Beiträge von ToniPistole

    Also den billigsten den ich finden kann ist 30€ für 6KG Pulver oder 50€ für 6 Liter Schaum Und das alle 2 Jahre, wenn jemand einem die Prüfung nicht billig macht.


    Ich bezweifele, dass meine Feuerwehr mir das so billig macht wie bei xsbobo da heißt es neukaufen. Und last mich raten, das entsorgen des alten kostet auch Geld.


    Da ist es doch sinnvoller den Wasserschlauch einmal zu kaufen. Wer und was muss daran denn geprüft werden? Dass kann ich doch sicherlich auch selber machen oder?

    Den Löscher alle 2 Jahre überprüfen zu lassen kostet nicht die Welt und du bist sicher das er dann auch funktioniert falls du ihn mal brauchen solltest. Übrigens der löscht nicht nur Pulverbrände sondern im Notfall auch alles andere ;)

    Weil der 6 Kilo Löscher im Weg herumsteht und scheiße aussieht.


    Das Warten kostet so um die 50€ wenn ich richtig recherchiert habe oder? Ist nicht wenig. Aber alleien das ich mich darum kümmern müsste ich schon ein Problem für mich.


    Dass es bei mir jemals brennt halte ich für augeschlossen. Das hat es die letzten Dekaden nicht getan und wird es hoffentlich in Zukunft auch nicht tun. Ich brauche einmal im Jahr zu SIlvester offenes Feuer und da muss ich jedesmal bei Kik Feuerzug kaufen gehen und nur mit viel Mühr brennt da mal was. Ansonsten kenne ich kein offenes Feuer. Es könnte mir ja auch beim rausgehen ein Klavier auf dem Kopf fallen, hat es alles schon gegeben, das Risiko soll ich eingehen aber für das bischen Puvler brauche ich einen Feuerlöscher?! Das sehe ich irgendwie nicht ein, deshlab will ich da so wenig Aufwand haben wie es geht.

    Und der Ortstermin wird mich Geld kosten richtig? Nur um eine rechtsverbdinliche Auskunft zu bekommen.


    Brandschutz:


    Ein Wasserschlauch sollte sich im Bad recht leicht an das Eckhänchen basteln lassen

    Im m Bad ist ja schon eine Duschbrause. Ich galube da gibt es auch irgendwelche Vorgaben an der Düse/Baruase, die muss starr sein oder was will das Gesetz da haben? Ich will jedenfalls eine Wartunsgfreie Lösung die mich nicht jedes Jahr Geld kostet, oder um die ich mich wegen Wratung kümmern muss.


    Ich glaube das hier für 30€ sollte OK sein: https://www.vidaxl.de/e/vidaxl…pplung/8720286931318.html

    Standardvorschlag ist doch immer eine Metallmunitionskiste mit Vorhängeschloss am Heizkörper anketten, oder?

    Also wenn das geht, wäre das eine akzeptable Lösung.


    Allerdings habe ich mich schon informiert, und auch wenn die Behörde darauf besteht, dass auch am Bad nochmal ein Sicherheistschloss drann muss, damit ich mir im Bad ein Sicheres Behältnis sparen kann, dann würde ich lieber das machen, auch wenn es aus meiner Sicht sinnlos wäre, aber so ein Schloss würde zwischen 50-100 € Kosten und ich wäre die Diskussion los. Aber ich hoffe, dass ich die Behörde überzeugen kann, dass das Sicherheitsshcloss an der EInganstür reicht und ich nicht genötigt werde jedesmal das Sicherheitsschloss am Bad aufshcliessen zu müssen, wenn ich pinkeln gehe. Was da alles schief gehen kann, wenn man mal dringen aufs Klo muss und die Tür vorher aufschließen muss, das ist gefährlicher als das bischen Pulver im Bad. Ich hoffe die Behörde sieht das ein.

    Grundlegend musst du das Pulver vor Zugriff unberechtigter Schützen.

    Wenn du argumentierst, dass deine Wohnungstür der Deckel vom Pulverschrank ist, darf da nach meinem Verständnis niemand sonst mehr rein.

    Das würde ja auch für das Bad gelten. Dann dürfte da ja auch kein anderer mehr rein.


    Aber ja so könnte ich argumentiere, da ich ja die Wohnung alleine bewohne und in der Regel ausser mir niemand reinkommt.


    Ob die Sicherheits Tür die ganze Wohnung absichert oder nur das Bad sollte da doch für die Behörde keinen Unterschied machen oder? Ist doch sicherer die ganze WOhnung mit der Sicherheitstür zu sichern als nur das Bad. Ist zumindets meine Denke!

    Ja natürlich so ist auch mein Plan, ich arbeite ja gerade an einem Schreiben an die Behörde für das ich diese ganzen Infos sammle. Bevor mir die Behörde das nicht bestätigt, dass sie mir diese Form der Aufbewahrung genehmigen werden, werde ich natürlich nicht schon den Kurs etc. machen. ich will nicht mehrer Hundert EUro und Zeit in den Sand setzen und am ende macht mir die Behörde Auflagen, die ich nicht erfüllen will. Da ist es besser das vorher abzuklären, ob es mit akzeptablen Aufwand möglich ist das Puver genehmigt zu bekommen, wenn nicht, und die Auflagen sind mir zu viel, bleibe ich bei Farbrikmunition. Aber deshalb informiere ich mich ja hier vorab und habe schcon ein paar gute Tips bekommen.


    Übrigens hätte ich auch mit einem Feuerlöscher keine Probleme, wenn es nicht gleich der 6 Kilo sein muss. Gibt es da auch Regeln wie für 0,5KG NC Pulver reicht auch ein kleinere Fuerlöscher? Das wäre auch schonmal Hilfreich.

    Gewicht hilft da immer. Einfach Stahlplatten in passenden Maßen reinlegen und eventuell im Schrank verschrauben.

    Ein Kollege hat so seinen Waffenschrank auf >200kg aufgepumpt, so dass er ihn nicht verankern musste.

    Hat das die Behörde so ausdrücklich akzeptiert? Nach meiner Erfahrung achtet die Behörde da ausschließlich auf die Herstellerangaben. Denn man könnte ja auch aurgumentieren, dass ich da dutzend Kilo Muniton drinne aufbewahre, und ich somit über 200KG komm. Das Arugument lassen die Behörden nach meiner Kenntniss nicht durchkommen. Deshalb bin ich da auf einen 1.er Schrank gegangen, damit ich den nicht verankern muss auch wenn er unter 200KG ist und es hier keine Diskussion gibt.

    Ja das werde ich wohl müssen, aber ich wollte vorher mich informieren, was das Gestz sagt und was andere Behörden in der Praxis tun, um für die Diskussion mit der Behörde gewappnet zu sein.


    Ich gehe davon aus, dass die Behörden knallahrt sind und sagen du musst auch am Bad ein Sicherheitsschloss anbringen und einen Wasserschlauch/Fuerlöscher danebenstellen und regelmäßg teuer prüfen lassen etc.. Und ein 5-Sterne Lager aufbauen. Es kostet die ja nichts, sondern nur mich und warum sollen die auch nur einen Mikorogram Risiko eigehen um mir irgendwelche Vereinfachungen genehmigen. Da ich meine Behörde kenne, (mehr als 8 Monate für die Eintragung eines Flinten Erwerbes auf Gelbe WBK, die juckt nichtmal eine Untätigkeitsklage, zahlt je ohnehin der Steuerzahler) gehe ich hier vom schlimmsten aus.


    Ich hoffe, dass es Präzedensfälle gibt, mit denen ich argumentieren kann, nach dem Motto siehe da Behörde XY hat das erlaubt, also müsst ihr es mir auch erlauben, wo sich Leute durchgeklagt haben.


    Ich hatte damals die selben Lagermöglichkeiten wie du. Ich habe mir eine kleine, abschließbare Munitionskiste mit Dichtring um den Deckel besorgt und an den Unterschrank vom Waschbecken geschraubt. Der hält die Feuchtigkeit in der Kiste schon recht konstant, dazu noch ein Päckchen trockenperlen und mit einem Vorhängeschloss gesichert.


    Das einzige richtige Schloss war an der Wohnungseingangstür, einen Feuerlöscher hatte ich in der Abstellkammer stehen. Mein Sachbearbeiter hat sich damals damit zufrieden gegeben und mir die 1,5 kg Lagerung erlaubt.


    Grüße, Markus

    Danke das sind die konreten Erfahrungen die ich mir erhofft habe.


    Das ist eine gute Idee, der Unterschrank lässt sich doch bewegen oder ist der auch irgendwo festgeschraubt? Die Munitionskiste war aus Metall oder? Hast du mal ein Foto davon?

    Google mal nach Schrank :)


    Egal ob du jetzt Topfbänder, Zylinderbänder oder einfach Klavierband nimmst, immer sollte es die Möglichkeit geben dass so anzubringen, dass man die Schrauben nicht von aussen sehen kann.

    Das Verhält sich bei Kisten analog, jedoch ist hier darauf zu achten, dass man bei Zylinderbändern je ein rechtes und ein linkes nimmt. Alternativ einfach ein Scharnier…

    OK aber Holzschränke haben aus meiner Erfahrung keine 20MM dicken Wände oder? Ich hätte den gängigen IKEA Schrank maximal 1,5CM DIck geschätzt.


    Topfbänder, Zylinderbänder oder einfach Klavierband sind guter Hinweis, damit wäre diese Anforderung erfüllt. Auf so was kommt man als Büromensch nicht. Da gibt es aber wohl nichts out of the Box was man einfach kaufen kann oder? Da müsste man etwas selber mit 20MM Holzplatten zimmern.


    Hast du auch einen Ratschlag gegen Wegnahme ohne die Wände bohren zu müssen? Das ist das Nächste was mir Bauchschmerzen macht. Ich wollte vermeiden meinen DIN 1143-1 Schrank im Badezimmer aufstellen zu müssen. Ich suche nach der simpelsten Methode diese Anfordeurngen zu erfüllen, ohne die Wände boheen zu müssen.


    Wozu, die Schlüssel hängen doch daneben. :boesew:

    Die sind doch nur für den Waffenschrank daneben, also somit OK! :ja:


    Im ernst, dass die Gesetze nicht alle sehr intelligent sind, darüber sind wir uns einig, aber es ändert sich nichts daran dass wir diese trotzdem erfüllen müssen.

    Hallo,


    ich habe die folgende Frage und wollte eure Erfahrung damit mal abfragen. Die Gestzestexte und Merkblätter SprengLR 410 sind mir bekannt. Mich interessiert ob jemand hiermit praktische Erfahrung hat und was dazu sagen kann, was genehmigt wird, bevor ich in die Diskussion mit meinem Sachbearbeiter gehe um gewappnet zu sein.


    Bei mir kommt als Aufbewahrungsort nur das Badezimmer in Frage, was leider kein Fenster hat sondern nur einen ca. 10x10 CM Abzug an der Wand, da alle andere Räume bewhont sind, und der große und geräumig Flur ja leider ausgeschlossen ist. (Ist es für das NC Pulver ok in einem Raum wo durch das Baden die Feuchtigkeit täglich ansteigt gelagert zu werden? Die Verschlossene Flasche sollte ja alles trockem halten oder? ) Auch benötige ich nur NC Pulver, was ja nicht massenexplosiv ist somit die Sache etwas erleichtert. Schwarzpulver brauche ich nicht.



    Da ich keine Druckentlastungsfläche vorweisen kann, muss laut Gesetz die Maximale Aufbewahrungsmenge halbiert werden, dass wären statt 3 KG nur 1,5KG für mich. Das ist OK, ich will nicht aus Kostengründen laden, sondern nur Präzisionsmunition in geringen Umfang herstellen.


    Folgende Fragen habe ich, an den Anforderungen der AUfbewahrung.


    1. Statt eines abschließbaren behältnisses das vor Wegnahme gesichert ist, erlaubt das Gestz


    "Wenn die Behältnisse nicht den Anforderungen der Absätze 2 und 3 entsprechen, muss die Tür

    des Aufbewahrungsraumes mit einem außen bündig abschließenden Sicherheitsschloss, welches

    schon nach einer Schließung greift, versehen sein."



    Ein solches Schloss ist an meiner WOhnungseingangstür vorhanden, somit ist die ganze Wohnung mit einem solchen Schloss gesichert, die Badezimmer Tür ist nur wenige Meter Dahinter. Geben sich die Behörden damit zufrieden, oder bestehen die darauf, dass ich mein Badezimmer auch nochmal mit einem solchen Schloss absichere? Was aus meiner Sicht Sinnfrei ist, da ich das Bad ja mehrmals am Tag nutze, wenn also das Gestz ausnahmsweise die Aufbewahrung im Bad erlaubt, muss da nochmal so ein Schloss davor, obwohl die Ganze Wohnung bereits mit solch einem Schloss gesichert ist?



    2. Das Gesetz fordert:


    "Geeignete Einrichtungen zur Brandbekämpfung sind z.B. Wandhydranten, Feuerlöscher mit ABCLöschpulver

    mindestens der Löschergröße III (z. B. 6 kg Löschpulver), Kübelspritzen und Wasseranschlüsse

    mit Schlauch und Strahlrohr."


    Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, was alle Brandschutzauflagen erfüllt und hat Rauchabzug, Rauchmelder, Fluchtwege, Brandleitern etc.. Muss ich trotzdem für 1,5 KG oder weniger NC Pulver all diese Maßnahmen in der Wohnung nochmals treffen?



    3. Ich wäre auch mit einer geringeren Aufbewahrungsmenge 1KG oder auch nur 0,5KG zufrieden, solange ich wenigsten eine Flasche Pulver (was meist 0,5KG sind) aufbewahren darf. Das würde mir reichen. Hat Jemand Erfahrung damit ob Behörden geringere Mengen genehmigen, wenn man die unter 1 und 2 erwähnten Punkte nicht so erfüllt, wie es das Gesetz vorsieht?


    4. Ich habe hier in einigen Posts gelesen, dass es auch die Möglichkeit geben soll, nicht die Aufbewahrung sondern nur den Erwerb sich genehmigen zu lassen, so dass mann offenbar das Pulver sofort wiederladen muss und nicht lagern darf. Ist das Fakt oder nur ein Märchen? Wenn ja, wo im Gesetz oder in welcher RIchtlinie steht das. Gibt es hierzu etwas konkretes? Oder hat hier jemand Erfahrung damit und so etwas genehmigt bekommen? Ich bin da skeptisch, denn Umgang mit NC Pulver heist Erwerb, Wiederladen und Lageurng oder kann man Sich selber knebeln lassen und sagen ich verbrauche das Pulver am gleichen Tag wie ich es erwerbe, um so die ganzen Aufbewahrungs Auflagen nicht erfüllen zu müssen. Wird das genehmigt?


    Ich würde gerne selber Wiederlader und Präzisions Munition herstellen, aber der Aufwand in rechtlicher und bautechnischer Hinsicht soll sich in Grenzen halten, ich will dafür nicht umziehen oder die guten Kachelnwände aufbohren müssen. Dass das ganze sich wirtschaftlich nie und nimmer lohnt ist mir klar.


    Ich bin für eure konstruktiven Erfahrungen sehr dankbar!

    Ich habe auch als Lager einen Kellerraum mit T-90-Tür (ehem. Ölkeller) in einem abschliessbaren Holztresor (an die Wand gedübelte BW-Munikiste) für mein NC-Pulver (3Kg)

    angegeben. Ebenfalls ein vergittertes Fenster zum Druckausgleich.



    Auf dem Bild sieht es aber so aus, als ob die Beschläge mit Holzschrauben befestigt sind und diese von aussen entfernt/abgeschraubt werden können. Dass wäre wohl nicht Gestezekonform.


    Hat jemand mal ein Foto von einer Holzkiste, wo die Beschläge nicht von aussen abschraubbar sind, so wie es das Gestz es will? Ich kann mir nicht vorstellen wie das aussehen soll und kann auch nichts im Netz finden.


    Und wie kann mann eine solche Kiste gestzeskonform gegen Wegnahme sichern, ohne Löcher in die gute Wand bohren zu müssen.


    Ich hatte da an eine Kette mit Vorhängeschloss an der an der Wand und Boden besfetigten Heizungköper gedacht. Wird so was akzeptiert?