Nein, also - Entschuldigung. Ich möchte ungern eine weitere unnötige Diskussion entfachen, möchte mich aber auch nicht als jemanden darstellen lassen, der "gelesen und zitiert" hat, ohne die Zwischentöne zu verstehen. Vorausgesetzt, ich bin gemeint(!)
Ich stimme euch durchaus zu: Was im Gesetz steht und wie es tatsächlich umgesetzt wird, sind zwei völlig verschiedene Dinge. Auch ich war bisher immer mit meinen Waffen unterwegs, selbst wenn die Waffenbesitzkarte bei der Behörde lag, ebenso wie ihr, mit einer Kopie und Quittung des Einschreibens und des Kaufbelegs der Waffe.
ABER: Ich möchte hier verdeutlichen, dass eure Ansicht keine rechtliche Grundlage hat, sondern lediglich die, die im Gesetz klar definiert ist. Und dort steht eben NICHT, dass es erlaubt ist. Nur weil es dort nicht explizit steht, bedeutet das auch nicht, dass man es hineininterpretieren kann. Damals hat niemand daran gedacht, dass Unterlagen in manchen Landkreisen 2-3 Monate bei der Behörde liegen. Dies ist also ein klarer Punkt im Waffenrecht, der eine praxisorientierte Neuregelung erfordert.
Was ICH jedoch für mich entschieden habe: Ich umgehe diese Situation, indem ich bereit bin, jedes Mal 25€ extra zu bezahlen, um eine neue Waffenbesitzkarte zu erhalten. Das löst zwar nicht mein Problem bei der Erstanmeldung meiner neuen Waffe, sorgt aber dafür, dass bei der zweiten und dritten Waffe nicht dieselbe Karte (mit der ersten Waffe) wochenlang bei der Behörde liegt. Ich bin nicht bereit, mich in meinem langjährigen Hobby, bei dem ich viel Geld und (Warte)Zeit investiert habe, wegen einer Lappalie, die ich vermeiden kann, in eine potenziell problematische Situation zu bringen.
Es ist bedauerlich, dass wir hier in Deutschland so denken müssen. Ich weiß auch, dass vieles auf "Arbeitsebene" anders gehandhabt wird. Spätestens wenn es vor ein Gericht geht, wird im Zweifel immer alles sehr streng ausgelegt (siehe Schlüsselurteil).