Auch dann hat meiner Meinung nach der Händler die Pflicht nach einer Lösung für das Problem mitzuwirken.
Hat der Kunde aber auch. Das heißt wenn ich den Mangel feststelle, reklamiere ich die Lieferung, warte was kommt und schicke die Ware dann wie erhalten komplett zurück.
Dieses Sahnestückchen rauspicken, verarbeiten und den Rest reklamieren kommt in letzter Zeit bei Kunden leider immer öfter vor. Der Händler soll dann Nachlässe geben, wo er dann selbst noch drauflegt, weil er selbst nicht mehr beim Lieferanten reklamieren kann, weil dieser die komplette ungenutzte Packung zur Bearbeitung zurück möchte. Ich muss als Händler bei der Reklamation ja auch die Möglichkeit haben die beschädigten und unbeschädigten Hülsen miteinander zu begutachten und zu vergleichen. Da hat sich schon so manche Reklamation ganz plötzlich erledigt.