Genau - manchmal ist weniger besser als mehr...
Wobei es auch Sachbearbeiter geben soll, die wollen die Farbe der Steckdosenblenden wissen....
Aber nachinformieren kann man immer wenn Fragen auftauchen.
Hast Du eine WBK für erlaubnispflichtige Waffen...?
Das würde es einfacher machen.
Ansonsten würde ich einfach (und zwar genau so) schreiben:
Zum Schiessen mit Vorderladerwaffen und zum Wiederladen von Patronen für Vereinswaffen oder Waffen von Schützenkameraden mit denen Du auf dem Stand schiessen kannst.
Ggf. kann es sein, dass der SB nachfragt ob Du eine eigene Schwarzpulverwaffe hast.
Hab ich schon entfernt gehört dass es solche Fragen geben kann aber direkt noch nicht mitbekommen.
Wenn Du eine hast. Sag ja und leg sie ihm ggf. auf den Tisch.
Wenn nicht, solltest Du Dir ggf. eine organisieren...
Bei mir ging das "damals" relativ geschmeidig.
Aufbewahrungsangabe:
Unbewohnter Nebenraum im Rahmen der gültigen Vorschriften.
Mehr hab ich glaub damals echt nicht angegeben. Ging so durch.
Im Übrigen: Wenn der Raum sicher ist (so die Formulierung im Rechtsblatt - d.h. abgeschlossen) und Du der einzige bist der einen Schlüssel hat, brauchst Du IM Raum nicht nochmal alles abschliessen...
Wenn der Raum nicht sicher ist (d.h. nicht abgeschlossen) musst Du im Raum das Pulver abschliessen und ggf. das Behältnis auch noch verankern ("gegen Wegnahme sichern"..)