Beiträge von Honaw

    @erwin: Das wasserscheu bezog sich auf die Spritzerei. Wenn ich deine Worte aber richtig interpretiere so geht das bei dir ohne. Ich vermute einfach das liegt an deiner O-Ring-Abdichtung oder dass die Hülsen schon im Wasser stehen.


    @treppenfahrer: Ich hatte die Berdan einfach nach dem Schiessen mit der original GP11 übrig und mir war es halt schade sie nicht wiederzuladen (da es auch schon ein "paar" waren). Außerdem wollte ich auch 'mal Berdan wiedergeladen haben, es ging hier also eher um den Spaß an der Beschäftigung mit der Materie als Hobby (hat ja auch etwas Meditatives ;) ).


    Gruß
    Honaw

    Meine Reihenfolge (wie schon größtenteils genannt):


    1.) "Handbuch für den Wiederlader" von K. D. Mayer,
    2.) "Wiederladen" von der DEVA und
    3.) "Wiederladen für Jagd und Sport" von R. Zeitler.


    Wenn ich nur ein Buch haben dürfte wär's der Meyer.


    PS: Von der DEVA sollte doch schon länger die neue Auflage rauskommen (zuletzt war der Herbst 2016 genannt)!? Hat hier jemand aktuelle Infos?

    @erwin: Finde ich gut die Idee und geschwindigkeitstechnisch auf alle Fälle top. Also wenn es dir liegt, warum nicht!?
    Zu den Zündhütchen muß ich sagen, dass ich den gleichen Sachverhalt festgestellt habe (Zündhütchen sitzen zu tief). Ich nehme die RWS 5620er ZH und habe bis jetzt aber auch noch keinen Aussetzer gehabt. Wir sind übrigens nicht alleine, habe in anderen Foren die gleichen Beobachtungen gefunden. Also für mich bis jetzt kein Problem.


    @reload10: Für erwin funktioniert die Methode, bin aber auch wie du eher "wasserscheu" ;) . Auch wenn ich Boxer-Hülsen lieber bearbeite sind für mich die Berdan voll OK.

    @SamSam: Ja, die .308 Geschosse können je nach Laufinnendurchmesser auch für die 7,5x55 benutzt werden, obwohl die 7,5 ja eigentlich .307 sind. Wenn du sicher gehen willst, mache lieber einen Bleidurchtrieb durch deinen Lauf und messe nach (wegen der Toleranzen).


    Zum entzündern der Berdanzündhütchen gibt es die verschiedensten Ansätze (siehe auch Donkravallo's Vorschlag bzw. meine Vorgehensweise habe ich hier beschrieben) oder du nimmst einfach Boxerhülsen.


    Gruß
    Honaw

    Also der DSB ist ja wohl das Letzte. Immer und überall nur Ja-Sager, manche Verbände existieren scheinbar nur zum Selbstzweck, von der Interessenvertretung ihrer Mitglieder scheinen die nicht viel halten. :autsch:

    Ja, das stimmt! Macht aber auch Spaß mit manch kleinen Taschenlampenzwerg ein regelrechtes Lichtschwert dabei zu haben :D .


    Im Ürbrigen gebe ich hansp recht, mit den einschlägigen Foren findest du genau für deinen Einsatzzweck den richtigen Kandidaten. Es gibt nicht DIE Taschenlampe.

    Ich stehe auf Nitecore und Fenix und Olight und ... - ich stehe auf Taschenlampen!


    Schlimme Sachen ist das bei mir (wie bei den Frauen mit den Schuhen): Man kann NICHT genug haben :thumbup: .


    Im Ernst: Habe auch LED Lenser (nicht die ganz Großen), finde aber an Nitecore und Fenix den meisten Gefallen.

    Danke für deine Info. Köntest du vielleicht deine Minimal- und Maximalladung angeben?


    Werde über die Feiertage meine zusammengetragenen Laborierungen testen und 'mal schauen welche sich als Beste herausstellt. Als Geschoss habe ich mir das Hornady 168 gr. HPBT auserkoren, da ich das auch für meine Steyr SSG69 nehmen will.


    Gruß
    Honaw

    Also "Anzündhütchen" und "Treibladungsmittel" klares Nein (wie oben schon gesagt)!


    "Treibladungsmittel" und fertiggeladene Munition siehe Sprenstofflagerrichtlinie 410 (SprengLR410) :


    [Zitat]

    4.10
    Anhang Nr. 4.2 Absatz 10
    (1) Stoffe und Gegenstände dürfen in einem Behältnis nur getrennt von Gegenständen mit Zündstoff aufbewahrt werden. Die Abtrennung muss so beschaffen sein, dass die Übertragung einer Detonation auf andere Stoffe und Gegenstände verhindert wird.
    (2) In einem gemeinsamen Behältnis müssen Zündhütchen von Schwarzpulver und Treibladungspulver so getrennt aufbewahrt werden, dass eine von den Zündhütchen ausgehende Zündübertragung vermieden wird (z. B. Zwischenwand).
    (3) Die Aufbewahrung von sprengkräftigen Zündmitteln und Sprengstoffen muss in getrennten Behältnissen erfolgen.

    [Zitat Ende]


    Mit anderen Worten; befinden sich Pulver und Munition im selben Behältnis/Schrank muss ausgeschlossen werden können, dass sich eine Zündung der Munition(szündhütchen) auf die Treibladungsmittel überträgt, eben durch eine Zwischenwand bzw. Zwischenboden.


    Wer sichergehen will packt es in zwei Schränke!


    Gruß
    Honaw