Vielen, lieben Dank für die Dialoge.
Viel weiter gekommen sind wir aber nicht, doch es ist ja auch kein einfaches Thema, so wie ich es sehe.
Unbenommen ist, Bescheid geben und um Erlaubnis fragen ist besser als einfach hingehen und machen.
Unbenommen ist auch, dass die Jagdhundeausbildung als jagdliche Tätigkeit zu werten ist. So schreibt es das Gesetz.
Die Frage ist, ... "Wann wird Ausbildung zur jagdlichen Ausbildung?" ...
Beispiele:
Wenn ich ein Apportel mit Wasser überlaufen lasse und eine Wassertropfenspur mit dem Apportel am Ende lege, ist das eine für die Hundenase sehr herausfordernde Vorbereitung für die Schweißfärte.
Die Schweißfährte legen und arbeiten ist Jagd.
Ist die Wassertropfenfährte legen und arbeiten auch Jagd?
Wenn ich ein Schwimmapportel in einen Teich schmeiße, ist das eine mögliche Vorbereitung zum Wasserapport.
Wenn ich eine Ente werfe, ist das Jagd.
Ist es auch Jagd, wenn ich das Schwimmapportel werfe?
Auch das Beispiel von Mirage, ... wenn ein Hund Mantrailing lernt, kann er auch eine Schweißfärte oder Haarwildschleppe arbeiten.
Hab ich mit meinem auch gemacht. Der Geruch, der angezeigt wird, wird gearbeitet, egal was es ist.
Möglicherweise bin ich hier spitzfindig, doch falls die beiden Fragen oben mit ja zu beantworten sind, gehe ich fest davon aus, dass alle, die ihr Revier nicht unmittelbar nach der Haus- oder Terassentür betreten üble Wilderer sind.
Lassen wir es gerne damit nun auf sich beruhen. Ich für meinen Teil bin jetzt etwas sensibler.
Zur Lösung müsste man sicher einen Fachanwalt bemühen und ich glaube vorhersagen zu können, dass die Antwort im Sinne von "... es kommt darauf an. ..." ausfallen würde.
Horrido und Waidmannsheil.