So sieht es aus und nicht anders.
Ich habe dies als Vereinsvorsitzender bislang zweimal bei Mitgliedern gehabt. Die Ämter wollten von mir eine Bescheinigung über die sechsmonatige Mitgliedschaft und die regelmäßige Teilnahme am Übungsschießen. Für Schwarzpulver auch noch die Bestätigung, dass dies bei uns geschossen werden kann. Das war es dann, auch ohne WBK gar kein Problem, wie es die gesetzlichen Vorgaben eben auch vorsehen.
Du solltest aber trotzdem deine Geladene Munition nicht in die Vereins Spritze stecken.
Das Gehört sich einfach nicht.
Mun an die Anfänger zu verkaufen ist eine kleine Stütze für jeden Verein und gut so.
Nur mal so als kleiner Hinweis: Vereine dürfen keine Munition an Mitglieder verkaufen (zumindest nicht mit Gewinn) , es sei denn, sie haben eine Handelslizenz. Wer es doch macht, kann sehr schnell sehr viel Ärger bekommen.
Natürlich entscheidet der Verein, was in die Leihwaffen gesteckt werden darf, aber im übrigen schon mal daran gedacht, dass man auch ohne WBK eine eigene Waffe haben kann, mit der man dann sehr wohl auch die wiedergeladene Munition verschließen kann?!
Das Thema sollte doch inzwischen ausreichend und erschöpfend geklärt sein, finde ich.
Gruß Glocki