Bitte Beispiele für Patronen, für die 95% Volumen Dosierung reicht?!
Ich verstehe Deine Frage nicht. Ich rede nicht von Füllgrad 95%. Sondern davon, dass in 95% der Fälle eine volumetrische Dosierung ohne nachwiegen und trickeln genau genug ist.
Um schreiben oder kommentieren zu können, benötigen Sie ein Benutzerkonto.
Sie haben schon ein Benutzerkonto? Melden Sie sich hier an.
Jetzt anmeldenHier können Sie ein neues Benutzerkonto erstellen.
Neues Benutzerkonto erstellenBitte Beispiele für Patronen, für die 95% Volumen Dosierung reicht?!
Ich verstehe Deine Frage nicht. Ich rede nicht von Füllgrad 95%. Sondern davon, dass in 95% der Fälle eine volumetrische Dosierung ohne nachwiegen und trickeln genau genug ist.
Dir ist klar, dass DHL den Waffenversand in seinen AGB ausschließt? Das heißt, dass sie dann auch nicht dafür haften.
Ich habe das Thema gerade gestern aktuell gehabt und deshalb nochmal nachgeprüft.
DHL schließt international den Versand von Waffen und Munition aus. National können Waffen, aber keine Munition (da Gefahrgut) versandt werden.
Entscheidend ist dabei die Zustellung. Du als Versender musst sicherstellen dass nur der Empfänger die Waffe ausgehändigt bekommt. Bei Versand einer Waffe an einen Büchsenmacher ist das kein Problem, bei privat schon eher. Mittels kostenloser Postnummer geht das aber auch.
Ich freue mich wenn es stattfindet. Und zwar aus folgendem Grund: nahezu alle Wettkämpfe dieses Jahr wurden abgesagt. Eine DM wäre wieder etwas Normalität. Wenn nur Durchmeldungen starten dürften, hätte ich Pech, keine einzige. Wenn Ergebnisse des letzten Jahres herangezogen werden könnte ich Glück haben. Wir werden sehen.
36 gehen rein. Das liegt an unseren minderwertigen Hülsen heutzutage. Niemand stellt mehr gute balloon-head Hülsen her. Da war etwas mehr Platz drin.
Das ist auch eine Art der Erwerbsstreckung. Halt durch die Hintertür.
Nein, denn am Ende ist das Erwerbsdatum entscheidend, und nicht das Eintragungsdatum.
44-40 Schwarzpulverladungen
Da steht es schon Es heißt ja nicht 44-16.
Dem Lager macht das nichts. Aber um .38er Hülsen lang genug zu laden brauchst Du sehr schwere Geschosse und musst sie nur wenig setzen. Würde ich nicht machen. Nimm .357er und lade runter.
Klar, können wir gerne testen. Ich brauche nur etwas Vorlauf mit dem Termin.
Freiburg ist leider sehr weit weg, aber wenn Du Mal in Philippsburg sein solltest melde Dich, ich habe einen Chrony. Leider kann ich zu dem Pulver nichts sagen. Bei Cowboys war TrailBoss beliebt, das gibt es aber nicht mehr. Viele (ich auch) sind dann auf VV TinStar (N32C) gewechselt, viele andere nutzen BA10.
Generell würde ich bei den bevorzugten geringen Ladungen großvolumige Pulver verwenden, weil da Doppelladungen technisch ausgeschlossen werden. Eine Dose N32C ist an einem Abend verladen, und schnell verschossen. Bei entsprechender Planung brauchst Du also keine zusätzliche Lagermenge.
Tja... kommt vor.
Nach weniger als 15 Schuss. Zum Glück hatte ich noch andere Spielsachen dabei, und konnte so 450 Schuss loswerden. Die Hälfte davon aber .22lr.
VV empfielt als max. Ladund 0,2gr weniger als ich sie nutze.
[...]
Es ist ja nicht so, dass ich mit Maximalladungen spiele.
Ja. Genau. Und was ist 0,2 gr über Max? Stimmt... eine Maximalladung.
Ja, aber nicht überall wird es erlaubt. Hier sind geschlossene Stände auch noch zu, egal ob mit Konzept oder ohne.
Ich habe für Dienstag 4 Stunden reserviert. Erst eine Stunde 100m, und dann 3 Stunden 25m. Das werden aber wohl etwas mehr als 90 Schuss.
Ohne die Altbestandsregelung wären alle Magazine bis in alle Ewigkeit "rückwirkend" illegal. Das ist übrigens der Normalfall bei Verboten, dass etwas illegal wird, auch rückwirkend. Wir haben nunmal kein "grandfathering" wie andere Länder.
Das Rückwirkungsverbot bezieht sich aber darauf dass man nicht für etwas bestraft wird das zum damaligen Zeitpunkt legal war. Es verhindert nicht, dass etwas illegal wird und dann vernichtet werden muss. Und erst recht nicht verhindert es, dass es Ausnahmen vom einem Verbot geben kann.
Grundsätzlich gebe ich Dir ja Recht.
Trotzdem ist es keine Rückwirkung. Die wäre es, wenn Du ein Magazin 2018 gekauft und 2019 wieder verkauft hättest, das Gesetz tritt 2020 in Kraft, und Du wirst bestraft weil Du nach 2017 ein solches Magazin hattest.
So ist es aber nicht.
Die Altbestandsregel ist ein völliger Blödsinn, und nur in den wenigsten Fällen richtig nachweisbar. Ich habe auch 2018 meine Thommygun gekauft, hatte aber schon seit ein paar Jahren vorher einige Magazine dafür. Die große Masse habe ich aber erst danach (aber vor Bekanntwerden dieser irren Regelung) gekauft. Wie viele und wann genau? Keine Ahnung, war nicht wichtig.
... und praktisch alle anderen Länder der EU.
Eine Rückwirkung besteht übrigens nicht. Man wird nicht bestraft für ein Verhalten oder Besitz vor dem Inkrafttreten des Gesetzes. Im Gegenteil, man hat sogar ein Jahr Zeit das Problem zu beseitigen. Es gibt eine Altbestandsregelung, die übrigens überhaupt nicht nötig wäre. Ohne diese Regel waren auch die alten Magazine verboten. Bei anderen Verboten, z.B. für Wurfsterne, Balisongs, Nunchakus, gab es eine solche Regelung und eine Übergangsfrist nicht. So gesehen ist es diesmal eine ausgesprochen großzügige (wenn auch komplett unsinnige und unnötige) Regel.
und nebenbei bemerkt: gedoppelte Seriennummern sollten doch beim NWR auffallen, oder?
Nein, denn doppelte Seriennummern sind ziemlich häufig.
Ich hatte vorher noch nie von Singer-1911ern gehört. Sehr interessant, auch wenn mir vermutlich niemals eine über den Weg laufen wird.
ACHTUNG!
Die Variante mit Feder sollte auf automatischen Pressen nicht verwendet werden. Denn dadurch wird der Füller sofort wieder zurück gestellt, wenn die Hülse etwas abgesenkt wird. Die Kette bewirkt, daß das erst geschieht wenn der Hülsenteller ganz unten ankommt. Kleine Hakler, die es erfordern die Presse leicht zu senken bevor es weiter geht, können so leicht zu Doppelladungen führen.
Man kann die Kette gegen einen gebogenen Draht tauschen, der reißt nicht. Aber der muß so beschaffen sein, daß der Füller erst ganz unten zurückgestellt wird.
Die Kette ist eine notwendige Sicherheitseinrichtung.