Beiträge von Targetmaster

    Habe gerade einen Antrag auf Verlängerung der Bescheinigung nach § 27 SprengG gestellt. Beim Kauf von Pulver wurde ich vor einigen Tagen darauf hingewiesen, dass die Bescheinigung im November abläuft und man den Antrag auf Verlängerung eigentlich 3 Monate vorher schon stellen muss. Er sagte mir aber auch ich solle meinen Antrag ruhig noch stellen, weil das von den Behörden verschieden gehandhabt wird. Nach dem Gesetz muss der Antrag vor Ablauf der Bescheinigung gestellt werden. Eine gesetzliche Grundlage für die genannten 3 Monate habe ich nicht gefunden. Wer kann mir dazu etwas sagen.

    Hallo zusammen . Ich bin aus dem schönen Breisgau und schon 20 Jahre in der Vorstandschaft unseres Vereins. Zunächst als 2. Vorsitzender und seit ca. 10 Jahre als 1. Vorsitzender. Ich habe früher Lang- und Kurzwaffen geschossen, muss aber jetzt aus Altersgründen mit 69 Jahren aufgelegt und mit ZF schießen und bin deshalb auf Langwaffen umgestiegen. Vor 5 Jahren habe ich einen Kurs für Schwarzpulver und Wiederlader gemacht und schieße auch gelegentlich Vorderladergewehr.