Hallo,
dann werde ich mich mal auf das dünne Eis der Elektrowissenschaft wagen.
Vielen Dank.
Werde nochmal berichten ob es geklappt hat.
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo,
dann werde ich mich mal auf das dünne Eis der Elektrowissenschaft wagen.
Vielen Dank.
Werde nochmal berichten ob es geklappt hat.
Hallo,
ich bin noch nicht weitergekommen ein Kollege meint dieses Teil würde mein Problem lösen.
https://www.amazon.de/gp/produ…RZ8K/ref=ask_ql_qh_dp_hza
Was haltet ihr davon?
Wie gesagt ich brauche das immer etwas einfacher. Kein Elektrofreak!
Nur mit dem Batterieladegerät läuft mein Tumbler bei kleinstmengen ( 100 -150 Stk. 308 Hülsen) so
schnell das der vom Tisch springt.
Danke in vorraus.
Erstmal Danke.
Also auch hier gibt es unterschiedliche Meinungen.
Ich für meinen Teil werde weiter die 357er kürzen, 9mm lass ich auch so wie sie sind.
Bedanke mich für die Antworten.
Hallo,
ich bin mit einem Kollegen in Streit geraten. Er meint 357. Hülsen egal wie lang die nach dem Kalibrieren sind müssen nicht gekürzt werden!
Ich meinte das ich meine immer auf 32,77 kürze, auch wenn die nur 32,80 lang sind.
Wie ist eure Meinung / Erfahrung?
Wird aus dem Revolver verschossen.
Gruß
Hi,
erst mal vielen lieben Dank für die Ratschläge. Ich werde aber das Laborgerät ins Auge fassen denn ich bin Fleischer und kein Elektrospezi.
Also soll so einfach wie möglich sein am besten wie früher an der Eisenbahn, Trafo mit Drehknopf und das Teil dreht sich so schnell wie ich es will.
Also mal schauen was ich hinkriege.
Hallo,
jetzt hat ich mir auch einen Naßtumbler nach der Forumanleitung gebastelt.
Nur mit dem Batterieladegerät ist Auswahl der Geschwindigkeit begrenzt, welches Labornetzgerät könnt ihr empfehlen?
Hallo,
ich habe vor 3 Jahren vor dem Problem gestanden, dass mein Pulverschein fast 10 Jahre abgelaufen war.
Der SB wollte von mir einen neuen Lehrgang und alles was dazu gehört, ich habe dann etwas im Internet gefunden und mich darauf berufen.
Sprengstoffgesetz § 9 Absatz 2 / 1
Nach 3 Tagen kam ein Anruf des SB und ich hatte meinen neuen Schein, aber ich werde mein Glück nicht wieder herausfordern.Deshalb hab ich jetzt bei der
Erweiterung der Pulvermenge auf 20 Kg gleich eine Vereinsbestätigung gleich mitgebracht.
---------Habe hier einfach mal meine damalige Antwort / Beitrag reinkopiert!!!-------
Gruß
RaptorOne
Hallo
cleaner+Summer69 + pardini32 + reloader2017
wollte ja nur einen Tipp geben für die Fett-Tube von LEE!
Auch ich fette mittlerweile mit Lanolin aus der Sprayflasche
Reihenfolge bei mir wie bei cleaner.Nur nicht mehr mit US sonder mit selbstgebauten Naßreiniger( Anleitung hier im Forum) und Stahlpins.
Ergebnis nach 2 Std. wie neu die Teile.
Dann nach dem Bearbeiten der Hülse( Zündglocke anfasen, ablängen, Hülsenmund bearbeiten usw.)noch 30 min. im Maisgranulat mit Sidol tumblern.
Macht die Dinger schön glatt und halten den Glanz etwas länger.( meine Meinung)
Gruß
Holger
Hallo Basse202,
diese Tube ein paar Minuten in warmes Wasser legen, und dann in eine Sprühflasche mit 700ml Isopro-alkohol geben.
Kräftig durchschütteln und du hast prima Hülsenfett zum sprühen.
Siehe hier
Mach ich schon länger so, geht genauso wie mit lanolin!
Gruß ......................
Hallo Regur,
ist nicht richtig was Dir der SB gesagt hat.
Schaue Dir mal
§ 9 - Sprengstoffgesetz(2) 1 an.
Und dann §27 ( Für den Nachweis der Fachkunde gilt § 9 Abs. 1 und 2 entsprechend.)
d.h.
Ich habe mich darauf berufen und habe nach 10 Jahren ohne Pulverschein sofort einen neuen bekommen!
Gesetze sind wie eine Schwingtür die gehen nach beiden Seiten auf, soll heißen die SB haben sich auch daran zu halten.
Siehe auch hier:
1) Wer in anderen als den in § 7 Abs. 1 bezeichneten Fällen
1.explosionsgefährliche Stoffe erwerben oder
2.mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will,
bedarf der Erlaubnis.
(1a) Eine Erlaubnis nach Absatz 1 zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz der dabei hergestellten Munition nach § 10 Abs. 3 des Waffengesetzes in der jeweils geltenden Fassung.
(2) Die Erlaubnis ist in der Regel für die Dauer von fünf Jahren zu erteilen. Sie kann inhaltlich und räumlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter oder von erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für Dritte erforderlich ist. Die nachträgliche Beifügung, Änderung und Ergänzung von Auflagen ist zulässig.
(3) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn
1.
2.der Antragsteller ein Bedürfnis für die beabsichtigte Tätigkeit nicht nachweist,
3.inhaltliche Beschränkungen oder Auflagen zum Schutze der in Absatz 2 Satz 2 bezeichneten Rechtsgüter nicht ausreichen.
Satz
1 Nr. 2 gilt nicht für die Erlaubnis zum Erwerb und zur Verwendung
pyrotechnischer Gegenstände. Für den Nachweis der Fachkunde gilt § 9
Abs. 1 und 2 entsprechend.
(4) Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn der Antragsteller
1.
2.nicht seit mindestens drei Jahren seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ununterbrochen im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat.
(5) Die zuständige Behörde kann für den Einzelfall eine Ausnahme von dem Alterserfordernis des Absatzes 3 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c zulassen, wenn öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.
(6) Absatz 1 gilt nicht für die bestimmungsgemäße Verwendung zugelassener pyrotechnischer Gegenstände zur Gefahrenabwehr und bei Rettungsübungen.
Hallo,
nein ich habe mich darauf berufen das ich vorher mehrere Jahre Wiedergeladen habe, also mehr als 3 Jahre.Und ihm erklärt das ich dadurch genug Fachwissen habe, einen neuen Lehrgang halte ich für unsinnig was soll man mir da noch zeigen, und eine Prüfung hatte ich ja schon abgelegt.
.....sofern die Tätigkeit und die Ausbildung geeignet waren, die erforderliche Fachkunde zu vermitteln. Satz 1 gilt nicht für den Nachweis der Fachkunde zur Ausführung von Sprengarbeiten und für den Umgang mit Explosivstoffen im Rahmen der Kampfmittelbeseitigung.....
hat ja nichts mit Beruf zutun.
Der SB hat sich ja durchgefragt, und zu meinen Gunsten entschieden.Habe das auch im Verein kundgetan, und 2 weitere Kameraden sind auf den Zug aufgesprungen und haben ohne Lehrgang einen neuen Schein bekommen.
Gruß
RaptorOne
Hallo,
ich habe vor 3 Jahren vor dem Problem gestanden, dass mein Pulverschein fast 10 Jahre abgelaufen war.
Der SB wollte von mir einen neuen Lehrgang und alles was dazu gehört, ich habe dann etwas im Internet gefunden und mich darauf berufen.
Sprengstoffgesetz § 9 Absatz 2 / 1
Nach 3 Tagen kam ein Anruf des SB und ich hatte meinen neuen Schein, aber ich werde mein Glück nicht wieder herausfordern.Deshalb hab ich jetzt bei der
Erweiterung der Pulvermenge auf 20 Kg gleich eine Vereinsbestätigung gleich mitgebracht.
Gruß
RaptorOne
Hallo,
ich lade 158 Los FP mit 6,2gr N320 und OAL 40,00 mm für meinen 357er S&W 6 Zoll.
Als Scheibenladung klasse präzise aber ohne kick.
Gruß
RaptorOne
Daten sind ohne Gewähr. Jeder Wiederlader handelt ja eigenverantwortlich.
Ein nettes HALLO auch von mir, bin selbst erst gerade angekommen.
LG
RaptorOne