Habe gerade einen Antrag auf Verlängerung der Bescheinigung nach § 27 SprengG gestellt. Beim Kauf von Pulver wurde ich vor einigen Tagen darauf hingewiesen, dass die Bescheinigung im November abläuft und man den Antrag auf Verlängerung eigentlich 3 Monate vorher schon stellen muss. Er sagte mir aber auch ich solle meinen Antrag ruhig noch stellen, weil das von den Behörden verschieden gehandhabt wird. Nach dem Gesetz muss der Antrag vor Ablauf der Bescheinigung gestellt werden. Eine gesetzliche Grundlage für die genannten 3 Monate habe ich nicht gefunden. Wer kann mir dazu etwas sagen.