Ja, die haben die Pappe dabei, nachdem der Löscher mehr oder weniger lustlos gesichtet worden ist.
Wenn die Aufbewahrung ohne das Betreten der Wohnung zu prüfen ist, OK.
Sobald der Wohnbereich zur Prüfung betreten werden muss, braucht es einen Grund zur dringenden Gefahrenabwehr.