Beiträge von BleiHai

    Vielen Dank für die Antwort.


    Glaube ich weiß jetzt auch warum ich dachte, dass NC schon nach einem Jahr kontrolliert wurde bzw. gekauft werden muss. Soll wohl beim gewerblichen so sein. Sind doch 5 Jahre, wie auf dem Schein steht, richtig?


    Freue mich auf weitere Interaktion mit euch hier im Forum!

    Danke nochmal für die ganzen Antworten. Dann weiß ich ja jetzt, dass ich mir da keine Sorgen machen brauche.



    Jetzt aber zu der nun nur noch theoretischen Frage (aus reiner Neugier): Wenn man jetzt SP und NC auf dem Schein stehen hat aber dann nur SP kauft. Was passiert dann? Wird das NC einfach gestrichen und man muss vom Verein ein Bedürfnis vorzeigen, dass man es wieder braucht? Verliert man den Wiederladeschein komplett und muss den neu machen oder verliert man nur das Recht auf NC im Wiederladeschein und muss dann den ganzen Kurs nochmal machen? Das würde mich jetzt noch als letztes interessieren.


    Zu meiner Frage mit dem einen Jahr: Ich habe irgendwo mal gelesen, dass nach einem Jahr schonmal geprüft wird, ob man sein Privileg überhaupt tätigt. War aber wohl falsch. Wird erst nachgeguckt, wenn man verlängert.


    Besten Dank euch allen, dass ihr mir so freundlich und schnell ein paar Antworten geliefert habt. Ihr seid klasse :D


    Gruß


    BleiHai

    Erstmal danke für die vielen Antworten.

    Die Fallbeschreibung verwirrt mich etwas. Hast du nur den WL Schein für NC Pulver incl. Eintrag zum Erwerb von SP oder auch den für Vorderlader Eintrag im Schein?

    Habe beides. NC steht drauf weil das Bedürfnis hier (noch) die Vereinswaffe ist.


    Mir hatte ein anderer Kollege erzählt, dass bei Wegfall jeweils eines Bedürfnisses (sei es jetzt NC oder SP) der komplette Schein neu gemacht werden müsste. Wollte dann natürlich sichergehen. Einzige Sorge wie oben geschrieben ist hier Corona, da, seit ich den Schein besitze, ein Schießen durch Lockdown unmöglich war. Daher auch die Frage


    Danke nochmal für die vielen Antworten.


    Gruß


    BleiHai

    Guten Morgen ihr Lieben.


    Ich bin Besitzer des Wiederladescheins und bei mir sind sowohl SP als auch NC eingetragen. NC habe ich mir auf raten der Kollegen eintragen lassen, da mir gesagt wurde, dass ich das, falls ich in Zukunft eine WBK beantrage, sicher für GK gebrauchen würde.


    Nun hier meine Fragen:


    1. Muss ich im ersten Jahr sowohl SP als auch NC kaufen damit der Schein nicht widerrufen wird, oder reicht es einfach bloß SP zu kaufen?


    2. In dem Fall, dass ich mir nur SP besorge (sei es im ersten Jahr oder, aus welchen Gründen auch immer, in den gesamten 5 Jahren), gilt der Wiederladeschein dann nurnoch für SP und müsste ich den Kurs dann wiederholen, damit ich wieder NC auf dem Schein bekomme?


    Ich hoffe, diese Fragen wurden nicht schon gestellt und danke im Vorraus für die Antworten.


    Mit freundlichen Grüßen


    BleiHai