Vielleicht LP anstatt LR verladen?
Beiträge von Rostiger Nagel
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Diesmal versuche ich dabei zu sein

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Interessant, dass die Ares so deutlich langsam fliegen... hätte gedacht die wären sogar schneller... Das kann alles eigentlich nicht sein... Spannend
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Die Ares vor 11,5gn 3N37 fliegen aus meinem FA hervorragend
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Das hier kam heute vom RSB
Änderungen ab 01.01.2026 hinsichtlich der Überprüfung nach § 14 Abs. 4 Waffengesetz und § 15 Abs. 1 Nr. 7 b) und c) WaffG
Im Bereich der erstmaligen und wiederkehrenden Waffenbefürwortungen treten ab dem 01.01.2026 einige Änderungen in Kraft. Diese sind notwendig geworden, weil von Seiten des Gesetzgebers (WaffG) und behördlicher Anordnungen (BVA) einige Verfahrensverschärfungen (§ 15 Abs. 1 Nr. 7 b) und c) WaffG) eingetreten sind und Übergangsfristen (§ 58 Abs. 21 WaffG) ausgelaufen sind. Diese führen trotz einiger erreichter Verfahrenserleichterungen, die der RSB in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium NRW erwirken konnte, in Summe zu deutlichen Aufwandssteigerungen innerhalb der Verfahrensabläufe in der Geschäftsstelle des Rheinischen Schützenbundes:
Wiederkehrende Bedürfnisbescheinigungen gem. § 14 Abs. 4 WaffG
Ausstellung von Bescheinigungen für die Überprüfung im Grundbedürfnis (wurde bisher durch die Vereine bis zur Übergangsregelung am 31.12.2025 bescheinigt), werden ab dem 01.01.2026 aufgrund des Auslaufens der gesetzlichen Übergangsregelung in § 58 Abs. 21 WaffG nur noch durch den Verband erstellt.
Das Verfahren sieht wie folgt aus:
Die Waffenbehörde schreibt den Sportschützen hinsichtlich der Vorlage einer Bedürfnisbescheinigung gemäß § 14 Abs. 4 WaffG an.
Der Sportschütze lässt sich von seinem Verein das Fortbestehen des Bedürfnisses gemäß § 4 Abs. 4 WaffG i.V.m. § 14 Abs. 4 WaffG bescheinigen unter Angabe der notwendigen Anzahl von Schießterminen mit Vereinsstempel und Unterschrift eines vertretungsberechtigten Vereinsmitglieds.
Hierfür haben wir ein Formular auf unserer Webseite bereitgestellt.
http://www.rsb1872.de / Service / Downloads / Downloads zum Thema Waffenbefürwortungen
https://chayns.space/95249-10158/Se…__14_Abs._4.pdf
Nach Erhalt der Vereinsbescheinigung sendet der Sportschütze die Unterlagen an den Verband
Der Verband prüft die eingereichten Unterlagen mit Hilfe der Vereinsbescheinigung auf Vollständigkeit. Gemäß § 15 Abs. 7b WaffG prüft der Verband zudem stichprobenartig, ob die bescheinigten Schießtermine anhand von vorzulegenden konkreten Schießnachweisen des Vereins oder Schießbüchern auch tatsächlich erbracht wurden. Im Anschluss an die Prüfung wird vom Verband eine Bescheinigung erstellt, die dem Sportschützen zurückgesandt wird.
Der Sportschütze reicht diese Verbandsbescheinigung bei der zuständigen Waffenbehörde ein.
Pro Waffe und Bescheinigung wird eine Gebühr in Höhe von 30,-- Euro erhoben, die im Vorfeld an den Verband zu entrichten ist.
Überweisung an:
Sparkasse Aachen IBAN: DE97 39 05 00 00 10 70 84 09 11
Verwendungszweck: Name, Vorname Besch. § 14 Abs. 4
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Hauptsache Blasen....
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Herzlichen Glückwunsch, dann genieß den hoffentlich "Un-" Ruhestand, denn wer rastet der rostet

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Jede Seite 1min Sizzle Zone... 2,5Std sous vide ist aber nicht lang genug..da geht mehr...
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Shit... War heute mit Freunden auf der großen Santos Weihnachtsmesse in Köln... Hervorragend gegrillte Schweinereien zur kostenlosen verköstigung... Irre geil alles...
Nun habe ich das zum Anlass gekommen den Sous Vide Stick endlich mal auszuprobieren und bin schon auf das Ergebnis gespannt...
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Fehlinformation von mir, SST gibt es noch, das A-Max ist out of life
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Das SST gibt es nicht mehr...
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Eben den ganzen Quatsch gelesen...Junge, leute gibt es, denen fehlt jedes Feingefühl..
Aber lustig wars...

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Blaser B2 z.B. die werben damit
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Danke für so viele Antworten, da waren ein paar gute Produkte und Meinungen dabei.
Ich habe diese hier noch im Auge, weil gerade deutlich günstiger in der black week.