Das Forum Waffenrecht im Newsletter heute

Das Forum Waffenrecht im Newsletter heute:
+++ Bundeskabinett beschließt Waffengesetzänderung +++
Parallel zur Änderung der europäischen Feuerwaffenrichtlinie müssen wir uns auch noch mit der anstehenden Novellierung des nationalen Waffengesetzes befassen. Dies steht schon länger auf der Tagesordnung und Vertreter des Bundesinnenministeriums hatten über die Inhalte der Änderung bereits auf der IWA 2015 berichtet, was wir seiner Zeit über unseren Newsletter berichteten.
Diese Änderungen enthalten viele redaktionelle Korrekturen und betreffen den Waffenbesitzer nicht. Dies gilt jedoch nicht für die Änderung der Aufbewahrungsstandards, welche zukünftig den Mindeststandard Stufe 0 gem. DIN/ EN 1143-1 vorsehen wird.
Durch viele Gespräche konnte zuletzt Entwarnung für die Besitzer der Schränke mit Widerstandsgrad A und B gem. VDMA 24992 gegeben werden, für welche ein unbegrenzter Bestandsschutz bis zum Besitzerwechsel erreicht werden konnte.
Link: http://bit.ly/2jRqOB6
Unserem eindringlichen Vorschlag, die Aufbewahrung von Waffen in Behältnissen der Stufen S1 und S2 gem. DIN/ EN 14450 und auch das Vererben von A/B-Schränken zuzulassen, folgte der Gesetzgeber leider nicht.
Wir wollten so die höhere Kostenbelastung und auch praktische Probleme, etwa bei der Statik von Gebäuden, vermeiden und sahen die Notwendigkeit der Höherstufung an Hand kriminalistischer Erkenntnisse auch nicht als gegeben an.
Da dieser Entwurf noch durch den Bundestag beschlossen werden muss, werden wir nunmehr noch versuchen, im parlamentarischen Verfahren für unsere Vorstellungen zu werben.
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Evtl. ist hier mal wieder die "aggressive Waffenlobby" nötig, die emotional bei den MdBs auf die Tränendrüse drückt. #Katja Triebel #German Rifle Association

Gruß
Karl-Heinz

Ich tue Recht und scheue keinen Feind.


Jeder Wiederlader handelt eigenverantwotlich, alle Ladedaten ohne Gewähr


Am Crimp hat es nicht gelegen....war keiner drauf.


Egal was ich tue, für irgendjemand auf diesem Planeten ist es das Falsche.


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