Das habe ich mit meiner sehr netten SA auch geklärt. Gesetzt den Fall, ich darf 3kg Pulver aufbewahren und kaufe 4kg, wobei ich 1kg sofort verlade.
Antwort: ist verboten und kostet sofort die Zuverlässigkeit!
3kg maximal!!!
Mir scheint, die SB hat nicht verstanden, was lagern eigentlich bedeutet. Lagern ist etwas längerfristiges. Wenn ich 3 kg in den Schrank stelle und den Rest auf den Tisch, um es umgehend zu verladen, ist das eben keine Lagerung, sondern ein (kurzfristiges) Bereitstellen für eine unmittelbare Verwendung. Genau das hat unsere SB, die andere SBs schult, bestätigt!
Siehe dazu auch den Gesetzestext für die Lagerung:
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die Verordnung gilt für die Aufbewahrung von explosionsgefährlichen Stoffen (Explosivstoffe und sonstige explosionsgefährliche Stoffe).
(2) Die Verordnung gilt nicht für explosionsgefährliche Stoffe
- 1. auf Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftfahrzeugen während der Beförderung,
2. auf den in Nummer 1 genannten Fahrzeugen, soweit die Stoffe zu Zwecken des Fahrzeugbetriebes aufbewahrt werden,
3. die sich im Arbeitsgang befinden,
4. die in der für den Fortgang der Arbeiten erforderlichen Menge bereitgehalten werden,
5. die als Fertig- oder Zwischenprodukte kurzzeitig abgestellt werden.
Das macht ja auch Sinn, denn Pulver ist in einem Stahlblechschrank aufzubewahren/lagern. Wenn Verarbeiten auch Lagern wäre, müsste man die Presse ja auch in einen abgeschlossenen Stahlblechschrank stellen und da drin auch laden! Um Pulver zu verarbeiten muss es aber im Pulverfüller bzw. auf dem Tisch stehen.
Deine Waffen kannst du auch ganz legal in deiner Wohnung den ganzen Tag im Holster spazieren tragen. Nur bevor du dich schlafen legst (also keine tatsächliche Gewalt mehr ausübst) musst du sie in den Tresor legen. Denn genau dann lagerst du die Waffe. So ist es auch mit dem Pulver. Wenn du an einer roten Ampel stehst oder tankst ist es auch keine Lagerung, da es sich um einen untrennbaren Teil des Transports handelt. Erst, wenn du auf einem Wettkampf das Auto auf den Parkplatz stellst, die benötigten X Gramm aus dem Kofferraum holst, zum Schießen gehst und den Rest im Auto lässt, lagerst du. Dann gilt auch die 1 kg-Regel. Das heißt, wenn du pro Durchgang oder Tag 1 kg verschießt (das ist bei manchen Böllern durchaus möglich), kannst du mit 2 kg anreisen. Es wird nur 1 kg gelagert.
Das ist genauso, wie einige SBs der Meinung sind, das eine haushaltsübliche Lampe offenes Licht (=Kerze oder Feuer hinter einem Gitter) sei und deshalb nicht zulässig.