden und eventuell im BDS.
Ich habe mit Unterheblern bis jetzt noch keine Erfahrungen sammeln können.
Gruß Andreas