Hab mir mal den Spass gemacht, die Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport (Hessen)
durchzuschauen, die Gebühren stehen da tatsächlich so drin. Voreintrag 51, Mun.Erwerb 35 Eur.
"Zu den Gebühren der Nr. 7 ist ein Zuschlag für den Aufwand der im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung nach § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 und 4 WaffG und der Prüfung der erforderlichen persönlichen Eignung nach § 6 Abs. 1 Satz 3 WaffG beteiligten Behörden zu erheben" (min. 22 Euro) ...
Zumindest die 22 Euro wurden bisher jedenfalls nicht erhoben ..