Diese Bestätigung gilt nur für Waffen, bei denen die Bedürfnisbescheinigung zum Erwerb durch den „Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V.“ bzw. den Landesverband Baden-Württemberg (GSVBW e.V.) ausgestellt wurde bzw. für Waffen, die in Disziplinen des BDS Sporthandbuchs eingesetzt werden können.
Ich lese den fett markierten Teil so:
- Selbst wenn die Waffe vom DSB "kommt" und ich damit einen BDS Wettkampf schießen kann / geschossen habe, dann kann ich das Bedürfnis auch vom BDS bekommen.
-Wenn ich jedoch eine DSB-Waffe habe, mit der ich keine BDS Disziplin schießen kann / geschossen habe, dann kann ich vom BDS logischerweise auch keine Bedürfnisbescheinigung bekommen.
Oder soll ich jetzt meine Waffen verkaufen nur weil ich den Verband wechsle?
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Zum Erhalt des Bedürfnisses bei Überkontigentwaffen sind die gleichen Kriterien anzulegen, wie bei einem Erwerb.
Das heißt konkret, das 12/18 mal trainiert und Wettkämpfe geschossen werden müssen.
In "Vollzugshinweise zu § 14 Abs. 5 des Waffengesetzes (WaffG)" von BW steht der folgende Absatz:
"Entscheidend ist, dass die Waffenbehörde anhand der Wettkampfnachweise
zweifelsfrei ein schießsportliches Bedürfnis für jede einzelne Waffe nachvoll-
ziehen kann. Die Waffenbehörde hat hierzu eine Abwägung vorzunehmen, in-
wieweit die jeweilige dem Überkontingent zuzuordnende Waffe tatsächlich von
dem Schützen benötigt wird oder sein übriger Waffenbestand für den von ihm
betriebenen Schießsport ausreicht."
Ich folgere daraus, das auch für jede Waffe Wettkämpfe vorweisbar sein müssen. Wenn ich nicht in einem Verband bin, in dem die jeweilige Waffe auch zugelassen ist, kann ich weder Wettkämpfe durchführen, noch ein fortbestehendes Bedürfnis haben. Denn Überkontigentwaffen werden nur deshalb bewilligt, weil ein Schütze zusätzliche Wettkämpfe bestreiten will.
Daher fogere ich, das ein Verband nur dann eine Bescheinigung ausstellen kann, wenn auch damit ein Wettkampf geschossen wurde. Der von heal2000 vorgehobene Teil impliziert aber, das auch Bescheinigungen für Waffen ausgestellt werden können, mit denen zwar kein Wettkampf geschossen wurde, die aber prinzipiell in diesem Verband zulässig wären. Das widerspricht aber sowohl den Vollzugshinweisen, als auch der Idee des Wettkampfschützen in der strengen Auslegung des Waffenrechts mit der Maxime "So wenig Waffen wie möglich im Volk".
Insofern macht der Hinweis 1 doppelt keinen Sinn. "Diese Bestätigung gilt nur für Waffen, bei denen die Bedürfnisbescheinigung zum Erwerb durch den „Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V.“ bzw. den Landesverband Baden-Württemberg (GSVBW e.V.) ausgestellt wurde" Nur weil über den GSVBW "erworben" wurde, kann er nicht das fortbestehen des Bedürfnisses bestätigen. Sondern nur wenn ein Wettkampf bestritten wurde. Das geht aber wieder nur, wenn die Waffe im Verband auch zugelassen ist, daher macht "bzw. für Waffen, die in Disziplinen des BDS Sporthandbuchs eingesetzt werden können." überhaupt keinen Sinn.
Es stellt sich also die Frage, warum der Hinweis auf die beim Verband erworbenen Waffen denn dann dort steht. Die einzige Erklärung die für mich Sinn macht, ist wenn der Verband A nicht für Waffen bescheinigen möchte, die über Verband B erworben wurde. Beziehungsweise in der abgeschwächten Form: Jedes Fitzelchen Gesetz oder Text wird von Schützen&Jägern immer wieder diskutiert und auch ohne den Text genau gelesen zu haben. In der Regel wird die Regel/das Gesetz/die Verordnung dann strenger weitergegeben, als sie tatsächlich ist. In Folge reihen sich viele in voreiligem Gehorsam ein und geben es auch so verschärft weiter. Ist das hier vielleicht gewünscht? Denn waurm sollte der doppelt kein Sinn machende Hinweis dann so formuliert sein? Daher meine Aussage das ich den Hinweis problematisch finde. Irgendein Schütze wird es so weitertragen und irgendein Verbandsfunktionär wird es so umsetzen. Die Folge ist das der Verband, hier der BDS, erreicht, das die Schützen mehr Wettkämpfe bei ihm und nicht z. B. beim DSB schießen. -->Mehr Aktive "bei mir" und damit mehr Einnahmen
Vielleicht tue ich den Verbänden Unrecht und vielleicht irre ich mich. Und um ehrlich zu sein, hoffe ich sogar, das ich mich irre. Nur ist es so, dass ich und auch tactical-dad dort ein mehr oder weniger subtiles System erkennen meine um die Verbände zu stärken.
In jedem Fall steht in den Vollzugshinweisen explizit, das zur Bedürfnisbestätigung alle Wettkämpfe herangezogen werden können. Wenn ich eine 9mm Pistole über den DSB "erworben" habe, aber im BDS schieße, erfülle ich nach den Vollzugshinweisen die Bedingungen.