Oder so...
Ich kann hier nicht drehen/fräsen, aber KF bearbeiten
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Ich kann hier nicht drehen/fräsen, aber KF bearbeiten
Ich würde ein Kohlefaser Plättchen von ca. 2-3 mm Stärke einbetten mit passender Bohrung
Welcome!
Das bestätigt mich in der Annahme, dass du allenfalls Hobby-Jurist sein kannst.
Ich gebe zu, etwas sehr vereinfacht dargestellt.
TheSavage: Stimmt, ich hätte die Serial meines Tresors damals abdecken sollen, das war schon zuviel Info. War mir aber egal, da der Tresor eh zum Geschäft gehört.
Anders gefragt: Du kaufst ne neue Waffe, gibst an, daß sie in Schrank xy reinkommt und stellst fest, daß sie da nicht reinpasst...was machste dann (in einen Deiner anderen erlaubten Schränke passt sie rein)?
Oder Du verkaufst einen der Schränke wieder? Meldest Du den ab? Bei ner Kontrolle: "He, die Waffen stimmen zwar, der hat aber 3 Schränke gemeldet und wir haben nur zwei gefunden- wo ist der dritte? Da sind bestimmt schwarze Waffen drin..."
Jeder hier jammert, daß das Waffenrecht in Deutschland dermassen restriktiv ist, gibt aber bereits im Vorfeld mehr Information an die Waffenbehörde als notwendig ist, raus und wundert sich dann?
Nochmal, die Behörde ist für Euch da, nicht ihr für die Behörde! Und das hat nix mit "gutem Draht" zu tun- meiner könnte nicht besser sein, die SBAin macht alles möglich, soweit gesetzlich gedeckelt. Habe ich gerade bei meinen Erbwaffen gesehen, da haben zur Eintragung bei ein paar unklaren Stellen wie Seriennummer (die WBKs meines Schwiegervaters waren aus den 70ern...) Bilder per mail gereicht, das ist Entscheidungsspielraum. Wie sehr manche Behörden ihre Machtstellung mißbrauchen, sieht man sehr oft bei den "Nichtanwendugserlassen" der Finanzverwaltung- da verliert das FA im Einzelfall vor dem Bundesfinanzgericht, also der höchsten Rechtsprechungsstelle in dem Fall und trotzdem wird das nur für den Einzelfall akzeptiert- der nächste genau gleiche Fall muß sich wieder durchklagen. Da wird auf die Faulheit und Obrigkeitshörigkeit gesetzt.
In den Behörden arbeiten Menschen- Menschen machen Fehler. Wenn man sie darauf hinweist, können sie es einsehen und korrigieren. Wenn sie es immer noch nicht wollen, kann man dagegen klagen. Meist reicht schon das Einfordern eines klagefähigen Bescheides nach der mündlichen Weigerung. Und das hat weder was mit Stänkern/Reichsbürgern/Querdenker/Staatsfeinden oder sonstigen Deppen zu tun, es ist einfach Dein Recht.
Das ist nicht richtig- das regelt NICHT die Behörde, sondern der Verband. Anbiedern bei der Behörde funktioniert nicht für die 2. baugleiche Waffe.
Alles anzeigenMeine Behörde ist in Brandenburg.
Wenn meine SB das so wünscht, mache ich das einfach mal 😁😁😁
Das kann ja in anderen Bundesländern oder Dienststellen noch mal anders gehandhabt werden.
Wichtig ist es mit der Behörde zu reden.
Ich habe damit bisher nie schlechte Erfahrungen gemacht.
Lust mich mit jemanden zu streiten habe ich nicht .
Siehste- das ist das Problem. Das Waffengesetz darf in unterschiedlichen Bundesländern nicht unterschiedlich gehandhabt werden, da bundesweit einheitlich. Wenn sich Behörden wissentlich oder unwissentlich die Freiheit nehmen, "gesetzgeberisch" tätig zu sein, stellen sich bei mir alle Haare auf, der Willkür wäre Tür und Tor geöffnet.
Reden mit der Behörde ist essentiell, da habt ihr alle Recht- allerdings wird von den meisten hier nur "Zuhören und Befolgen" damit gemeint.
Alles anzeigenDu könntest alles in deinem IV er lagern, tust du aber augenscheinlich nicht, du hast zusätzliche Maßnahmen getroffen.
Im Gesetz steht, dass (alle; mein Vrständnis) getroffenen Maßnahmen (Formulierung des Gesetzes im Plural ohne Bezug auf Zeitpunkt und ohne formulierte Ausnahmen) nachzuweisen sind.
Auch dein Rechts-Zitat kann ich nicht nachvollziehen.
Ich bin zwar kein voller Jurist aber mindestens im Lebensmitteltecht Fachkundig.
Nach meinem Wissen beruht das deutsche Recht weder ausschließlich auf Verbotsprinzipien noch ist es Abschließend formuliert.
Dafür gibt es aber einige Regelungen die durch gebotsprinzipien geregelt sind.
So können auch Dinge die nicht explizit verboten sind durch gegensätzliche Gebote unrecht sein.
Ok, nehmen wir auch das wieder als Vorlage.
Zitat:
"Du könntest alles in deinem IV er lagern, tust du aber augenscheinlich nicht, du hast zusätzliche Maßnahmen getroffen." Richtig- es geht alles rein, ist aber unkomfortabel. Jede meiner Waffen lagert gesetzeskonform. Wenn mir jetzt eine Behörde ein Ticket wegen "Nichtmeldung" eines zusätzlichen benutzten gesetzeskonformen Schrankes ausstellen will, nur weil er nicht "gemeldet" ist, stelle ich mir die juristische Begründung interessant vor.
Zum Rechtsverständnis: Jede Verletzung eines Gebotes z.B. "Vorfahrt achten" zieht eine Regelung nach sich, da die Mißachtung der Vorfahrt ein Verbot ist. Es ist aber nicht verboten, einen weiteren Schrank in Nutzung zu stellen, sofern rechtmäßig von der Ausführung her. Die Folgen müssen für den Verletzer klar sein.
Wo ich Dir recht gebe ist die Tatsache, daß Recht niemals abschliessend formuliert werden kann, da sich die Gesellschaft permanent ändert- wer hätte vor 30 Jahren das Klauen von Bitcoins unter Strafe gestellt?
Wir können hier noch ewig weiterdiskutieren- der eine sieht es so und ich halt anders. Wie bei Kay oben- SEINE BEHÖRDE möchte...deswegen ist es noch lange kein Gesetz und einzig und alleine um die gesetzliche Grundlage geht es- deswegen geht man straffrei aus oder kriegt was aufgebrummt.
@Kay: Deine Behörde- wo ist die?
DEINE SBAin MÖCHTE.... ich will auch will und kriege es nicht. Ist es gesetzliche Pflicht? Das ist die entscheidende Frage.
Ja ich kann mich erinnern, zu was solche "ich habe recht"-Klagen bisher geführt haben. Solchen Leute braucht kein LWB.
Kaufen kannst du so viele, wie du willst. Nur nutzen darfst du nur die, die auch angezeigt sind.
....
Zu 1: Man muss sich nicht alles gefallen lassen. Ich betrachte mich als gesetzestreuen Bürger, der aber seine Rechte kennt. Irgendwann hatte ich mal Jura studiert, praktiziere aber nicht. Gesetze kann ich trotzdem lesen.
zu 2: Ich kaufe 20 gleiche Schränke- soll ich die durchnummerieren? Auch hier wieder: Die Notwendigkeit zur Meldung jedes einzelnen neuen Schrankes steht NICHT im Gesetz. Wenn ich den Schrank nun als Mun-Schrank bei einem Großeinkauf nehme, die Menge dann über die Jahre wieder verringert wird bis ein Schrank leer ist, müßte ich den ja wieder beim LRA zum Austragen melden, oder?
@Dunkelschwarz: I choose my battles, heißt ich gehe weiter, wenn ich weiß, daß ich Recht habe und es mir wert ist, ansonsten macht man halt die Faust in der Tasche.
Zum Fomular des LRA Ebersberg- hier ganz unten....
@ Dunkelschwarz: Ich brauche keine "böswillige" Behörde, sondern eine, die streng nach Gesetz arbeitet und nicht nach Ihren eigen Auslegungs-Richtlinien. Hin und wieder müssen Behörden halt auch mal mit Gegenwind (Klage oder Anwalt) auf die Spur gesetzt werden. Wenn dies in gegenseitigem Respekt getan wird, tut dies auch einem guten Verhältnis keinen Abbruch.
Alles anzeigenWoraus liest du das? Das ist deine persönliche Interpretation.
Nur ist es nicht die, die ein "böswillige" Behörde lesen wird (auch weil es anders in den einschlägigen Kommentaren steht (Gade WaffG). Insbesondere das Kreisverwaltungsreferat in München gilt da meines Wissens nach eigentlich als Beispiel einer buchstabengetreuen Behörde.
Es war es dann, wenn du die Waffen in passenden Schränken (evtl. auch nach den Besitzstandsregeln bzw. genehmigtem Aufbewahrungskonzept) aufbewahrst und diese Aufbewahrung nachgewiesen hast (Anzeige genügt). Die Nachweispflicht nach $36 (1) Satz 1 WaffG besteht prinzipiell auch für Munition (das "und" ist ein juristisches "und/oder".
Ob deine Interpretation der Aufbewahrungsregeln Bestand hat, erfährst du dann ganz gewiss bei einer Aufbewahrungskontrolle oder einem sonstigen Vorfall.
Auch wenn man dir mE bei einer ansonsten gesetzeskonformen Aufbewahrung ohne die notwendige Anzeige wohl keinen Entzug der Zuverlässigkeit aufbraten wird, kannst du dich auf jeden Fall auf einen kostenpflichtigen Bescheid freuen. Eine formlose Meldung (Standort, Sicherheitsklasse, Seriennummer oder Kaufnachweis) hätte dir den Ärger auf jeden Fall erspart.
Gut, gehen wir etwas tiefer in meinem Fall: Beim Kauf der ersten Waffe mußte ich die Existenz eines waffengesetzkonformen Tresors (Waffenschrank) nachweisen. Das habe ich mittels Bilder und Anschaffungsrechnung sowie Typenschild Bild erledigt. In meinem Fall war das ein 200 x 120 x 80 cm großer, leer 1600 kg schwerer Tresor der Stufe IV KB (kernbohrgeschützt), der berufsbedingt vorhanden war, also kein Problem.
Bei jeder weiteren Waffe, die angemeldet wurde, mußte ich den Lagerort der Waffe angeben, also in welchem Behältnis, das war/ist Bestandteil des Formulars. So weit, so klar. Da gebe ich bereits immer folgendes an: "Tresor Stufe IVKB oder Sicherheitsschrank Stufe 1" da ich mittlerweile zwei Stufe 1 Schränke dazugekauft habe, beide gleiche Größe wie mein Tresor.
Die Anschaffung der Schränke mußte nie nachgewiesen werden. Ich hätte dies auf nette Anfrage hin gemacht, jedoch nie von mir aus- warum auch? Die Lagerung ist/war gesetzeskonform und zwar in jedem der drei Schränke, wobei der große Tresor alleine schon für alle meine Waffen plus meiner 10 Erbwaffen reicht, vom Platz her.
Ich könnte noch verstehen, wenn die Behörde einen zusätzlichen Nachweis anfordert, wenn jemand bisher nur KW hatte und einen KW-Würfel nachgewiesen hat und jetzt eine LW erwirbt, aber mehr nicht.
Ich habe noch zusätzlich 3 weitere Tresore, waffentechnisch Stufe 0, die dienen als Munschränke (überqualifiziert, aber nachhaltig, warum sollte ich die nicht verwenden) und einer davon dient der Pulverlagerung (ohne Mun).
Die Lagerung ist somit absolut gesetzeskonform und ich hätte keinerlei Bedenken hinsichtlich einer Kontrolle. Wenn mir dann gesetzeskonforme Lagerung bestätigt wird aber gleichzeitig Dein "kostenpflichtiger Bescheid" zugestellt würde, würde ich dies mit großer Freude vor die Gerichte bringen, ohne Rücksicht auf irgendwas, schließlich zahle ich auch kein Bussgeld, wenn ich mit 50 km/h geblitzt werde, wenn 50 erlaubt sind.
Nach §36(3) Satz 1 WaffG habe ich mit dem Nachweis des großen Tresors alles erledigt, da ich physisch alle Waffen in diesem- und zwar gesetzeskonform- unterbringen könnte.
Unbestritten ist, daß im Fall einer Kontrolle alle Schränke in denen Waffen/und/oder Mun lagern dem Gesetz entsprechen müssen. Wenn dem so ist, kann ich noch 20 weitere Schränke kaufen, ohne die anzeigen zu müssen.
Vorauseilender Gehorsam bringt nur eines: Es wird irgendwann Standard und viele trauen sich nicht, etwas dagegen zu unternehmen aus Angst vor der Waffenbehörde.
Ich war auch mal bei einem Besuch beim LRA mit einer mündlichen Entscheidung nicht einverstanden und habe höflich um einen entsprechenden schriftlichen Bescheid gebeten, um 1. die entsprechende Gesetzespassage zu kennen und 2. ggfs eine Klage-Grundlage zu haben. Beide Punkte habe ich nett und freundlich dargelegt (auch die mögliche Klage) und wurde auf meinen terminierten Besuch in der nächsten Woche verwiesen. So weit, so gut.
Eine Woche später hieß es seitens der SBAin, sie habe Ihren Vorgesetzten gefragt und beide hätten keine Grundlage für Ihre Meinung gefunden, weil dies nicht gesetzlich einwandfrei geregelt wäre, daher gelte- Zitat- "Was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt!"
Bei vorauseilendem Gehorsam hätte ich mit der Anerkennung der mündlichen Entscheidung meine Position verspielt und die Waffenbehörde in Ihrer falschen Meinung bestärkt.
Immer dran denke: Der Staat ist für Euch da, nicht ihr für den Staat! (Idealfall) Niemand sollte/muß seine rechtliche Position ohne Grund verschlechtern.
Genauso gut könntest Du aus dem zitierten Satz herauslesen, daß Waffen und Munition nur zusammen gelagert werden dürfen.... Zitat: ..."Waffen und Munition..."
Und zitieren sollte man richtig machen, nicht aus dem Kontext reissen:
"Es muß genau EIN geeigneter Schrank nachgewiesen werden, nicht mehr.
Sofern der Schrank gesetzeskonform ist, mit der Anzahl der Waffen auch korrespondiert, war es das."
Die Leute können auch rechnen und denken.
Ich habe ein optimales Verhältnis zum LRA/ zu den Sachbearbeiterinnen, ohne mich anbiedern zu müssen. Ich liefer das, was gesetzlich gefordert ist (aber das peinlich genau- und die Meldung eines zusätzlichen Waffenschrankes gehört nun mal nicht dazu, sonst wäre es im Gesetz verankert) und erwarte das umgekehrt auch. Was nicht explizit verboten ist, muss erlaubt sein- so sieht das auch meine SBAin.
Ich zahl ja auch bei Steuern nicht mehr, als im Bescheid steht.
Nein. Ich weiß nur, daß sie perfekt funktioniert.
In der Mitte der Rutsche gibt es einen Sensor, der das falsche ZH zuverlässig meldet- ca. 10-12 ZH vorher.
Wo lest Ihr denn alle aus dem Gesetz raus, daß weitere Schränke nachgemeldet werden müssen? Es muß genau EIN geeigneter Schrank nachgewiesen werden, nicht mehr.
Sofern der Schrank gesetzeskonform ist, mit der Anzahl der Waffen auch korrespondiert, war es das.
Munitionsschränke anmelden????????? Kann man in den ersten Schrank packen oder nicht. Munschränke haben die geringsten Voraussetzungen.
Aber sicher meldet ihr in vorauseilendem Gehorsam auch den wöchentlichen Samstags-GV beim Familienministerium an, oder?
Nein, habe keine andere Scheibe verwendet.
Wieso finde ich unter den Disziplinen nicht die 25m-Zentralfeuer mit 2x20 Schuss (DSB-Nr 2.53)?
2.53 ist m.W. nach Großkaliber 9mm 20 Schuß Präzision, 20 Schuß Duell
Das wäre auch meine Frage.....
Auskippen durchs Sieb, wieder umdrehen, 30 Entleerwürfe machen, Rest mit ölfreier Druckluft durchhusten